In den Riehler Heimstätten in Köln wurde wöchentlich ein Bingo-Abend veranstaltet. Die Sozialbetriebe Köln haben jetzt den Spielbetrieb untersagt. Als Begründung führte man an, dass es als illegales Glücksspiel angesehen werden könnte. Derzeit wird nach Lösungen für den Erhalt der wöchentlichen Bingo-Veranstaltung gesucht.

Jeden Dienstag gab es im Festsaal der Riehler Heimstätten, eines der größten Seniorenwohnzentren in Köln, einen Bingo-Abend. Die Senioren saßen zusammen in dem Saal mit einem Los, das zwischen 50 Cent und 1,25 Euro kostete. Man konnte Hauptpreise von beispielsweise einer Tafel Schokolade oder einer Schachtel Pralinen gewinnen.

Damit war bereits im Dezember Schluss. Die Sozialbetriebe Köln haben jetzt von ihren Juristen gemeldet bekommen, dass diese Abende als illegales Glücksspiel ausgelegt werden können. Zwar gaben die Sozialbetriebe an, dass die Einnahmen lediglich die Preise finanzieren und man mit dem Erlös keine Gewinne erziele - das Fehlen einer staatlichen Erlaubnis könnte dennoch zum Problem werden, da es sich somit um illegales Glücksspiel handelt.

Bis es keine offizielle Glücksspielgenehmigung gibt, wird folglich nicht mehr „Bingo!“ gerufen werden. Derzeit sucht das Seniorenheim nach einer vernünftigen Lösung des Problems.

Genaue Regeln für unerlaubtes Glücksspiel

Im Strafgesetzbuch wird letztlich genau geregelt, was als „unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“ angesehen wird. Im Paragraphen 284 StGB findet man hierfür die wichtigsten Formulierungen:

(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.

Beim Gesetz ist es dabei unerheblich, wie gering der Einsatz für das Spiel und wie niedrig die Preise sind. Wenn das Gewinnen eines Preises maßgeblich vom Glück des Spielers abhängt und man zuvor einen Einsatz geleistet hat, braucht man streng genommen eine Glücksspiellizenz, welche der Betreiber des Seniorenzentrums nicht besitzt.

Wie ist das „Glücksspielproblem“ auf einmal aufgefallen?

Ausschlaggebend für das Auffliegen des Bingo-Abends war wohl eine Quittung bei der Rechnungsprüfung. Auf ihr war vermerkt, dass es sich um einen „Bingo-Preis“ handelte. Man wurde bei der Überprüfung darauf hingewiesen, dass Bingo in dem Zusammenhang als unerlaubtes Glücksspiel angesehen werden könnte. Diese Warnung nahm man daraufhin ernst und stellte den Spielbetrieb im Dezember ein. Dr. Anna Margarete Seelentag, die Juristin der Sozialbetriebe Köln, gab bekannt:

Es tut uns leid. Aber ohne Genehmigung darf man das Glücksspiel nicht durchführen. Es ist verboten und als Veranstalter macht man sich womöglich strafbar.

Die Heimbewohner ärgern sich

Bei den Senioren stößt das Verbot auf Unverständnis. Einige waren bereits mehrere Jahre dabei und konnten des Öfteren gewinnen. Sie sehen den Streit um eine Glücksspielerlaubnis als „Kinkerlitzchen“ an. Ferner führt Ingeborg Kohllöffel, die bereits 2-mal Bingo-Königin geworden ist, aus:

Der Bingo-Abend fehlt uns sehr. Dabei geht es nicht ums Geld, sondern um die Gemeinsamkeit. Viele haben nur eine kleine Rente und kein Geld für teure Busfahrten und Kinobesuche.

Den Rentnern der Riehler Heimstätten ist viel an ihrem dienstäglichen Bingo-Abend gelegen, daher ist es nicht verwunderlich, dass die Juristin der Sozialbetriebe eine Lösung versprochen hat. Man möchte sich jetzt um eine offizielle Erlaubnis kümmern, damit die gemeinsamen Bingo-Abende wieder stattfinden können.

Bildquelle: 142467682 - Group of four senior people gathered together in small cozy cafe, drinking fragrant tea and playing lotto with interest © pressmaster

Du hast Fehler in unseren Daten entdeckt?

Um einen Fehler zu melden, musst du dich zuerst kostenlos .

Wie gefällt dir der Artikel?

5 Kommentare zu: Bingo-Verbot im Altenheim wegen illegalen Glücksspiels

Kommentar verfassen
Avatar von J****r
Wer hätte das gedacht? So kommt man auch mit ~80 noch in den Genuss die deutsche Justiz kennenzulernen
es gibt nichts was sich nicht auch verbieten lässt. demnächst ist halma dran weil die klötzchen zu dick sind
Es wird immer verrückter in Deutschland.
Avatar von Anonym
Ich wette mal das es das Altenheim ist wo auch Hammerdammer einsitzt 😆- der alte Haudegen hat klammheimlich ein Bingo Casino aufgezogen und ist mal wieder aufgeflogen ! Hammer du Teufelskerl !!!!!
lass ihn das blos nicht lesen, sonst muss seine gouvernante wieder antworten weil er grad wieder un_päss_lich ist

Unsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!

Du möchtest selbst Kommentare auf GambleJoe schreiben? Dann erstelle dir einfach ein GambleJoe Benutzerkonto.

  • Hochladen von eigenen Gewinnbildern
  • Bewerten von Online Casinos
  • Benutzung der Kommentarfunktion
  • Beiträge im Forum schreiben
  • Und vieles mehr