Erstes Berufungsurteil: Spieler hat keinen Anspruch auf Erstattung von Casino-Verlusten
Bereits mehrfach haben wir uns in der Vergangenheit mit der Thematik „Rückforderung erlittener Casino-Verluste“ beschäftigt. Seit wenigen Tagen gibt es nun das erste Berufungsurteil bundesweit hierzu. Das LG Bonn hat in zweiter Instanz das Endurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31. Mai 2021 bestätigt. Damit hat der Spieler keinen Anspruch auf die Rückzahlung erlittener Casino-Verluste. Aber wie wegweisend ist das erste Berufungsurteil?
Mittlerweile ist es zu einer regelrechten Klagewelle gegen diverse Online Casinos gekommen. Hierbei fordern Spielerinnen und Spieler, die meist über einen längeren Zeitraum beim Online-Glücksspiel teilweise viel Geld verloren haben, ihre Verluste zurück. Die Begründung: Das Veranstalten von Online-Glücksspielen sei zum damaligen Zeitpunkt verboten gewesen. Seit wenigen Tagen gibt es jetzt aber das erste Berufungsurteil, in dem das Landgericht Bonn klarstellt, dass der klagende Spieler keinen Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückzahlung hat.
LG Bonn weist Berufung mit überzeugender Begründung zurück
Bereits im Juni dieses Jahres berichteten wir darüber, dass das Amtsgericht Euskirchen die Rückerstattung von Casino-Verlusten abgelehnt hat. In dem Fall habe ein Spieler an verschiedenen Online-Glücksspielen eines auf Malta ansässigen Anbieters teilgenommen. Demnach sei die Ahnungslosigkeit des klagenden Spielers hinsichtlich der Illegalität seiner Handlungen nicht glaubwürdig. Deshalb habe er keinen Anspruch auf Rückzahlung der erlittenen Verluste im Online Casino. Der klagende Spieler wollte sich mit diesem Urteil jedoch nicht zufriedengeben und legte Berufung ein, sodass der Fall beim LG Bonn landete. Das Gericht wies die Berufung jedoch mit einer überzeugenden Begründung zurück.
Die Klage würde demnach vor allem daran scheitern, dass der klagende Spieler selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe. Er habe sich nämlich gemäß § 285 StGB der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel schuldig gemacht. Die Erklärung des Spielers, dieser habe von dem gesetzlichen Verbot nichts gewusst, sei lebensfremd. Schließlich wurde insbesondere in der Presse seit 2019 intensiv über die Thematik Online-Glücksspiele berichtet. Demnach habe der klagende Spieler wissen müssen, dass die Teilnahme am Online-Glücksspiel in seinem Fall nicht erlaubt war. Bereits in einem etwas älteren Artikel aus dem März dieses Jahres haben wir uns die Frage gestellt, ob es eine gute Idee ist, erlittene Casino-Verluste hinterher zurückzufordern.
Spieler hätte wissen können, dass seine Aktivitäten illegal waren
Weiter hätte der Spieler durch einfache Recherchen und Erkundigungen bei den zuständigen Stellen selbst herausfinden können, dass die Teilnahme an diesen Online-Glücksspielen zum damaligen Zeitpunkt nicht erlaubt gewesen war. Des Weiteren wies das LG Bonn noch einmal darauf hin, dass überhaupt kein Schaden im rechtlichen Sinne entstanden ist. Schließlich habe der Spieler freiwillig am Glücksspiel teilgenommen und folglich selbst die Ursache für die entstandenen Verluste gesetzt.
Darüber hinaus wies das LG Bonn darauf hin, dass die Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs in diesem Fall gegen den Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde. Schließlich habe der Spieler freiwillig und damit aus eigenem Handlungstrieb heraus am Spiel teilgenommen und verloren. Auch in einem anderen Fall lehnte das LG München ll im September 2021 die Erstattung von Casino-Verlusten ab. Hier hatte ein Spieler versucht, seine im Online Casino erlittenen Verluste in Höhe von mehr als 55.000 Euro zurückzufordern.
Aktuell sind über 1.000 Spielerklagen anhängig
Der Glücksspielanbieter wurde im Berufungsverfahren von der renommierten Münchener Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach vertreten. Der Rechtsanwaltskanzlei zufolge beschäftigen aktuell mehr als 1.000 Spielerklagen die Gerichte in Deutschland. Zwar gibt es bislang auch eine beachtliche Anzahl an Gerichtsurteilen, in denen dem klagenden Spieler eine Rückerstattung seiner Casino-Verluste zugesprochen wurde. Allerdings gab es bislang bundesweit noch kein Berufungsurteil. Das erste Berufungsverfahren ging in zweiter Instanz also nun zugunsten des auf Malta ansässigen Glücksspielanbieters aus.
Bei Hambach & Hambach betrachtet man die Rückforderung von Casino-Verlusten grundsätzlich kritisch. Der Rechtsanwalt Claus Hambach weist beispielsweise darauf hin, dass die Spieler behaupten müssen, den Tatbestand gemäß § 285 StGB erfüllt zu haben, wenn sie ihre Casino-Verluste zurückfordern wollen. Demnach geben die betroffenen Spieler also zu, sich eigentlich strafbar gemacht zu haben. Das könnte für die Spielerinnen und Spieler riskant werden, da theoretisch auch eine eigene Verurteilung möglich wäre.
