Einer ehemaligen Mitarbeiterin wird vorgeworfen, ein Feuer in einer Spielhalle gelegt zu haben. Nun muss sie sich vor dem Landgericht Ulm wegen neunfachen versuchten Mordes verantworten. Aber warum handelt es sich hierbei um einen Mordversuch und welche Strafe hat die 42-jährige Angeklagte im Falle einer Verurteilung zu erwarten?

Der Ex-Mitarbeiterin wird vorgeworfen, absichtlich einen Brand in der Spielhalle verursacht zu haben, in der sie selbst gearbeitet hat. Das Ziel der Angeklagten soll darin bestanden haben, zuvor von ihr begangene Diebstähle zu vertuschen. Die Tat hat sich Ende September des vergangenen Jahres ereignet. Inzwischen ist der zweite Verhandlungstag beendet. Die Beweislage scheint aber noch alles andere als eindeutig zu sein.

Frau soll Spielhalle in der Nähe von Ulm angezündet haben

In der Kleinstadt Ehingen (Donau) in Baden-Württemberg ist es am 29. September 2020 gegen 4 Uhr morgens zu einem Brand in einer Spielhalle gekommen. Glücklicherweise wurde dabei kein Mensch verletzt und auch der Sachschaden hielt sich in Grenzen, da der eingesetzte Brandbeschleuniger schnell aufgebraucht war. Genauer gesagt wird der Brandschaden auf etwa 5.000 Euro beziffert.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass eine 42-jährige Frau, die selbst in der Spielhalle gearbeitet hat, für den Brand verantwortlich ist. Demnach habe die Angeklagte den Brand vorsätzlich gelegt, um vorangegangene Diebstahlstaten zu vertuschen. Hierbei habe die Frau in der Vergangenheit mehrfach Wechselgeld der Spielhalle unterschlagen. Da sie befürchtet habe, ihre Taten können auffallen, sei sie in der Tatnacht in die Spielhalle gekommen, habe beweiskräftige Abrechnungsunterlagen mitgenommen und im Anschluss den Brand gelegt.

Vorwurf: neunfacher versuchter Mord

Das Besondere an diesem Fall ist, dass der Angeklagten nicht nur schwere Brandstiftung, sondern auch versuchter Mord in neun Fällen vorgeworfen wird. Das liegt daran, dass in dem Gebäude über der Spielhalle zum Tatzeitpunkt neun Menschen gewohnt haben. Mit dem Brand habe sie den Tod dieser Menschen zumindest billigend in Kauf genommen.

Die Brandermittler der Polizei hatten vor Ort einen angezündeten Teppich feststellen können. Ebenso konnte vor Ort der Einsatz von Brandbeschleuniger nachgewiesen werden. Bereits eine Woche nach der Tat hatte die Polizei einen Ermittlungserfolg zu verzeichnen: Die nun angeklagte Frau wurde festgenommen.

Ursächlich für die schnelle Festnahme sei ein Beweisvideo aus der Spielhalle gewesen. Hier sei zu sehen gewesen, wie eine Frau in den Räumlichkeiten zuerst mit einem Kanister hantierte und dann eine Flüssigkeit in Brand setzte. Bereits im Vorfeld wurde jedoch die Beweiskraft des Videos aufgrund der schlechten Qualität vom Gericht infrage gestellt.

Der Angeklagten droht lebenslange Haft

Im Falle einer Verurteilung droht der Angeklagten lebenslange Haft. Sie ist nicht nur wegen versuchten neunfachen Mordes, sondern auch wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Diebstahl angeklagt.

In § 211 StGB heißt es:

Absatz 1: Der Mörder wird mit lebenslanger Haft bestraft.

Absatz 2: Mörder ist, wer

(…) heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken einen Menschen tötet.

In diesem Fall könnte das zuletzt genannte Mordmerkmal erfüllt sein, da der Angeklagten vorgeworfen wird, dass sie den Brand gelegt hat, um eine andere Straftat (Diebstahl) zu verdecken.

Verteidigung kritisiert Ermittlungsarbeit und fordert Freispruch

Der Verteidiger der 42-jährigen Angeklagten ist der Ansicht, dass Polizei und Staatsanwaltschaft zu einseitig ermittelt hätten. So hätten die Ermittlungsbehörden beispielsweise der entlastenden Handydaten-Auswertung keine Beachtung geschenkt. Auch der Diebstahl des Wechselgeldes sei seiner Mandantin nicht nachzuweisen. Von daher werde die Verteidigung auf einen Freispruch hinarbeiten.

Nach dem zweiten Verhandlungstag ist die Beweislage in der Tat alles andere als eindeutig. Bislang ist es dem Gericht wohl nur schwer möglich, die Schuldfrage zu klären. Es mangle an „echten“ Beweisen. Der Prozess wird eher anhand von Indizien geführt. Das Urteil wird Anfang März erwartet. Bislang hat sich die Angeklagte nicht zum Tatvorwurf geäußert. Sie befindet sich derzeit noch in U-Haft.

Fazit

Die Ex-Mitarbeiterin schweigt zu dem Tatvorwurf und befindet sich seit ihrer Festnahme eine Woche nach der Tat in Untersuchungshaft. Fraglich ist, ob die vorliegende Beweislage ausreichen wird, um das Gericht von der Schuld der Angeklagten überzeugen zu können. Möglich ist auch eine Verneinung des Mordversuches, sodass letztendlich zum Beispiel nur die versuchte schwere Brandstiftung oder der Diebstahl bestraft werden würden. Ebenso möglich ist ein kompletter Freispruch. Das Urteil wird für März erwartet. Glücklicherweise wurden bei der Tat keine Menschen verletzt. Auch der Sachschaden ist überschaubar.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/gefängniszellen-gefängnis-429638/

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7 Kommentare zu: Brand in Spielhalle: Ex-Mitarbeiterin wegen versuchten Mordes angeklagt

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Die Staatsanwaltschaft muss es ja mal wieder dezent übertreiben. 9-facher versuchter Mord. Is klar ne?!
Und was genau ist daran übertrieben?
Ich verstehe, dass es auf dem ersten Blick etwas übertrieben wirken mag. Fakt ist doch aber, dass die Frau billigend den Tod der neun Menschen, die ahnungslos über der Spielhalle schlafen, in Kauf genommen hat (vorausgesetzt mal...   Mehr anzeigen
Verrückte Geschichte. Echt irre diese Frau xD
Warum so kompliziert? Man könnte doch einen Überfall vortäuschen, Komplizen engagieren und gemeinsame Sache machen. So umständlich die Vorgehensweise der Frau 😆😆
Da hat ja jemand richtig kriminelle Energie
@Christian_1994: Nur durch Filme 😆😆

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