Erste Reaktion auf Maltas Glücksspielschutzschirm
Malta schützt seine Glücksspielunternehmen durch ein neues Gesetz vor Klagen in Verbindung mit Verlustrückforderungen aus dem Ausland. Zunächst haben die deutschen Behörden die Entwicklung eher passiv hingenommen. Inzwischen regt sich jedoch einiger Unmut. Wie fallen die ersten Reaktionen aus?
Vor einigen Wochen hat das maltesische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Schadensersatzansprüche aus dem Ausland gegenüber der hiesigen Glücksspielindustrie ausschließen soll. Wir berichteten erst kürzlich über diesen maltesischen Glücksspielschutzschirm. Der Hintergrund: Immer mehr Online Casinos und Sportwettenanbieter sind von einer monatelang anhaltenden Klagewelle betroffen. Nicht selten geht es um sechsstellige Beträge. Forderungen kommen dabei vor allem aus Deutschland und Österreich.
Zunächst zeigten sich die deutschen Behörden bzw. die Bundesregierung weitgehend unbetroffen. Die Tagesschau gab in einem Artikel bekannt, dass man die Verantwortung an verschiedenen Stellen wechselseitig aufeinander abschieben würde. Nun kommt allerdings langsam, aber sicher Bewegung in die Thematik – der Schutzschirm muss immer mehr Niederschlag aushalten. Öffentliche Kritik wird vor allem vom Drogenbeauftragten der Bundesregierung ausgeübt, so die Tagesschau in einem weiteren Bericht. Behörden prüfen jetzt, ob ein Verstoß gegen das EU-Recht vorliegt.
Erst mit der Rechtskräftigkeit erste Reaktionen
Der Glücksspielschutzschirm ist seit Mitte Juni rechtskräftig. Nachdem selbst die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erst einmal abwartend auf die geplante Gesetzgebung aus Malta reagierte, prüft sie diese nach dem Inkrafttreten jedoch genauer. Bei einer erneuten Nachfrage der Tagesschau kam heraus, dass man den Sachverhalt vor allem hinsichtlich der Konformität zum Europarecht präzise unter die Lupe nehmen wolle.
Auf Bundesebene regt sich ebenfalls etwas: Burkhard Blienert, der sich als Drogenbeauftragter der Bundesregierung jüngst dafür aussprach, Sportwettenwerbung bei der kommenden Fußball-EM zu verbieten, hat wegen der Sache Kontakt zum Justizministerium aufgenommen, so die Tagesschau. Vor allem im Kontext des Spielerschutzes wies Blienert auf einen erhöhten Handlungsbedarf hin.
EU-Kommission eingeschaltet
Wie eine Sprecherin des Justizministeriums der Tagesschau mitteilte, liegt die Verantwortung für mögliche juristische Schritte nicht bei der Bundesbehörde, sondern bei der EU-Kommission. Sie müsse letztlich klären, ob das Glücksspielschutzgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Eventuell erforderliche Maßnahmen würden dann eingeleitet.
Tatsächlich bestätigte die EU-Kommission, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, die man nun prüfen müsse. Diese stamme allerdings nicht von einer Behörde, sondern von zwei Juristen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt „Glücksspielrecht“. Es wurde im Zuge dessen auf einen Verstoß gegen das Europarecht hingewiesen, was laut den Beschwerdestellern ein Verfahren zur Vertragsverletzung zur Folge haben müsse. Das Vorgehen des maltesischen Staates sei nicht hinnehmbar – wenn es ungestraft bliebe, wäre dies ein Präzedenzfall für andere Länder, so argumentieren die Antragssteller.
Fazit
Langsam, aber sicher wird die Sache mit dem maltesischen Glücksspielschutzschirm spannend. Die Behörden bzw. die aktuellen Beschwerdesteller haben juristisch starke Argumente. Abzuwarten bleibt, wie Malta darauf reagiert oder reagieren muss.
Darüber hinaus dürfte interessant sein, wie das Gesetz von den betroffenen Casinos und Sportwettenanbietern genutzt wird. Nicht wenige der (mitunter immer wieder) beklagten Unternehmen haben mittlerweile auch eine deutsche Lizenz. Was wird die GGL, unter deren Aufsicht die Betriebe in diesen Fällen stehen, zu einer entsprechenden Abwehr sagen?
Schon jetzt verkündete die deutsche Glücksspielbehörde, dass man die Entwicklungen im Blick haben werde: "Sollten die Anbieter den Schutzschirm zu Lasten der deutschen Spieler anwenden, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob sich dies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters auswirkt oder Nachschärfungen in den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse gegebenenfalls erforderlich und möglich sein werden", so heißt es in einem aktuellen Statement, das der Tagesschau vorliegt.
Quelle des Bildes: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-der-schwarzen-faltenden-regenschirm-halt-der-entlang-strasse-geht-1383789/
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3 Kommentare zu: Erste Reaktion auf Maltas Glücksspielschutzschirm
Kommentar verfassengamble1
Zum Thema : Wundert so ein vorgehen im ernst jemand ? Ich hätte als Regierung auch kein Bock drauf wenn meine Unternehmen die mir Steuern zahlen ohne Pause Rückforderungen bekommen obwohl sie nur eine Dienstleistung angeboten haben die alle in genau dem Wissen was sie da tun genutzt haben
Die EU wird sicher wieder völlig nachvollziehbar argumentieren (kennt man ja) und ich denke die Rückbuchungen haben sich damit erledigt Mehr anzeigen
hustlehoff
15.07.2023 um 09:37 UhrTigerbaby2004
15.07.2023 um 12:20 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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