Erst vor kurzer Zeit berichteten wir darüber, dass der BGH darüber entscheidet, ob Banken für Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig sein können. Bislang gibt es hierzu noch keine Entscheidung.
Fazit
Das Landgericht Bonn wies die Berufung eines klagenden Casino-Spielers mit überzeugender Begründung zurück. Damit hat das LG Bonn in zweiter Instanz das Endurteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 31. Mai 2021 bestätigt und die Klage des Spielers abgewiesen. Branchenexperten rechnen damit, dass dieses erste Berufungsurteil zur Rückforderung von Casino-Verlusten einen richtungsweisenden Charakter haben dürfte.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/illustrations/vertrag-unterzeichnung-hand-4085336/
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21 Kommentare zu: Erstes Berufungsurteil: Spieler hat keinen Anspruch auf Erstattung von Casino-Verlusten
Kommentar verfassenThomas520
17.12.2021 um 09:40 UhrChristian_1994
17.12.2021 um 15:24 UhrDelarion
Falke
17.12.2021 um 17:41 UhrBei der kleinen Summe dürfte das ausjusdiziert sein. Erst ab 5000 aufwärts kann... man das ein zweites Mal beeinspruchen. Mit diesem Urteil ist Endstation für den Kläger. Mehr anzeigen
Thomas520
17.12.2021 um 20:43 UhrChristian_1994
20.12.2021 um 19:18 UhrThomas520
20.12.2021 um 22:12 UhrThomas520
25.12.2021 um 23:01 Uhrbigbig
Falke
16.12.2021 um 14:05 UhrDas Gericht hat damit einem illegal entstandenem Vertrag zugestimmt. Glückwunsch, so weit sind die in Deutschland schon. Ist so als würde ein Arbeitnehmer mit seinem Einverständniss einen Vertrag unterschreiben dass er ab nun Eigentum der Firma XY ist, in dem Wissen dass das nach den Menschenrechten illegal ist und ein Richter den Vertrag dann als gültig bezeichnet, weil ers ja gewusst hat. Völlig an der Realität vorbei was die Richter hier machen.
Und dass da in eurem Artikel auch noch als gute Begründung angeführt wird ist auch kein Wunder wenn man selbst keine Ahnung von der Rechtslage hat. Das ist kein Vorwurf, aber zeigt hier sehr gut wie auch so viele andere Berichterstattungen in den Medien entstehen. Da schreiben völlig fachfremde über Themen die sie nicht durchblicken und die Mehrheit der Bevölkerung denkt dann das wäre die heilige Schrift die vom Himmel gefallen ist solange es nur in der Zeitung steht.
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Anonym
16.12.2021 um 15:19 UhrDelarion
ich finde das urteil ok, jeder der klage wegen spielverlust in casinos einreicht, sollte gleichzeitig angezeigt wegen der teilnahme an unerlaubten glücksspiel §285 StGB und/oder sich in psychologischer behandlung wegen spielsucht begeben. Mehr anzeigen
sippi
17.12.2021 um 07:56 UhrAnonym
17.12.2021 um 08:53 UhrHidaruma
17.12.2021 um 09:53 UhrDer "normale" user nimmt die Verluste an und akzepziert sie.
Ich finde das Urteil gut und bin der Meinung, dass Leute, die eine solche Dreistigkeit besitzen und das Geld zurückfordern, mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bestraft werden sollten. Mehr anzeigen
Christian_1994
17.12.2021 um 15:34 UhrFalke
17.12.2021 um 15:46 UhrMir geht es hier gar nicht um die moralische Frage, sondern um die rein rechtliche. Und die Begründung des Gerichts halte ich für sehr bizarr. Was ist wenn das Gericht zu dem Schluss gekommen wäre dass der Kläger nichts... davon gewusst hat dass es illegal ist?
Hätte er dann sein Geld wieder bekommen? Diese Frage ist nämlich unerheblich für die Frage ob der Vertrag laut geltendem Gesetz eine Gültigkeit hat oder nicht. Wenn das Gericht ihm nicht glaubt dann hätte man ihn wegen unerlaubtem Glücksspiel anzeigen können. Der Vertrag ist aber trotzdem entweder gültig oder ungültig. Und das hat das Gericht nicht begründet. Stattdessen legitimiert man die Legalität durch das Mitwissen des Klägers.
Ist dir klar was das eigentlich bedeutet? Das Gericht sagt damit dass alle Glücksspiel Verträge gültig sind solange nur beide Parteien (Casino und Spieler) wissen dass es illegal ist. Merkst du wir absurd die Argumentation des Gerichts ist? Mehr anzeigen
Delarion
Anonym
Es geht einzig und allein um die jurisitsche... Bewertung der Frage, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, oder eben nicht; die Frage kann man auf verschiedene Art beantworten, was man ja an der sehr unterschiedlichen Urteilslage in Deutschland sehen kann; schlussendlich wird dieses hin und her erst dann beendet sein, wenn der BGH sich in einem Urteil dazu äußert, und für Recht erkennt.
Aber Fakt ist: Moral und Rechtsprechung zu vermischen geht völlig am Wesentlichen vorbei - Gott sei Dank: man möge sich vorstellen, dass bei der Rechtssprechung das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" berücksichtigt würde. Mehr anzeigen
Christian_1994
20.12.2021 um 19:16 UhrDieWunderharke5000
16.12.2021 um 09:33 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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