Für diejenigen, die ganz genau wissen möchten, ob ein bestimmter Glücksspielanbieter eine deutsche Zulassung hat oder nicht, ist die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) der erste Anlaufpunkt. Dort werden alle hierzulande legalen Betreiber mit spezifischen Firmen- und Lizenzdaten detailliert aufgeführt. Der Überblick war bislang jedoch umständlich, da die Liste lediglich im PDF-Format zum Download zur Verfügung stand. Das soll sich mit der neuen, nun komplett interaktiven Version, die auch verschiedene Suchfilter mitbringt, ändern.

Die GGL beschreibt die neue Whitelist als ein zentrales Werkzeug zur Förderung von Transparenz und Verbraucherschutz auf dem deutschen Glücksspielmarkt. Bisher war sie lediglich als statisches PDF-Dokument verfügbar. Nun steht sie aber erstmals als interaktive Online-Plattform bereit.

  • Diese Umstellung bringt eine deutlich benutzerfreundlichere Handhabung mit sich. Es ist damit möglich, gezielt nach Anbietern zu suchen und verschiedene Filterfunktionen zu nutzen. Ob spezifische Glücksspielarten, regionale Zuständigkeiten oder Lizenzdetails – die neue digitale Version erlaubt eine präzise Navigation durch die komplexe Landschaft der lizenzierten Glücksspiele in Deutschland.
  • Hinter der Modernisierung steht das Bestreben der GGL, den legalen Glücksspielmarkt weiter zu kanalisieren und illegale Dienste konsequent zurückzudrängen. Ein entscheidender Schritt, denn gemäß § 6e Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) müssen alle legalen Anbieter ihre behördliche Zulassung klar auf ihrer Website ausweisen. Fehlt diese oder ist ein Betreiber nicht auf der Whitelist verzeichnet, gilt dessen Angebot als illegal.

Mit der neuen Plattform können Verbraucher schneller selbst überprüfen, ob ein Betreiber den strengen regulatorischen Vorgaben entspricht. Damit wird schließlich mehr Transparenz geschaffen und das Vertrauen in die regulierten Plattformen gestärkt.

Die neue Whitelist ist komplett interaktiv – mit Filtern, mehr Informationen und Volltextsuche

Filter

Die GGL hebt in ihrer Pressemitteilung zur neuen Whitelist vor allem die nun gegebenen zahlreichen Filterfunktionen hervor. Mit ihnen wird es für Verbraucher deutlich einfacher, spezifische Marken, Betreiber sowie deren Angebote bzw. betreffende Lizenzen schnell und präzise zu finden.

Filtermöglichkeiten im Überblick

Glücksspielart:

  • Sportwetten: Wetten auf sportliche Ereignisse wie Fußball oder Tennis.
  • Virtuelle Automatenspiele: Digitale Varianten von klassischen Spielautomaten. Übrigens gibt’s 12 neue Slots bei BingBong und JackpotPiraten zu entdecken.
  • Onlinepoker: Kartenwettspiele, die über das Internet angeboten werden. Leider gibt es immer mehr organisierte Poker-Bots online, womit Vorsicht angebracht ist.
  • Pferdewetten im Internet: Wetten auf Pferderennen über Online-Plattformen.
  • Gewerbliche Spielvermittlung: Verkauf von Lotterieprodukten im Auftrag staatlicher Anbieter.
  • Soziallotterien: Lotterien, deren Einnahmen gemeinnützigen Zwecken zugutekommen.
  • Staatliche Klassenlotterien (GKL): Große staatliche Lotterien mit gestaffelten Ziehungen.
  • Lotterieeinnehmer der GKL: Offizielle Vertriebspartner staatlicher Klassenlotterien.
  • Staatliche Lotterien des DLTB: Lotterien des Deutschen Lotto- und Totoblocks.
  • Casino Spiele in Spielbanken: Klassische Tischspiele wie Roulette und Blackjack in stationären Casinos.
  • Online Casino Spiele: Digitale Varianten von Casino Spielen wie Roulette oder Blackjack.
  • Sparlotterien: Lotterien, die mit Sparplänen verknüpft sind – zum Beispiel von Volksbanken und Sparkassen.

Zuständigkeit:

  • Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes: Zuständig für regionale Anbieter und deren Genehmigung.
  • Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL): Zentral für überregionale und Online-Angebote zuständig.

Mehr Informationen

Ein Fortschritt ist auch die Integration zusätzlicher Datenfelder. Neben dem erstmaligen Erlaubnisdatum eines Glücksspielangebots können Nutzer nun auch Informationen zu Folgegenehmigungen einsehen. Das bietet eine umfassendere Transparenz darüber, wie lange ein Betreiber bereits aktiv ist und ob er seine Lizenz erneuert hat.

Die Übersicht zeigt zudem detailliert, welche und wie viele Glücksspielarten ein einzelnes Unternehmen tatsächlich abdeckt. Wir mussten im Zuge unserer Recherche für den Bericht zur Erlaubnis von virtuellen Casino Spielen in Schleswig-Holstein noch anhand der zugelassenen Betreiberfirmen spekulieren, welche Plattformen Roulette, Blackjack und Co. bereitstellen werden. Das wäre mit der neuen Whitelist sehr viel einfacher herauszufinden gewesen.

Volltextsuche

Die neue Plattform bietet eine leistungsstarke Volltextsuche, die intuitiv und effizient funktioniert. Es ist nicht mehr notwendig, den genauen Namen des Betreibers zu kennen oder durch umfangreiche PDF-Dokumente zu scrollen. Stattdessen reicht es aus, den Markennamen eines Anbieters wie „Betano“ einzugeben, um relevante Ergebnisse zu erhalten. Übrigens räumte Betano bei den diesjährigen EGR Awards mächtig ab – unter anderem „Operator of the Year“.  

