Strafbefehl: Casino-Streamer soll 480.000 Euro Strafe zahlen
Das Amtsgericht Tiergarten hat gegen einen bekannten deutschen Casino-Streamer einen saftigen Strafbefehl erlassen. Dem Influencer wird die Beteiligung an und Werbung für unerlaubtes Glücksspiel vorgeworfen. Nun soll er insgesamt 480.000 Euro Strafe zahlen. Doch warum ist die Strafe so hoch und gegen wen richtet sich der Strafbefehl?
Im Juni vergangenen Jahres berichteten wir darüber, dass das zu diesem Zeitpunkt für Online-Glücksspiel zuständige Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt insgesamt 25 Strafanzeigen wegen unerlaubtem Glücksspiel gestellt hat. Zumindest in einem Fall ist nun endlich Bewegung in die Sache gekommen. Das Amtsgericht Tiergarten hat nämlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin einen Strafbefehl gegen einen in der Öffentlichkeit sehr umstrittenen Casino-Streamer erlassen.
Ron Bielecki soll Strafe in Höhe von 480.000 Euro zahlen
Der Skandal-Youtuber Ron Bielecki hat kürzlich Post vom Amtsgericht Tiergarten bekommen. Medienberichten zufolge handelt es sich um einen Strafbefehl gegen ihn, weil er laut Staatsanwaltschaft an illegalem Glücksspiel im Internet teilgenommen und dafür geworben haben soll. Als Strafe soll er nun fast eine halbe Million Euro bezahlen. Wenigstens erreicht diese horrende Rechnung offensichtlich keinen „Geringverdiener“. Schließlich ist Bielecki bekannt für seine Überheblichkeit und prahlt im Internet mit seinen hohen Verdiensten.
Das blieb wohl auch bei der Justiz kein Geheimnis. Die Geldstrafe beläuft sich nämlich auf 120 Tagessätze à 4.000 Euro. Insgesamt beträgt die Strafe also 480.000 Euro (120 x 4.000 Euro). Der hohe Tagessatz von 4.000 Euro ergibt sich aus den Angaben, die der Angeklagte selbst zu seinem Einkommen öffentlich gemacht hat.
Laut Staatsanwaltschaft waren Grundlage für die Berechnung nämlich die „Bekundungen des Angeschuldigten, der 2022 auch als Markenbotschafter einer Erotikmesse fungierte, zur Höhe seiner Einnahmen in sozialen Medien, bei denen zu seinen Gunsten noch ein Abschlag vorgenommen wurde“. Die offizielle Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 7. Februar 2023 kann hier abgerufen werden.
Übrigens: Ron Bielecki bezifferte sein Einkommen in diesem Video auf 300.000 Euro pro Monat.
Das Amtsgericht Tiergarten bestätigte am Dienstag den Strafbefehl, nannte aber den Namen des Influencers nicht. Demnach soll der Beschuldigte aber im Zeitraum von Oktober 2021 bis Mai 2022 in über 50 Fällen an illegalen Glücksspielen teilgenommen haben. In weiteren 37 Fällen soll der Beschuldigte tateinheitlich Werbung für illegale Glücksspiele gemacht haben. Bereits im Juli 2022 berichteten wir bei GambleJoe darüber, dass die Staatsanwaltschaft gegen Ron Bielecki ermittelt.
Casino-Streamer hat Berufung gegen Strafbefehl eingelegt
Der umstrittene Casino-Streamer hat bereits Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt. Damit ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig. Laut WirtschaftsWoche wurde dem Beschuldigten in einem anderen Verfahren ebenfalls ein Strafbefehl über 8.000 Euro wegen Beleidigung zugestellt. Auch hiergegen habe der Beschuldigte Einspruch eingelegt.
Fazit
Der Casino-Streamer und Influencer Ron Bielecki soll unter anderem wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel in über 50 Fällen eine Geldstrafe in Höhe von knapp einer halben Million Euro bezahlen. Gegen den vom Amtsgericht Tiergarten erlassenen Strafbefehl hat der 24-Jährige allerdings bereits Einspruch eingelegt. Dementsprechend ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig und es muss auf einen Termin für die mündliche Hauptverhandlung gewartet werden.
Quelle des Bildes: öffentlich einsehbares Introbild vom Twitch Kanal von RonBielecki
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17 Kommentare zu: Strafbefehl: Casino-Streamer soll 480.000 Euro Strafe zahlen
Kommentar verfassenFrankey
Christian_1994
08.03.2023 um 09:04 Uhrgamble1
Anonym
So wird er jetzt zwei Urteile kassieren.
Aber Jeder so, wie er gern möchte.
btssultan
gamble1
btssultan
Christian_1994
08.03.2023 um 09:10 Uhrgamble1
Christian_1994
13.03.2023 um 14:57 UhrBinGOLDiG
Kann man sich das irgendwo anschauen?
Dutch78
07.02.2023 um 23:38 UhrDutch78
07.02.2023 um 23:39 Uhrhttps://www.youtube.com/watch?v=fbsZpnx4L24
BinGOLDiG
Und zack, wird er für den Spruch erstmal wieder geerdet 🌱
Anonym
T0uchTheSky
07.02.2023 um 23:18 UhrChristian_1994
08.03.2023 um 09:17 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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