Die erste Nationale Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde veröffentlicht. Neben Untersuchungen zu Banken, Wertpapieren, Immobilien und der Gastronomie wurde auch der Glücksspielsektor untersucht.

Nach den Regelungen der Financial Action Task Force ist Deutschland verpflichtet, eine Nationale Risikoanalyse (NRA) im Bereich „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ durchzuführen. Es handelt sich dabei um den Kern der 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei nutzt man einen risikobasierten Ansatz zur Analyse. Das Ziel ist es dabei, die Ressourcen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser zu lenken und effizienter einzusetzen.

Zur Geldwäscheprävention gehören in Deutschland ein fundiertes Risikomanagement, die Sorgfaltspflichten in Bezug auf den Kunden und die Meldungen von Verdachten. Das Geldwäschegesetz soll dabei die Rahmenbedingungen bieten.

Wie sieht eine Risikoanalyse aus? Welche Behörden sind beteiligt?

Das Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergibt sich aus dem Bedrohungspotenzial und der Verletzlichkeit durch den Sektor. Durch Abwägung dieser beiden Kriterien soll das Risiko abgeleitet werden.

Seit 2017 wurden die Risikoanalysen durchgeführt. Es waren 35 Behörden von Bund und Ländern daran beteiligt. Dafür wurden 4 Arbeitsgruppen gebildet, die sich regelmäßig über den Zeitraum der Analyse getroffen haben:

  • A: Geldwäsche – nationale Bedrohungslage/nationale Verletzlichkeit
  • B: Geldwäsche Finanzsektor
  • C: Geldwäsche Nicht-Finanzsektor
  • D: Terrorismusfinanzierung

Die operative Arbeit hat 14 Monate in Anspruch genommen. Die folgende Grafik zeigt die 35 Behörden, die an den Analysen beteiligt waren:

Bundesregierung:
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium der Finanzen
  • Auswärtiges Amt
  • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Polizeibehörden:
  • Bundeskriminalamt
  • Zollkriminalamt (siehe auch Generalzolldirektion)
  • Bayerisches Landeskriminalamt
  • Landeskriminalamt Berlin
  • Landeskriminalamt Brandenburg
  • Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
  • Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
  • Landeskriminalamt Sachsen
  • Landeskriminalamt Thüringen
Justiz:
  • Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
  • Generalstaatsanwaltschaft Celle
  • Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
  • Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Nachrichtendienste:
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Bundesnachrichtendienst
Generalzolldirektion:
  • Financial Intelligence Unit – Zentralstelle für
  • Finanztransaktionsuntersuchungen
  • Zollkriminalamt
Aufsichtsbehörden (Finanzsektor):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Aufsichtsbehörden (Nicht-Finanzsektor):
  • Staatsministerium des Innern, für Sport und für Integration, Bayern
  • Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Hamburg
  • Ministerium des Innern und für Sport, Hessen
  • Ministerium für Wirtschaft und Energie, Brandenburg
  • Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Berlin
  • Bezirksregierung Arnsberg
  • Regierung von Mittelfranken
  • Bezirksregierung Münster
  • Regierung von Niederbayern
  • Regierungspräsidium Darmstadt
  • Regierungspräsidium Freiburg
Zentralbank:
  • Deutsche Bundesbank
Notare
  • Bundesnotarkammer
  • Oberlandesgericht Nürnberg
Wirtschaftsprüfer:
  • Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)
  • Wirtschaftsprüferkammer
Steuerberater:
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Steuerberaterkammer Berlin
  • Steuerberaterkammer München
  • Steuerberaterkammer Nürnberg
  • Steuerberaterkammer Saarland
Rechtsanwälte und Rechtsbeistände:
  • Bundesrechtsanwaltskammer
  • Kammergericht Berlin
  • Rechtsanwaltskammer Berlin
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
  • Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Rechtsanwaltskammer München
Weitere Ministerien und Behörden:
  • Ministerium des Innern und für Kommunales, Brandenburg
  • Ministerium für Inneres und Europa, Mecklenburg-Vorpommern
  • Ministerium für Inneres und Sport, Niedersachsen
  • Regierungspräsidium Darmstadt (Glücksspielaufsicht)
  • Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin
  • Staatsministerium des Innern, Sachsen
  • Behörde für Inneres und Sport, Hamburg

Was hat die Risikoanalyse in Bezug auf das Glücksspiel ergeben?

Zunächst wurde im Bereich Glücksspiel festgestellt, dass die Transaktionsbeträge sehr hoch sind. In Spielbanken oder Spielhallen werden die Einsätze zudem in bar getätigt. Der hohe Geldumlauf und die hohen Transaktionsgeschwindigkeiten stellen große Risiken dar. Es kann folglich Geld umgeschlagen und verschoben werden.

