BGH: Bank muss autorisierte Glücksspiel-Kreditkartenzahlungen nicht zurückzahlen
Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, müssen Banken autorisierte Kreditkartenzahlungen für Glücksspielaktivitäten nicht zurückzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechende Abbuchung vom Spieler selbst autorisiert wurde. Diese Autorisierung, – so der BGH, – sei trotz dem zu dieser Zeit bestehenden Glücksspielverbot kein Grund zur Revision. Aber welche Folgen hat das Urteil für die Spieler?
Bereits vor ziemlich genau einem Jahr berichteten wir auf GambleJoe darüber, dass der BGH sich mit der Frage beschäftigt, ob Banken für Casino-Überweisungen schadensersatzpflichtig sind. In einem aktuellen BGH-Beschluss vom 13. September 2022 (XI ZR 515/21) stellte das höchste Gericht in Deutschland nun fest, dass Banken Kreditkartenzahlungen im Glücksspielsektor nicht zurückzahlen müssen, sofern diese zuvor vom Kunden autorisiert wurden. Spielerinnen und Spieler haben dementsprechend keine Möglichkeit, auf diesem Weg eine Rückerstattung der erlittenen Casino-Verluste vom Kreditinstitut einzufordern.
Kläger bekommt 3.640 Euro nicht zurückerstattet
Im konkreten Fall ging es darum, dass der Kläger im Zeitraum von September 2015 bis November 2016 insgesamt Beträge in Höhe von 3.640 Euro mit seiner Kreditkarte im Online Casino eingezahlt habe. Bei den Anbietern habe es sich um illegale Glücksspielanbieter aus dem Ausland gehandelt. Die Bank des Klägers habe für die Abwicklung der Transaktionen gemäß ihrem Gebührenverzeichnis Kosten in Höhe von 104 Euro in Rechnung gestellt.
Nun verlangte der glücklose Casino-Spieler seine erlittenen Casino-Verluste mitsamt der von der Bank erhobenen Gebühren zurück. Die Argumentation des Klägers: Nach § 134 BGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 2 Fall 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2011 (GlüStV) waren die vom Spieler autorisierten Kreditkartenzahlungen nichtig. Nachdem die eingereichte Klage vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte scheiterte, folgte der zweite Versuch vor dem Landgericht Berlin. Das LG Berlin ließ eine Revision zu, wobei der BGH wenig später eine Zurückweisung der Revision angekündigt hat. Daraufhin hat der Kläger die Revision nun zurückgenommen.
Die höchsten deutschen Richter haben sich grundsätzlich der Argumentation des LG Berlin angeschlossen und einen Erstattungsanspruch nach § 675u Satz 2 BGB abgelehnt. In einem etwas anders gelagerten Fall berichteten wir erst vor wenigen Wochen darüber, dass ein Online Casino trotz Verurteilung Spielerverluste nicht erstattet hat.
Ebenso berichteten wir im August dieses Jahres über ein Urteil des LG Wuppertal, bei dem die Erstattung von Casino-Verlusten ebenfalls abgelehnt wurde. Es gibt aber auch immer mehr Urteile, bei denen den Spielern ein Erstattungsanspruch zugesprochen wird und die Online Casinos die Verluste erstatten müssen.
Fazit
Wie der BGH in seinem Beschluss vom 13. September 2022 klargestellt hat, begründet die Rechtsfrage keinen Revisionszulassungsgrund. Sofern die Kreditkartenzahlungen für illegale Online Casinos erfolgreich vom Spieler autorisiert wurden, hat die Bank keine Erstattungspflicht. Das gilt nicht nur für die im Casino erlittenen Verluste, sondern auch für die laut Gebührenverzeichnis in Rechnung gestellten Gebühren.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/geld-karten-geschäft-kreditkarte-256319/
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2 Kommentare zu: BGH: Bank muss autorisierte Glücksspiel-Kreditkartenzahlungen nicht zurückzahlen
Kommentar verfassengamble1
Ich nehme so oder so diese spontane Eingebung so gut wie niemand ab die wollen nur ihr Geld zurück weil sie verloren haben um es dann dem nächsten Anbieter hinterher zu tragen und wer bezahlt das alles ? Richtig die Allgemeinheit der Zocker die sich mit den Verlusten abgefunden haben die alle zahlen für ein paar die Ihre Verträge nicht einhalten wollen Mehr anzeigen
Christian_1994
19.11.2022 um 18:01 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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