Casino-Mitarbeiter müssen im schlimmsten Fall 12 Tage am Stück arbeiten
Ein Casino-Mitarbeiter hatte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen seinen Arbeitgeber geklagt, da er der Ansicht war, dass ihm die Pflichtruhetage, welche ihm gesetzlich zustehen, nicht gewährt wurden. Das EuGH hat jetzt gegen den Kläger entschieden.
Der Mitarbeiter war von 1991 bis 2014 bei einem Casino in Portugal beschäftigt. Bis auf den 24. Dezember hat die Spielbank täglich vom Nachmittag bis zum folgenden Morgen geöffnet. In den Jahren 2008 und 2009 arbeiteten die Angestellten des Casinos teilweise 7 Tage hintereinander. Erst 2010 wurden die Arbeitszeiten geändert, sodass eine 6-Tage-Woche der Standard wurde.
Im März 2014 endete der Arbeitsvertrag des Klägers und er forderte Entschädigungszahlungen, weil ihm die Pflichtruhetage, die ihm eigentlich zugestanden hätten, nicht gewährt wurden.
Hintergrund der Klage - die Arbeitsrichtlinie der EU
Laut europäischer Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG vom 4.11.2003) hat ein Arbeitnehmer für jeden Siebentageszeitraum einen Anspruch auf eine Mindestruhezeit von 24 Stunden, zusätzlich zur täglichen Ruhezeit von 11 Stunden.
Problematisch war, dass ein Gericht in Porto Zweifel bei der Auslegung hatte. Streitpunkt war, ob die Mindestruhezeit spätestens nach 6 aufeinanderfolgenden Tagen gewährt werden muss. Das Gericht war sich nicht sicher und gab diese Frage an den EuGH weiter.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Laut Gericht regelt die EU-Richtlinie lediglich, dass 24 Stunden Mindestruhe einem Arbeitnehmer innerhalb jedes Siebentageszeitraumes zustehen. Wann die Mindestruhe gewährt wird, regelt die Richtlinie nicht.
Daher kann die Ruhezeit an einem beliebigen Tag in jedem Siebentageszeitraum gelegt werden. Zweck der Richtlinie sei es zwar, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, dennoch müsse man bei der Umsetzung ein wenig Flexibilität einräumen.
Theoretisch bedeutet diese Entscheidung des EuGHs jetzt, dass ein Arbeitnehmer bis zu 12 Tage am Stück arbeiten könnte. Wenn er innerhalb von 2 Wochen am ersten und letzten Tag freinehmen kann oder muss, ist dies der Fall.
Hat das Urteil Auswirkungen auf Deutschland?
Die EU-Richtlinie regelt lediglich die Mindestnormen zum Schutz der Arbeitnehmer. Es ist durchaus möglich, dass die Mitgliedsstaaten für den Arbeitnehmer günstigere Rechtsvorschriften erlassen.
Sicherlich ist das Ergebnis der Anfrage für den ehemaligen Mitarbeiter des Casinos in Portugal ungünstig, da er nun keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen hat. Für Arbeitnehmer in Deutschland kann das Urteil auch Auswirkungen haben, allerdings hängt das von den jeweiligen Arbeits- oder Tarifverträgen ab. Laut Arbeitsgesetz ist der Sonntag als Ruhetag geschützt. Einige Berufe sind von der Regelung ausgenommen, darunter fallen auch Beschäftigte in den Branchen Gastronomie, Bäckerei, Krankenhäuser, Polizei, Kinos und eben Spielbanken. Dennoch, laut Gesetz stehen auch ihnen derzeit 15 beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr zu.
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5 Kommentare zu: Casino-Mitarbeiter müssen im schlimmsten Fall 12 Tage am Stück arbeiten
Kommentar verfassenAnonym
13.12.2017 um 02:54 UhrJ****r
13.11.2017 um 10:19 UhrDesweiteren habe ich vor kurzem eine Doku über Malta gesehen. Alter ich konnte es kaum glauben wie geil es da war. Und wie nett die Leute.... Nur wenn du ständig arbeiten musst, haste da nicht viel von schätze ich mal Mehr anzeigen
Anonym
12.11.2017 um 17:34 UhrAlso hat ein Arbeitnehmer nun einen Gesetzlichen Anspruch von einer Mindesruhezeit von 24 Stunden in einem Zeitraum von 17 Tagen. 1 Tag also. Weiter unten im Artikel steht ich zitiere:
Theoretisch bedeutet diese Entscheidung des EuGH jetzt, dass ein Arbeitnehmer bis zu 12 Tage am Stück arbeiten könnte. Wenn er innerhalb von 2 Wochen am ersten und letzten Tag freinehmen kann oder muss, ist dies der Fall.
Jetzt meine Frage. Warum 12 Tage am Sück? Wenn ich den Gesetztestext lese steht da für mich, dass ich 16 Tage am Stück arbeiten kann wenn ich am 17ten Tag frei bekomme, sodass meine 24 Stunden Ruhezeit in einem 17 Tageszeitraum gewährt wird.
Habe ich den Gesetztestext nun falsch verstanden oder wo ist hier der Fehler?
Wäre wie gesagt super, wenn mir das einer Erklären könnte. Mehr anzeigen
Christoph
Es steht in der Richtlinie geschrieben, dass pro 24-Stunden-Zeitraum der Arbeitnehmer eine Ruhephase von 11 Stunden am Stück haben muss und pro 7-Tage-Zeitraum eine Mindestruhe von 24... Stunden am Stück.
Auf 12 Tage kommt man, wenn man jeweils einen Ruhetag pro Woche (2 insgesamt) einrechnet und annimmt, dass der erste und der letzte Tag des 14-Tage-Zeitraumes der Ruhetag ist.
Wichtig ist, dass laut Richtlinie höchstens 13 Stunden pro Tag gearbeitet werden dürfen (damit man auf die 11 Stunden Ruhezeit am Tag kommt) und die Wochenarbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt ist.
Ich verstehe leider nicht, wie du auf 17-Tage kommst? Mehr anzeigen
Anonym
13.11.2017 um 13:53 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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