Bereits mehrfach haben wir uns in der Vergangenheit mit der Thematik „Rückforderung erlittener Casino-Verluste“ beschäftigt. Seit wenigen Tagen gibt es nun das erste Berufungsurteil bundesweit hierzu. Das LG Bonn hat in zweiter Instanz das Endurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31. Mai 2021 bestätigt. Damit hat der Spieler keinen Anspruch auf die Rückzahlung erlittener Casino-Verluste. Aber wie wegweisend ist das erste Berufungsurteil?

Mittlerweile ist es zu einer regelrechten Klagewelle gegen diverse Online Casinos gekommen. Hierbei fordern Spielerinnen und Spieler, die meist über einen längeren Zeitraum beim Online-Glücksspiel teilweise viel Geld verloren haben, ihre Verluste zurück. Die Begründung: Das Veranstalten von Online-Glücksspielen sei zum damaligen Zeitpunkt verboten gewesen. Seit wenigen Tagen gibt es jetzt aber das erste Berufungsurteil, in dem das Landgericht Bonn klarstellt, dass der klagende Spieler keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückzahlung hat.

LG Bonn weist Berufung mit überzeugender Begründung zurück

Bereits im Juni dieses Jahres berichteten wir darüber, dass das Amtsgericht Euskirchen die Rückerstattung von Casino-Verlusten abgelehnt hat. In dem Fall habe ein Spieler an verschiedenen Online-Glücksspielen eines auf Malta ansässigen Anbieters teilgenommen. Demnach sei die Ahnungslosigkeit des klagenden Spielers hinsichtlich der Illegalität seiner Handlungen nicht glaubwürdig. Deshalb habe er keinen Anspruch auf Rückzahlung der erlittenen Verluste im Online Casino. Der klagende Spieler wollte sich mit diesem Urteil jedoch nicht zufriedengeben und legte Berufung ein, sodass der Fall beim LG Bonn landete. Das Gericht wies die Berufung jedoch mit einer überzeugenden Begründung zurück.

Die Klage würde demnach vor allem daran scheitern, dass der klagende Spieler selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe. Er habe sich nämlich gemäß § 285 StGB der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel schuldig gemacht. Die Erklärung des Spielers, dieser habe von dem gesetzlichen Verbot nichts gewusst, sei lebensfremd. Schließlich wurde insbesondere in der Presse seit 2019 intensiv über die Thematik Online-Glücksspiele berichtet. Demnach habe der klagende Spieler wissen müssen, dass die Teilnahme am Online-Glücksspiel in seinem Fall nicht erlaubt war. Bereits in einem etwas älteren Artikel aus dem März dieses Jahres haben wir uns die Frage gestellt, ob es eine gute Idee ist, erlittene Casino-Verluste hinterher zurückzufordern.

Spieler hätte wissen können, dass seine Aktivitäten illegal waren

Weiter hätte der Spieler durch einfache Recherchen und Erkundigungen bei den zuständigen Stellen selbst herausfinden können, dass die Teilnahme an diesen Online-Glücksspielen zum damaligen Zeitpunkt nicht erlaubt gewesen war. Des Weiteren wies das LG Bonn noch einmal darauf hin, dass überhaupt kein Schaden im rechtlichen Sinne entstanden ist. Schließlich habe der Spieler freiwillig am Glücksspiel teilgenommen und folglich selbst die Ursache für die entstandenen Verluste gesetzt.

Darüber hinaus wies das LG Bonn darauf hin, dass die Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs in diesem Fall gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde. Schließlich habe der Spieler freiwillig und damit aus eigenem Handlungstrieb heraus am Spiel teilgenommen und verloren. Auch in einem anderen Fall lehnte das LG München ll im September 2021 die Erstattung von Casino-Verlusten ab. Hier hatte ein Spieler versucht, seine im Online Casino erlittenen Verluste in Höhe von mehr als 55.000 Euro zurückzufordern.

Aktuell sind über 1.000 Spielerklagen anhängig

Der Glücksspielanbieter wurde im Berufungsverfahren von der renommierten Münchener Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach vertreten. Der Rechtsanwaltskanzlei zufolge beschäftigen aktuell mehr als 1.000 Spielerklagen die Gerichte in Deutschland. Zwar gibt es bislang auch eine beachtliche Anzahl an Gerichtsurteilen, in denen dem klagenden Spieler eine Rückerstattung seiner Casino-Verluste zugesprochen wurde. Allerdings gab es bislang bundesweit noch kein Berufungsurteil. Das erste Berufungsverfahren ging in zweiter Instanz also nun zugunsten des auf Malta ansässigen Glücksspielanbieters aus.

Bei Hambach & Hambach betrachtet man die Rückforderung von Casino-Verlusten grundsätzlich kritisch. Der Rechtsanwalt Claus Hambach weist beispielsweise darauf hin, dass die Spieler behaupten müssen, den Tatbestand gemäß § 285 StGB erfüllt zu haben, wenn sie ihre Casino-Verluste zurückfordern wollen. Demnach geben die betroffenen Spieler also zu, sich eigentlich strafbar gemacht zu haben. Das könnte für die Spielerinnen und Spieler riskant werden, da theoretisch auch eine eigene Verurteilung möglich wäre.  

Erst vor kurzer Zeit berichteten wir darüber, dass der BGH darüber entscheidet, ob Banken für Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig sein können. Bislang gibt es hierzu noch keine Entscheidung.

