Nachdem ein Mann über seine Kreditkarte einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro an ein Online Casino transferiert hatte, forderte er das Geld wenig später von seiner Bank zurück. Das Kreditinstitut weigerte sich allerdings, sodass der Fall nun in München vor Gericht landete. Die Richterin lehnte allerdings eine Rückzahlung des Einzahlungsbetrages durch die Bank ab, sodass der Spieler auf seinen Kosten sitzenbleibt.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres berichteten wir über ein BGH-Urteil, bei dem es um die Antwort auf die Frage ging, ob Banken für Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig sind. Die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) veröffentlichte nun vor wenigen Tagen einen Artikel, bei dem ein Gericht darüber zu entscheiden hatte, ob die Bank die Casino-Einzahlung von 3.000 Euro zurückerstatten muss. Das hierzu gesprochene Urteil vom Amtsgericht München (Az. 173 C 10459/21) ist mittlerweile rechtskräftig.

Münchener fordert Einzahlung von 3.000 Euro per Rücklastschrift zurück

Der betroffene Spieler hat zunächst in einem Online Casino ohne deutsche Glücksspiellizenz per Kreditkarte einen Betrag in Höhe von 3.000 Euro eingezahlt. Nachdem das Geld jedoch zum Abrechnungstag von seinem Girokonto abgebucht wurde, forderte der Spieler aus München das Geld von seiner Bank per Rücklastschrift zurück.

Die Begründung des Spielers: Er habe im Gegensatz zu seinem Kreditinstitut nicht gewusst, dass er sich an einem unerlaubten Glücksspiel beteiligt. Aus diesem Grund müsse er den Betrag von 3.000 Euro nicht bezahlen, sondern die Bank müsse für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Bank widersprach und lehnte eine Rückerstattung der Casino-Einzahlung ab.

Bank verklagt Spieler im Zivilverfahren

Im Gegenzug verklagte die Bank den Spieler auf Zahlung der Kreditkartenabrechnung. Vor wenigen Tagen fand vor dem Amtsgericht München nun das Zivilverfahren statt. Die Richterin folgte hier nicht der Einlassung des Spielers, sondern verurteilte diesen zur Zahlung des Abrechnungsbetrages. Dieser betrug mitsamt der Gebühren mittlerweile exakt 3.452,73 Euro.

Damit folgte das Gericht der Argumentation der Bank. Diese habe glaubhaft versichern können, dass sie nicht habe wissen können, dass es sich um einen illegalen Online-Glücksspielanbieter gehandelt hat. Des Weiteren fügte die Bank hinzu, dass die Transaktion vom Spieler eigenhändig autorisiert wurde. Diese Bestätigung könne er im Nachhinein nicht mehr widerrufen. Erst vor etwa zwei Wochen berichteten wir hier darüber, dass sich Online Casinos gegen Spielerklagen wehren.

Gericht: Spieler hat seine Kreditkarte „bewusst und gewollt“ eingesetzt

Die zuständige Richterin hat in ihrem Urteil ausführlich darauf hingewiesen, dass der Spieler seine Kreditkarte „bewusst und gewollt“ für Aktivitäten in Online Casinos eingesetzt habe. Ebenso habe er die Transaktion selbst autorisiert. Darüber hinaus habe die Bank nicht wissen können, dass es sich um ein illegales Online Casino handelt. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass sämtliche „Glücksspiel-Transaktionen“ auf den Bankabrechnungen mit einem speziellen Code versehen sind. Die Richterin stellte hierzu nüchtern fest, dass eine Bank nicht verpflichtet ist, die „Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen“. Von daher könne er nun nicht den vollständigen Einzahlungsbetrag von seiner Bank zurückfordern.

Fazit

Der Bankkunde, der in einem illegalen Online Casino per Kreditkarte einen Betrag von 3.000 Euro einzahlte, muss den Betrag selbst bezahlen und kann ihn nicht hinterher von seiner Bank zurückfordern. Das stellte das Amtsgericht München in einem Zivilverfahren fest. Nun muss der Casino-Spieler aus München insgesamt knappe 3.500 Euro bezahlen. Unklar bleibt, ob der betroffene Spieler im Online Casino seinen ursprünglichen Einzahlungsbetrag von 3.000 Euro verloren hat oder ob er vielleicht sogar mehr Geld gewonnen hat.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/münchen-bayern-landesgericht-3385961/

Du hast Fehler in unseren Daten entdeckt?

Um einen Fehler zu melden, musst du dich zuerst kostenlos .

Wie gefällt dir der Artikel?

2 Kommentare zu: Bayern: Rückforderung von Casino-Einzahlung scheitert

Kommentar verfassen
Die Richterin stellte hierzu nüchtern fest, dass eine Bank nicht verpflichtet ist, die „Legalität etwaiger Zahlungen zu überprüfen“.

sehr interessant & gleichzeitig verwirrend dieser satz..anscheinend sehen das ja manche banken...   Mehr anzeigen
Ich persönlich denke eher, dass der Knackpunkt war, dass der Kunde seine Kreditkarte bewusst und gewollt eingesetzt hat und dann hinterher sein Geld zurückverlangte. Die Bank muss zwar nicht die Legalität jeder einzelnen Zahlung...   Mehr anzeigen

Unsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!

Du möchtest selbst Kommentare auf GambleJoe schreiben? Dann erstelle dir einfach ein GambleJoe Benutzerkonto.

  • Hochladen von eigenen Gewinnbildern
  • Bewerten von Online Casinos
  • Benutzung der Kommentarfunktion
  • Beiträge im Forum schreiben
  • Und vieles mehr