Der Algorithmus durchsucht dabei die gesamte Datenbank und liefert Informationen, ohne dass Nutzer auf die oft sperrigen Firmierungen wie „Betkick Sportwettenservice GmbH“ (Betreiber von Betano im deutschsprachigen Raum) angewiesen sind. Das macht die Suche nicht nur schneller, sondern reduziert auch Fehlerquellen, die durch ungenaue Eingaben entstehen könnten.

Technische Vorteile der interaktiven Whitelist

Die Umstellung auf ein solches digitales System bringt zahlreiche praktische Vorteile mit sich:

  • Schnellere Aktualisierung: Änderungen und neue Einträge können zeitnah eingepflegt werden, ohne dass Dateien generiert und veröffentlicht werden müssen.
  • Kein Speicherbedarf: Nutzer müssen keine PDF-Dateien mehr herunterladen, was besonders auf mobilen Geräten Speicherplatz spart.
  • Fehlerreduktion: Die interaktive Plattform minimiert Tipp- und Formatierungsfehler durch die GGL, die bei statischen Dokumenten häufiger auftreten. Auf der anderen Seite werden auch die Nutzer bei ihrer Interaktion mit der Liste sehr gut unterstützt, womit sich die Wahrscheinlichkeit drastisch verringert, dass ein eigentlich lizenzierter Betreiber unerkannt bleibt.
  • Einfache Navigation: Filter und Suchfunktionen erleichtern die gezielte Suche erheblich, wodurch langwieriges Scrollen entfällt.

Tatsächlich stehen auch in der neuen Whitelist nicht alle Glücksspielanbieter

In der Tat sucht man manche Glücksspielunternehmen in der Whitelist vergebens. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass diese illegal sind.

Das liegt an den spezifischen gesetzlichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags sowie weiteren branchenspezifischen Bestimmungen. Einige Kategorien von Anbietern werden bewusst ausgeschlossen, da sie in separaten rechtlichen Rahmenbedingungen operieren oder regional reguliert sind.

Diese legalen Anbieter fehlen in der Whitelist:

  • Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller: Betreiber von Spielhallen sowie Aufsteller von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit unterliegen der Spielverordnung und nicht den Lizenzbestimmungen des GlüStV. Diese Geräte werden von den zuständigen Landesbehörden reguliert. Vor kurzem berichteten wir über eine sehr fragwürdige Message bei der Erhöhung der Frankfurter Spielautomatensteuer.
  • Annahmestellen der Veranstalter nach § 10 Abs. 2 GlüStV 2021: Stationäre Annahmestellen für staatliche Lotterien, wie sie häufig in Kiosken oder Lottogeschäften zu finden sind, werden ebenfalls nicht in der Whitelist erfasst. Sie sind direkt an die Veranstalter gebunden und fallen nicht unter die Lizenzpflicht der GGL.
  • Regionale Spielvermittler: Gewerbliche Spielvermittler, die ihre Dienste ausschließlich in einem Bundesland anbieten, werden nicht zentral gelistet. Ihre Tätigkeit wird stattdessen von den jeweiligen Landesbehörden überwacht.
  • Örtliche Verkaufsstellen von Lotterieeinnehmern: Verkaufsstellen für Lotterien der Gemeinsamen Klassenlotterie (GKL) der Länder, wie sie häufig in kleinen Geschäften oder Postfilialen anzutreffen sind, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Diese unterliegen abermals der Kontrolle regionaler Behörden.
  • Anbieter kleiner Lotterien (§ 18 GlüStV 2021): Lotterien mit geringem Umsatzvolumen, wie sie oftmals von Vereinen für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden, sind von der zentralen Whitelist ausgenommen. Sie unterliegen vereinfachten rechtlichen Anforderungen.
  • Lokale Wettvermittlungsstellen: Wettbüros, die lediglich als Vermittler für größere Anbieter agieren, wie beispielsweise lokale Pferdewettstellen, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der GGL-Whitelist.
  • Totalisatoren und Buchmacher gemäß Rennwett- und Lotteriegesetz: Betreiber, die ausschließlich Wetten auf Pferderennen anbieten, werden nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz geregelt und erscheinen daher nicht in der Whitelist.

Fazit

Die neue Whitelist der GGL ist ein bedeutender Fortschritt gegenüber der ursprünglichen Version. Mit ihrer interaktiven Struktur, umfangreichen Filtermöglichkeiten und der leistungsstarken Volltextsuche bietet sie Verbrauchern erstmals einen benutzerfreundlichen Zugang zu detaillierten Informationen über lizenzierte Glücksspielunternehmen auf dem deutschen Markt. Die Plattform erleichtert nicht nur die Navigation durch die komplexe Glücksspiellandschaft, sondern trägt auch dazu bei, illegale Angebote klar zu identifizieren.

Trotz ihrer zahlreichen Vorteile bleibt die Whitelist jedoch auf bundesweit regulierte Betreiber beschränkt. Für lokale und spezifisch geregelte Glücksspielarten gelten weiterhin separate rechtliche Rahmenbedingungen. So bleibt die Whitelist ein starkes Instrument für den Online- und überregionalen Bereich, während Verbraucher für lokale Anbieter auf ergänzende Informationsquellen zurückgreifen müssen.

Quelle des Bildes: Screenshot von https://gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist

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2 Kommentare zu: Die neue Whitelist ist da!

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Da sind sie ja schnell auf die Idee gekommen das jedes Mal ein PDF runter laden total dämlich ist ist zwar die erste Behörde dieser Art aber bei den Anforderungen um eine Stelle zu bekommen hätte ich dann doch mehr erwartet. Btw...   Mehr anzeigen
Für mich ist das eine Deadlist. Weitläufig umgehen.
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