Fazit

Das Landgericht Bonn wies die Berufung eines klagenden Casino-Spielers mit überzeugender Begründung zurück. Damit hat das LG Bonn in zweiter Instanz das Endurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31. Mai 2021 bestätigt und die Klage des Spielers abgewiesen. Branchenexperten rechnen damit, dass dieses erste Berufungsurteil zur Rückforderung von Casino-Verlusten einen richtungsweisenden Charakter haben dürfte.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/vertrag-unterzeichnung-hand-4085336/

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21 Kommentare zu: Erstes Berufungsurteil: Spieler hat keinen Anspruch auf Erstattung von Casino-Verlusten

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Die Berufungsinstanz ist "nur" ein Landgericht. Es ging um 900 Euro.
Hallo Thomas! Kannst du mir vielleicht sagen, wo du gelesen hast, dass es in diesem Fall um einen Casino-Verlust von 900 Euro ging? Habe dazu auf die Schnelle nichts finden können.
berufungsinstanz ist soweit ich weiß immer "nur" ein landgericht, wenn du dann in revision gehst kommst du zum oberlandgericht und mit na verfassungsbeschwerde gehts dann erst ans bundesverfassungsgericht. ist dennoch schon dreist...   Mehr anzeigen
@Delarion: Revision ist im Normalfall Oberlandesgericht. Und zum Verfassungerichtshof kommst mit sowas nicht, da die eben nur für die Verfassung zuständig ist.

Bei der kleinen Summe dürfte das ausjusdiziert sein. Erst ab 5000 aufwärts kann...   Mehr anzeigen
@Christian_1994: Aktenzeichen: LG Bonn 5 S 70/21 und AG Euskirchen 13 C 158/21. Es gibt mittlerweile 3 OLG Entscheidungen/Beschlüsse: OLG München, OLG Hamm und neuerdings auch OLG Braunschweig. PN an mich für weitere Infos LG
@Thomas520: Du hast Post
@Christian_1994: Antwort ist raus! Kein einziges Gericht in Deutschland bewertet Online-Glücksspiele mit ausländischer Lizenz als legal. Kein einziges Gericht. Damit kann die Glücksspielbranche nicht wirklich glücklich oder zufrieden sein - auch...   Mehr anzeigen
@Christian_1994: Ebenso
Pech gehabt.
Ist halt ein völlig leeres Argument was am Thema vorbei geht. Die Rechtsfrage geht nämlich nicht darum ob der Spieler gewusst hat dass es illegal ist, sondern ganz einfach darum dass kein gültiger Vertrag entstehen kann wenn es...   Mehr anzeigen
Avatar von Anonym
Korrekt! Aber logisch, dass auf einer Seite wie hier eher in die Richtung propagiert wird!
in dem sinne müsste auch die kompletten gewinne aus solchen verträgen zurückgefordert werden. das möchte natürlich auch keiner, illegal spielen aber bei verlust das geld zurückbeordern während man bei gewinn stillschweigen bewahrt...   Mehr anzeigen
Also ich fnde das Urteil gut! Wenn du persönlich in nem illegalen Casino in irgendeinem Hinterhof zocken gehst, wirst du auch kein Geld zurückfordern können Ich find's schon schäbig, dass man nicht verlieren kann und dann...   Mehr anzeigen
Avatar von Anonym
@Delarion: Aha und warum sollte man nur dann angezeigt werden? Du spielst auch illegal oder hast. Dann sollte man jeden anzeigen der illegal spielt! Was eine Moralkeule du schwingst!
@A****m: Hat nichts mit Moralkeule zu tun. Den Nutzern ist bekannt, dass es sich um illegales Glücksspiel handelt und setzen dennoch freiwillig ihr Geld ein. Wenn sie verlieren, fordern sie das Geld zurück und wenn nicht, ist alles fein....   Mehr anzeigen
Hey Falke! Vielen Dank für den Kommentar. Natürlich kann man jedes Urteil immer aus zwei Perspektiven sehen. Aber wie "Delarion" z.B. auch gesagt hat: Es kann ja auch nicht sein, dass man spielt, verliert und dann sein Geld...   Mehr anzeigen
@Christian_1994: Hallo.

Mir geht es hier gar nicht um die moralische Frage, sondern um die rein rechtliche. Und die Begründung des Gerichts halte ich für sehr bizarr. Was ist wenn das Gericht zu dem Schluss gekommen wäre dass der Kläger nichts...   Mehr anzeigen
@Falke: ok, anderes ding, illegaler sklavenhandel, du kaufst solange sklaven auf, bis diese keinen nutzen mehr für dich haben und verklagst dann den verkäufer, weill du dein geld zurück willst...gleiches prinzip nur etwas markaberer. nach...   Mehr anzeigen
Avatar von Anonym
@Delarion: Mal abgesehen davon, dass ich es im Kontext geradezu lächerlich finde die Frage moralisieren zu wollen, geht es auch in keinester Weise um die Frage: "Ist es moralisch vertretbar..."

Es geht einzig und allein um die jurisitsche...   Mehr anzeigen
@Falke: Danke für deinen ausführlichen Kommentar. Ich glaube ich weiß jetzt, worauf du hinauswillst. Da kann ich dir auch auf jeden Fall Recht geben. Ich halte es aber trotzdem für möglich, den Vertrag als solchen zwar als ungültig zu...   Mehr anzeigen
Richtig so. Endlich mal eine sinnvolle Urteilsbegründung.

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