BFH: Sportwetten-Steuer ist rechtmäßig
Das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen, der Bundesfinanzhof, hat die Besteuerung von Sportwetten in Deutschland für rechtmäßig erklärt. Das Rennwettlotteriegesetz (RennwLottG) verstoße demnach weder gegen das Verfassungs- noch gegen das Europarecht. Aber welche Auswirkungen hat das Urteil auf deutsche Wettkunden?
Mit gleich zwei Urteilen vom 17. Mai 2021 – IX R 20/18 und IX R 21/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Besteuerung von Sportwetten als mit dem Europarecht und mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft. Die Sportwetten-Steuer wurde bereits im Jahr 2012 eingeführt und beträgt grundsätzlich fünf Prozent des Wetteinsatzes. Gleich mehrere Sportwettenanbieter haben bereits seit mehreren Jahren einen Rechtsstreit mit den zuständigen Finanzbehörden geführt, da man die Steuer als unrechtmäßig einstufte.
BFH bestätigt Rechtmäßigkeit der deutschen Sportwetten-Steuer
Bei den Klägern handelt es sich um zwei ausländische Sportwettenanbieter, die seit 2012 Sportwetten für in Deutschland ansässige Kunden angeboten haben. Seither haben die Finanzbehörden bei den Einnahmen kräftig die Hände aufgehalten. Im Urteil des BFH vom 17. Mai 2021, welches erst jetzt mit einer ausführlichen Begründung veröffentlicht wurde, heißt es jedoch, dass die Sportwetten-Steuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Europarecht verstößt. Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen.
Unter anderem stellte der BFH in seinem Urteil fest, dass durch die Sportwetten-Steuer der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt werde. So liege insbesondere kein sogenanntes strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit vor, welches einer Steuererhebung entgegenstehe. Schließlich würden alle Sportwettenanbieter verpflichtet, die Steuer zu erheben, sofern sich das Angebot an Wettkunden mit Wohnsitz in Deutschland richte. Weiterhin stellt der BFH fest, dass die Steuerhöhe mit 5 % des Wetteinsatzes moderat ausfalle und auch aus diesem Grund nicht zu beanstanden sei. Erst vor einigen Wochen berichteten wir in einem Artikel über die höchsten Sportwetten-Gewinne aller Zeiten.
Ebenso hat der BFH europarechtliche Zweifel verneint, sodass eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ebenfalls ausgeschlossen wurde. Da alle Anbieter zur Erhebung der Steuer verpflichtet wurden, sei darüber hinaus auch der freie Dienstleistungsverkehr nicht beschränkt. Zuletzt lag das Gesamtaufkommen aus dem Rennwettlotteriegesetz (RennwLottG) im vergangenen Jahr bei etwas mehr als 1,9 Milliarden Euro. Auch auf die finanzielle Bedeutung der Besteuerung ist der BFH in seinem Urteil eingegangen. So hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Besteuerung von Sportwetten, Lotterien und Rennwetten von erheblicher finanzieller Bedeutung ist.
Fazit
Der Bundesfinanzhof hat dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Sportwettenanbietern und den deutschen Finanzbehörden ein Ende gesetzt. Die Argumente der Wettanbieter wurden vom BFH jedoch in allen Punkten widerlegt, sodass insgesamt festgestellt wurde, dass die Sportwetten-Steuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Europarecht verstößt. Damit wird die 2012 eingeführte Steuer in Höhe von 5 % auf Sportwetten auch weiterhin von den Buchmachern abgeführt.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/geld-euro-finanzen-währung-3864576/
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7 Kommentare zu: BFH: Sportwetten-Steuer ist rechtmäßig
Kommentar verfassenAnonym
12.11.2021 um 11:35 UhrUnd selbst wenn Gerichte recht geben, werden diese nicht beachtet.
Bsp: Seit 2014 wurde gerichtlich zugesichert, das Hartz4 zu niedrig ist.
Die Armutgrenze... bei Banken ist 1070€ und diese erreicht niemand.
Man muss bedenken, das es sie um ALG2 handelt , früher Arbeitslosenhilfe.
Das nur ein Bsp. , das der " Staat" schalten und walten kann, wie es ihm passt.
Und DE gehört meines Erachtens zu den korruptesten Ländern der Welt.
Man hat auch kein Problem damit, zu WM nach Katar zu fliegen.
Ich könnte Stundenlang weiter schreiben, recherchiert selbst. Google hilft. Mehr anzeigen
Niroht
11.11.2021 um 15:20 UhrVor allem geht es doch eigentlich wirklich nur darum :
"So hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Besteuerung von Sportwetten, Lotterien und Rennwetten von erheblicher finanzieller Bedeutung sind."
Steuern zu leisten findet... keiner so richtig geil, aber wenn es sein muss für den "Spielerschutz" natürlich gern🙄💸...
Nein im Ernst, dass ist einfach nur reine Abzocke nicht mehr und nicht weniger.
Und wenn unbedingt Steuern erhoben müssen, warum dann nicht auf den Gewinn? Das wäre für mich noch fair.
So werden die Spieler aber mehrfach abgezockt, einmal durch die Steuer und zusätzlich durch niedrigere Quoten bei Wetten und miserable RTP bei Slots 😨🤢🤮.... Mehr anzeigen
Christian_1994
18.11.2021 um 16:41 UhrKrabbenburger
11.11.2021 um 12:37 UhrDie meisten Sportwettenanbieter haben einen Quotenschlüssel von 95% .
Wenn der Staat nochmal zusätzlich 5%... obendrauf abzockt bedeutet das die Spieler langfristig doppelt soviel verlieren wie unter normalen Umständen.
Solche komischen Steuern gibt es auch in den meisten anderen Ländern nicht .
Aber Deutschland muss seinen Weltmeistertitel auf der Liste der OECD als Land mit den höchsten Steuern ja verteidigen . Mehr anzeigen
Christian_1994
11.11.2021 um 13:00 UhrFelixrl
11.11.2021 um 09:26 UhrChristian_1994
11.11.2021 um 12:55 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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