Beim Online Glücksspiel erkennt man zudem die Probleme, die durch Zahlungen im Internet entstehen. Das Problem ist hier, dass es viele verschiedene Zahlungsoptionen gibt, teilweise auch Kryptowährungen. Der Absender ist somit nicht immer eindeutig feststellbar. Ferner werden technische Manipulationen als Gefahr gesehen, die Spieleinflüsse beeinflussen können oder technische Sicherheitsmaßnahmen umgehen.

Insgesamt hat man daher analysiert, dass es eine große Bedrohung in Sachen Geldwäsche gibt, aber das Glücksspiel bei der Terrorismusfinanzierung eher eine untergeordnete Rolle spielt.

Welche Gefahren gehen vom Glücksspiel in Sachen Geldwäsche aus?

Die Spielbanken könnten zu Geldwechselstuben werden, zumindest wird die Anfälligkeit als sehr hoch eingeschätzt. Es besteht immer die Gefahr, dass illegale Gelder platziert werden. Durch Einsätze mit geringem Risiko können diese über das Casino als Glücksspieleinnahmen deklariert werden. Somit müssen keinerlei Steuern gezahlt werden. Man ist sich aber sicher, dass engmaschige Compliance-Verfahren bei Gewinnauszahlungen Besserungen versprechen würden.

Beim Online Glücksspiel werden die Probleme als deutlich größer eingeschätzt. Zur Geldwäsche würden hier wahrscheinlich mehrere Konten genutzt. Erkennbar wäre es dadurch, dass Zahlungen auf Casinokonten nur wenig oder gar nicht vor der Auszahlung genutzt werden.

Ansonsten ist der Erwerb von Gewinnausschüttungsansprüchen durch Dritte eine Option für Geldwäsche. Dabei wird der Anspruch an Gewinnen in bar erworben. Das Geld aus illegalen Aktivitäten wird hier durch Gewinnansprüche von anderen Spielern gewaschen.

Ferner ist es denkbar, dass Geld beim Glücksspiel gewaschen wird, wenn das Verlustrisiko für kriminelle Kräfte kalkulierbar ist. Es ist in folgenden Fällen vorstellbar:

  • technischer Spielmanipulation rein computergesteuerter Spiele,
  • Korruption und Beeinflussung von Sportveranstaltungen,
  • bewusstes und gewolltes Verlieren bei Onlinespielen, bei denen mehrere Teilnehmer gegeneinander antreten, zu Gunsten des Gewinns eines anderen Mitspielers,
  • Zusammenwirken mit einem oder mehreren Mitarbeitern des Glücksspielveranstalters
  • sowie die Teilnahme am Glücksspiel unter einer gewissen Aussteuerung von Spielrisiken (z. B. durch simultanes Wetten auf Sieg/Niederlage bei Sportwettereignissen oder auf den Sieg mehrerer Rennteilnehmer bei Pferderennveranstaltungen).

Geldwäscheaktivitäten würden jedoch nicht nur bei der Teilnahme am Glücksspiel erfolgen, Investitionen in den Sektor selbst können Geldwäsche sein. Die Gründung und Finanzierung von Spielhallen, Spielotheken, Spielbanken und Online Glücksspielanbietern können zur Geldwäsche dienen. Die illegalen Gelder werden dabei in die Abrechnung des Spielbetriebs integriert. Das Geschäft kann von den Betreibern zu 100 % simuliert werden.

Aus dem Grund gibt es spezielle Auslegungs- und Anwendungshinweise von der Aufsichtsbehörde. Es soll zukünftig ein abgestuftes Beaufsichtigungssystem für die Beaufsichtigung der Vermittlungsstelle und des Veranstalters geben. Online-Sportwetten können untersagt werden, sofern Verstöße gegen den Glücksspielstaatsvertrag erkannt werden.

Fazit: Großes Geldwäscherisiko, aber eher geringes Terrorismusrisiko

Interessant ist, dass man das Problem der Geldwäsche bei allen Casinos ähnlich einschätzt. Dennoch hat die Analyse gezeigt, dass die Gefahr, die durch gastronomische Betriebe ausgeht, deutlich größer ist. Zudem, da von der Gastronomie und den Hotels bekannt ist, dass über einen längeren Zeitraum die Standorte zur Finanzierung von Terrorismus genutzt wurden. Das habe es in der Vergangenheit bereits gegeben.

Am Ende des Tages zeigt sich, dass der Glücksspielsektor zur Geldwäsche genutzt werden kann, aber die Terrorismusfinanzierung keine große Rolle spielt. Unternehmen müssen zur Risikomanagementanalyse diese Daten heranziehen. Solche Analysen sollen zudem in regelmäßigen Abständen erneut erfolgen.

Bildquelle: AdobeStock 305972869; Business man or analyst in front of desktop computer holding a modern transparent tablet screen reviewing business performance and a return on investment, ROI, and investement risk analysis © ktasimar 

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