Österreich: Kuriose Domain-Pfändung durch Spielerin bei Mr. Green
Österreicher sind beim Einklagen von Spielverlusten von im Land nicht lizenzierten Online Casinos ziemlich aktiv. Gemeinsam mit Deutschland kommt es dort im europaweiten Vergleich zu einem Großteil entsprechender Urteile. Die Vollstreckung wird durch den maltesischen Glücksspielschutzschirm aber massiv erschwert. Das ist auch der Grund, weshalb der OGH nun für eine bislang einzigartige Maßnahme grünes Licht gegeben hat: Eine Klägerin kann die AT-Domains von Mr. Green pfänden und gegebenenfalls verkaufen, um ihre Einsätze zurückzubekommen.
In Österreich sorgt derzeit ein kurioser Fall für Schlagzeilen: Eine Spielerin hat es tatsächlich geschafft, spezielle Domains des Online Casinos Mr. Green zu pfänden. Die rechtliche Grundlage für diesen ungewöhnlichen Schritt liegt in der strengen österreichischen Glücksspielgesetzgebung. In Österreich wird das Glücksspiel im Internet genau reguliert. Offiziell zugelassen ist lediglich das Online Casino Win2day, ein Joint Venture der Österreichischen Lotterien und Casinos Austria AG. Win2day ist aufgrund seiner Lizenzierung die einzige legale Online-Glücksspielplattform mit Slots und Casino Spielen in der Alpenrepublik.
Alle anderen Online Casinos, die in Österreich ohne entsprechende Lizenz operieren, stehen vor einem rechtlichen Risiko: Spieler können ihre Verluste von diesen Anbietern zurückfordern. Dies führt regelmäßig zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Viele ausländische Online Casinos, insbesondere diejenigen, die ihren Sitz in Malta haben, berufen sich jedoch auf den sogenannten Glücksspielschutzschirm. Dieses Gesetz macht die Anbieter vermeintlich immun gegen Rückforderungsansprüche österreichischer oder auch anderer ausländischer Kunden.
Trotz dieser Sachlage hat eine österreichische Spielerin nun einen bislang beispiellosen und regelrecht kuriosen rechtlichen Erfolg errungen. Mr. Green, eines der größten Online Casinos in Europa mit Sitz in Großbritannien, weigerte sich, die Verluste der Frau von mehr als 30.000 Euro zu erstatten und berief sich dabei auf die maltesische Rechtslage. Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien entschied jedoch in seinem Urteil vom 30. April 2024 zugunsten der Spielerin und genehmigte, weil Malta die Ansprüche sperrte, eine Pfändung der österreichischen Domains von Mr. Green. Sollte das Casino weiterhin nicht zahlen, könnten die Adressen sogar zwangsversteigert werden.
Das war passiert: Urteil zur Erstattung von 32.999,10 Euro greift nicht, Domain-Pfändung als Ausweg
Die betreffende Spielerin hatte alles in allem 32.999,10 Euro bei Mr. Green verloren und versuchte daraufhin, das Geld durch eine Klage zurückzubekommen. Aufgrund des Glücksspielschutzschirms hatte sie jedoch keinen Erfolg.
Im aktuellen Urteil heißt es dazu:
„Zwischenzeitlich habe sich die Sach- und Rechtslage geändert, weil Malta ein Gesetz erlassen habe, das besage, dass rechtskräftige und vollstreckbare Urteile aus Österreich gegen Gesellschaften in Malta, die über eine maltesische Glücksspiellizenz verfügten, nicht vollstreckt werden dürften. Zudem sei – aus über einen Vertrauensanwalt des Betreibendenvertreters für zwei andere Mandanten in Malta eingeleiteten Vollstreckungsverfahren – geklärt, dass sich die maltesischen Gerichte auf besagtes Gesetz beriefen und die Vollstreckung von österreichischen Urteilen in Glücksspielfällen ablehnten und sich auch weigerten, die Frage der Vereinbarkeit des maltesischen Gesetzes mit dem Unionsrecht dem EuGH vorzulegen. Die Rechtsverfolgung in Malta sei daher schwer möglich und jedenfalls unzumutbar.“
Als Konsequenz geht das Gericht einen alternativen Weg, über den der Klägerin Recht verschafft bzw. ein Druckmittel aufgebaut werden soll, um Mr. Green vielleicht doch noch dazu zu bringen, zu zahlen: Es genehmigte die Pfändung der österreichischen Domains des Anbieters.
Der Entscheidungstext des Gerichts sagt dazu:
„Da sich die Verpflichtete (Partei) weigere, das Urteil zu erfüllen, beabsichtige die Betreibende, die Domains „www.m*.at“ und „www.g*.com/at“ pfänden und verkaufen zu lassen.“
Laut österreichischen Medien ist die Pfändung mittlerweile erfolgt. Ein endgültiger, rechtskräftiger Beschluss stehe aber noch aus.
Der maltesische Glücksspielschutzschirm – Bill No. 55
Der sogenannte maltesische Glücksspielschutzschirm, Bill No. 55, stärkt die Position von in Malta lizenzierten Glücksspielanbietern gegenüber rechtlichen Ansprüchen aus anderen Ländern. Er wurde (unter anderem) beschlossen, um eine lange andauernde Klagewelle gegen die Glücksspielunternehmen des Landes abzufangen. Maltesische Gerichte vollstrecken demnach keine Urteile aus dem Ausland mehr, die sich auf die Rückforderung von Verlusten in Online Casinos und/oder bei Sportwettenanbietern mit Lizenz in Malta beziehen. Dies erschwert es Spielern aus anderen Ländern, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Vorgehen wurde von deutschen Behörden und Politikern zunächst ohne größere Reaktionen hingenommen. Nachdem das Gesetz rechtskräftig war, kam es zu deutlicheren Reaktionen und einer Beschwerde bei der EU-Kommission. Zuletzt hatte sich auch die GGL zum Bill No. 55 zu Wort gemeldet. Die deutsche Glücksspielaufsicht legte vor allem Zuständigkeiten dar und bezog Stellung zur Einschätzung der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Es gab grundsätzlich einigen rechtlichen Druck gegen Malta, der Schutzschirm ist aber nach wie vor in Kraft.
Fazit
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/photos/lock-necklace-padlock-rust-337284/
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4 Kommentare zu: Österreich: Kuriose Domain-Pfändung durch Spielerin bei Mr. Green
Kommentar verfassenAndre
gamble1
Spieler zockt freiwillig in illegalem Casino
Spieler verliert
Spieler verklagt Casino
Spieler ist bald stolzer Besitzer von Mrgreen.AT
Kannst du dir echt nicht ausdenken
roccoammo11
gamble1
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