Bremen: Finanzgericht lässt Bundesverfassungsgericht Wettbürosteuer prüfen
Das Finanzgericht Bremen lässt derzeit die Wettbürosteuer, welche im Juli 2017 eingeführt wurde, auf ihre Rechtmäßigkeit gegenüber der Verfassung prüfen. Eine halbe Million Euro soll die Stadt jährlich durch die Steuer einnehmen. Wenn sie gegen das Grundgesetz verstößt, muss sie zurückgenommen werden.
Das Finanzgericht Bremen hat Bedenken gegen die Wettbürosteuer, die als kommunale Vergnügungssteuer von der rot-grünen Regierung im Juli 2017 eingeführt wurde. Von der Wettbürosteuer sind Wettannahmestellen betroffen, bei denen die Kunden live an Bildschirmen das jeweilige Event verfolgen können. Pferderennen, Fußball oder andere Sportarten können zu sehen sein. Die Besteuerung erfolgt nach Anzahl der Bildschirme. Die Betreiber müssen folglich 60 Euro je Kalendermonat und Bildschirm entrichten.
Wettanbieter hatte gegen die Wettbürosteuer geklagt
Die Klägerin betreibt in Bremen eine Wettvermittlungsstelle (offizielle Bezeichnung, da die Wettbüros lediglich den Service der ausländischen Unternehmen in Deutschland vermitteln). Die Klägerin nutzt ein Franchise-System eines privaten Sportwettenanbieters und betreibt mehrere Wettannahmestellen in Bremen. Die Quoten sind im Wettbüro nicht anders als beim Online Wettportal.
Die Wettbüros sind jeweils mit mehreren Bildschirmen und Sky-Go-Receivern ausgestattet. Für die Sportwetten gibt es eigenständige Terminals. Tische und Stühle finden sich ebenfalls in den Wettbüros. Außerdem gibt es Getränke-, Snack- und Zigarettenautomaten. Für den Besuch des Wettbüros wird kein Eintritt erhoben. Jemand, der sich die verschiedenen Sportevents dort ansieht, muss nicht zwingend wetten. Die meisten Events, auf die man wetten kann, werden im Wettbüro nicht gezeigt oder übertragen.
Sie ist der Meinung, dass die Steuer gesetzwidrig ist. Das Finanzgericht Bremen sieht das ähnlich, da die Heranziehung der Anzahl der Bildschirme den allgemeinen Gleichheitssatz verletzen soll.
Grund ist, dass durch den Maßstab der Besteuerung anhand der Stückzahl der Bildschirme der eigentliche Bezug zum Steuergegenstand fehlt. Durch eine höhere Anzahl an Geräten sind nicht unbedingt mehr Kunden im Wettbüro, die mehr Wetteinsätze tätigen als in Wettbüros mit weniger Bildschirmen. Somit ist aus der Sicht des Gerichts der Ansatz zur Bemessung der Wettbürosteuer ungeeignet.
Die Steuer soll eigentlich auf den Wettkunden übertragen werden. Es handelt sich um einen Aufwand, der über die Befriedigung der allgemeinen Lebensführung hinausgeht. Dieser Aufwand soll beim Kunden besteuert werden. Dieser Aufwand des Kunden ergibt sich laut Ansicht des Gerichts nicht durch die Anzahl der Bildschirme.
Aus Sicht des Finanzgerichts wäre es daher richtiger, den finanziellen Aufwand des einzelnen Kunden zu besteuern, aber nicht die Größe eines Wettbüros oder die Anzahl der Bildschirme als Maßstab zu nehmen.
Finanzgericht erlässt Vorlagebeschluss
Da nur das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes prüfen darf, erging der Vorlagebeschluss vom 19. Juni 2019 (2 K 37/19). Bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die Verhandlung derzeit ausgesetzt.
In dem Vorlagebeschluss wird deutlich, dass man nicht versteht, warum Wettvermittler besteuert werden und Wettveranstalter (etwa Buchmacher an der Pferderennbahn), die ebenfalls Bildschirme zum Verfolgen der Ergebnisse haben, aber nicht besteuert würden.
Die Summe der Fragen zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes führte dazu, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt prüfen muss, ob die Wettbürosteuer mit Artikel 3, Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist folgender:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Warum hatte man die Wettbürosteuer in Bremen eingeführt?
Grund für die Einführung der Wettbürosteuer waren die Schulden des Bundeslandes. Man sollte jede potenzielle Einnahmequelle prüfen und diese ebenfalls umsetzen. Daher hatte die rot-grüne Regierung ein Gesetz für die Wettbürosteuer als neue Vergnügungssteuer verabschiedet.
Neben der Deckung des Finanzbedarfs sollte aber auch der ausufernde Markt der Wettvermittlungsstellen im Land Bremen reguliert werden. In der Stadt entstanden wie in anderen Ballungszentren immer mehr Wettbüros.
Im Herbst 2018 hatte man eine Statistik zu den Wettbüros erhoben. Damals gab es 23 Wettbürobetreiber in Bremen und 8 Betreiber in Bremerhaven. Man hatte 799 Bildschirme gezählt, die Steuereinnahmen von 575.280 Euro im Jahr garantierten.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Vielleicht ist die Wettbürosteuer in Bremen verfassungswidrig, dann stünde sie wirklich vor dem Aus. Dass Kommunen gerne die Wettbürosteuer nutzen, um den Haushalt zu entlasten, ist bereits bekannt. Bereits im April 2019 hatte der deutsche Sportwettenverband Zweifel an der Wettbürosteuer geäußert. Vielleicht kommt jetzt mehr Bewegung in die ganze Sache.
Bildquelle: Fotolia 121466823 - Richterhammer von Richter in Gericht und Justiz © Dan Race
Um einen Fehler zu melden, musst du dich zuerst kostenlos bei GambleJoe registrieren.
0 Kommentare zu: Bremen: Finanzgericht lässt Bundesverfassungsgericht Wettbürosteuer prüfen
Kommentar verfassenUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
Du möchtest selbst Kommentare auf GambleJoe schreiben? Dann erstelle dir einfach ein GambleJoe Benutzerkonto.