Stadt Freiburg lässt alle Spielhallen schließen - mit Konsequenzen
Im Januar mussten alle Spielhallen im Stadtgebiet von Freiburg schließen. Dieses rigorose Vorgehen der Stadt hat deutschlandweit für Empörung gesorgt. Einer ersten gerichtlichen Überprüfung hielt die flächendeckende Spielhallenschließung aber bereits nicht stand. Aber wird es in Freiburg nun trotzdem keine Spielhallen mehr geben und warum kam es so plötzlich zu einer Schließung aller Spielstätten in der baden-württembergischen Stadt?
Das Vorgehen des Ordnungsamtes der Stadt Freiburg sorgte bundesweit für viel Gesprächsstoff unter den Glücksspielfreunden. Mit einem Trick gelang es der Stadt Freiburg nämlich, dass im Januar dieses Jahres alle Spielhallen im Stadtgebiet schließen mussten. Zuvor hatte das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Freiburg kurz vor Weihnachten mitteilen lassen, dass über die eingegangenen Anträge der Spielhallenbetreiber nicht entschieden wird. Und das, obwohl viele Konzessionen zum Ende des vergangenen Jahres, also zum 31.12.2021, ausliefen.
Entscheidung über Anträge sollte nach hinten verschoben werden
Der Plan der Stadt Freiburg sah vor, dass die Entscheidung über die eingegangenen Anträge auf Frühjahr 2022 und damit mehrere Monate nach hinten verschoben wird. Beim genaueren Hinsehen der Rechtslage tut sich dabei ein Verdacht auf. Laut aktueller Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg müssen sogenannte Altbetreiber nämlich einen „nahtlosen Weiterbetrieb aufweisen“, um sich zum Beispiel besser dagegen wehren zu können, aufgrund neuerer Jugendschutzmaßnahmen schließen zu müssen.
Problematisch wird es für die Altbetreiber, wenn die vorhandene Erlaubnis abgelaufen ist und Unsicherheit über den Umstand herrscht, ob der Betrieb weitergeführt werden darf. Und genau das könnte im Falle der Freiburger Spielhallenschließungen zutreffen. Laut der Rechtsprechung wären die Spielhallenbetreiber nämlich dann in der Pflicht, so früh wie möglich und eigenständig ein sogenanntes vorläufiges Rechtsschutzverfahren in die Wege zu leiten. Erst kürzlich berichteten wir darüber, dass in niedersächsischen Spielhallen ab sofort ein Mindestalter von 21 Jahren gilt.
Wie hat die Stadt Freiburg in diesem Fall getrickst?
Erst kurz vor den Weihnachtsfeiertagen im vergangenen Jahr hat die Stadt Freiburg in Absprache mit dem Regierungspräsidium bekannt gegeben, dass über eingegangene Anträge vorerst nicht entschieden wird. Allerdings liefen viele Erlaubnisse bereits zum 31.12.2021 aus. Dementsprechend könnte die Stadt Freiburg daraufgesetzt haben, dass die betroffenen Spielhallenbetreiber nicht rechtzeitig einen Eilrechtsschutzantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht stellen. Dieser hätte entweder kurz vor Weihnachten oder zwischen Weihnachten und Neujahr gestellt werden müssen. Folglich blieb den Betreibern kaum Zeit zum Reagieren.
Wer den Eilrechtsschutzantrag nicht rechtzeitig gestellt hat, würde in den kommenden Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Genehmigung zum Weiterbetrieb erhalten. Schließlich könnte die Stadt Freiburg dann den jeweiligen Altbetreiber aus der Auswahlentscheidung herausnehmen, da kein nahtloser Weiterbetrieb nachgewiesen werden kann. Dementsprechend könnte der Antrag dann bereits deshalb abgelehnt werden, weil der Mindestabstand von einem halben Kilometer zu einer Kinder- bzw. Jugendschutzeinrichtung nicht eingehalten werden kann. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir darüber, dass laut einer Studie der Umsatz der deutschen Automatenwirtschaft im Jahr 2021 um 45 % eingebrochen ist.
Rechtsanwalt geht gegen Stadt vor – mit Erfolg
Die Rechtsanwaltskanzlei Benesch & Partner hat vor dem Jahreswechsel für viele Spielhallenbetreiber noch etliche Eilanträge beim Verwaltungsgericht stellen können. Allerdings waren die Betreiber der Spielhallen am 1. Januar trotzdem gezwungen, ihre Spielstätten vorerst geschlossen zu halten, da über die eingegangenen Eilanträge zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden war. Mittlerweile hat die Rechtsanwaltskanzlei die Verfahren mehrheitlich gewonnen. In der Konsequenz wurde die Stadt Freiburg aufgefordert, den Weiterbetrieb der betreffenden Spielhallen zunächst vorläufig zu dulden. Eine Ausnahme stellen lediglich die sogenannten Verbundspielhallen dar, die geschlossen bleiben müssen.
Fazit
Das rigorose Vorgehen des Ordnungsamtes der Stadt Freiburg wurde zunächst gestoppt. Das eigene Verwaltungsgericht hat die Stadt Freiburg nämlich zurechtgewiesen und klargestellt, dass der Weiterbetrieb der Spielhallen grundsätzlich vorläufig zu dulden ist. Die Stadt Freiburg scheint jedoch augenscheinlich wenig Interesse daran zu haben, den Weiterbetrieb von möglichst vielen Spielhallen zu gestatten. Man scheint sich eher damit zu beschäftigen, wie die Anzahl der Spielhallen möglichst gering gehalten werden kann. Anders lässt sich das Vorgehen der Stadt Freiburg kaum erklären.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/freiburg-stadt-deutschland-straße-76217/
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3 Kommentare zu: Stadt Freiburg lässt alle Spielhallen schließen - mit Konsequenzen
Kommentar verfassenFelixrl
20.02.2022 um 18:21 UhrChristian_1994
25.02.2022 um 11:41 Uhrbtssultan
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