Diese Woche hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet, dass die Eilanträge gegen die Schließung von Spielhallen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gescheitert sind.

Die Schließung der Betriebe von Spielos ist somit bis zum 30. November in beiden Bundesländern rechtens. Grund dafür, der die Schließung rechtmäßig macht, sei die Verhinderung der weiteren Verbreitung des COVID-19 Virus. Anzumerken ist, dass der Beschluss sowohl in NRW als auch im Saarland nicht anfechtbar ist. In die Berufsfreiheit ist durch die Stilllegung der Spielhallen, zumindest in NRW nicht eingegriffen worden. 

In NRW gab es aber seitens des Automatenproduzenten und Spielhallenbesitzers LÖWEN ENTERTAINMENT etwas Protest. So hatte ein Sprecher des LÖWEN ENTERTAINMENT Konzerns eine gerichtliche Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Berufsfreiheit verlangt. Laut ihm sei dieses Vorgehen selbstverständlich.

Die Gesundheit der Menschen hat höchste Priorität

Um die COVID-19-Pandemie in den Griff zu bekommen oder um deren Ausweitung wenigstens zu verhindern, haben die Richter des Saarlands die Zusammenarbeit mit Spielhallen verneint. Dies trägt auch nur zum Wohl der Bevölkerung bei. Und dass die Ansteckungsgefahr in Spielhallen besonders hoch ist, ist wahrscheinlich jedem klar. 

Es bleibt zu hoffen, dass eine mögliche erfolgreiche Impfung das COVID-19-Virus bald einschränken wird und dass so Besuche in den Spielos wieder erlaubt werden können. 

Quelle Titelbild: https://pixabay.com/de/photos/casino-kasino-spielhalle-3491252/

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4 Kommentare zu: Eilanträge gegen Spielhallen-Schließung in NRW und Saarland ohne Erfolg

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Avatar von n****4
Weg damit für immer das wäre eine Befreiung.
Avatar von T****s
Die können am besten für immer schließen !!!
Ja, wenn man fremde Menschen treffen will dann nur auf Arbeit. Da gibts kein COVID. Falls doch, kann jeder Sesselfurzer 2 Wochen Netflixquarantäne machen und der Krankenhausmitarbeiter kommt gefälligst auf Arbeit. Trollen auf...   Mehr anzeigen
Wäre super wenn du die Primärquelle dazu verlinken könntest. Danke.

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