Das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen, der Bundesfinanzhof, hat die Besteuerung von Sportwetten in Deutschland für rechtmäßig erklärt. Das Rennwettlotteriegesetz (RennwLottG) verstoße demnach weder gegen das Verfassungs- noch gegen das Europarecht. Aber welche Auswirkungen hat das Urteil auf deutsche Wettkunden?

Mit gleich zwei Urteilen vom 17. Mai 2021 – IX R 20/18 und IX R 21/18 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Besteuerung von Sportwetten als mit dem Europarecht und mit dem Grundgesetz vereinbar eingestuft. Die Sportwetten-Steuer wurde bereits im Jahr 2012 eingeführt und beträgt grundsätzlich fünf Prozent des Wetteinsatzes. Gleich mehrere Sportwettenanbieter haben bereits seit mehreren Jahren einen Rechtsstreit mit den zuständigen Finanzbehörden geführt, da man die Steuer als unrechtmäßig einstufte.

BFH bestätigt Rechtmäßigkeit der deutschen Sportwetten-Steuer  

Bei den Klägern handelt es sich um zwei ausländische Sportwettenanbieter, die seit 2012 Sportwetten für in Deutschland ansässige Kunden angeboten haben. Seither haben die Finanzbehörden bei den Einnahmen kräftig die Hände aufgehalten. Im Urteil des BFH vom 17. Mai 2021, welches erst jetzt mit einer ausführlichen Begründung veröffentlicht wurde, heißt es jedoch, dass die Sportwetten-Steuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Europarecht verstößt. Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht für Steuer- und Zollsachen.

Bereits im Jahr 2012 wurde die Sportwetten-Steuer für alle Wettkunden eingeführt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Sportwetten im Internet oder in stationären Wettshops platziert werden. Sämtliche Wetteinsätze unterliegen gemäß § 17 des RennwLottG der Sportwettensteuer und die jeweiligen Einnahmen kommen den Bundesländern zugute. Alle Sportwetten werden dabei mit 5,3 % des Wetteinsatzes besteuert.

Unter anderem stellte der BFH in seinem Urteil fest, dass durch die Sportwetten-Steuer der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nicht verletzt werde. So liege insbesondere kein sogenanntes strukturelles gesetzliches Vollzugsdefizit vor, welches einer Steuererhebung entgegenstehe. Schließlich würden alle Sportwettenanbieter verpflichtet, die Steuer zu erheben, sofern sich das Angebot an Wettkunden mit Wohnsitz in Deutschland richte. Weiterhin stellt der BFH fest, dass die Steuerhöhe mit 5 % des Wetteinsatzes moderat ausfalle und auch aus diesem Grund nicht zu beanstanden sei. Erst vor einigen Wochen berichteten wir in einem Artikel über die höchsten Sportwetten-Gewinne aller Zeiten.

Ebenso hat der BFH europarechtliche Zweifel verneint, sodass eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union ebenfalls ausgeschlossen wurde. Da alle Anbieter zur Erhebung der Steuer verpflichtet wurden, sei darüber hinaus auch der freie Dienstleistungsverkehr nicht beschränkt. Zuletzt lag das Gesamtaufkommen aus dem Rennwettlotteriegesetz (RennwLottG) im vergangenen Jahr bei etwas mehr als 1,9 Milliarden Euro. Auch auf die finanzielle Bedeutung der Besteuerung ist der BFH in seinem Urteil eingegangen. So hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Besteuerung von Sportwetten, Lotterien und Rennwetten von erheblicher finanzieller Bedeutung ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) gehört zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland. In erster Linie ist der BFH, der seit 1950 besteht, dabei als Revisionsgericht tätig. Ressortmäßig ist der BFH dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterstellt. Der Hauptsitz des BFH befindet sich in München.

Fazit

Der Bundesfinanzhof hat dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Sportwettenanbietern und den deutschen Finanzbehörden ein Ende gesetzt. Die Argumente der Wettanbieter wurden vom BFH jedoch in allen Punkten widerlegt, sodass insgesamt festgestellt wurde, dass die Sportwetten-Steuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Europarecht verstößt. Damit wird die 2012 eingeführte Steuer in Höhe von 5 % auf Sportwetten auch weiterhin von den Buchmachern abgeführt.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/geld-euro-finanzen-währung-3864576/

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7 Kommentare zu: BFH: Sportwetten-Steuer ist rechtmäßig

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Avatar von Anonym
Es gibt in DE keine unabhängigen Gerichte. Allesamt gekauft von der Mafia.
Und selbst wenn Gerichte recht geben, werden diese nicht beachtet.
Bsp: Seit 2014 wurde gerichtlich zugesichert, das Hartz4 zu niedrig ist.
Die Armutgrenze...   Mehr anzeigen

Vor allem geht es doch eigentlich wirklich nur darum :

"So hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Besteuerung von Sportwetten, Lotterien und Rennwetten von erheblicher finanzieller Bedeutung sind."

Steuern zu leisten findet...   Mehr anzeigen
Ja, ich finde es tatsächlich auch ein sehr schlechtes Argument im Urteil zu sagen, dass die Steuer von finanzieller Bedeutung ist. Daraus kann man ja schon schließen, dass der Druck hoch ist, die Steuer auch weiterhin...   Mehr anzeigen
Ich finde es ziemlich absurd das diese Umsatzsteuer auf Sportwetten von dem Gericht als “moderat “ bezeichnet wurde .
Die meisten Sportwettenanbieter haben einen Quotenschlüssel von 95% .
Wenn der Staat nochmal zusätzlich 5%...   Mehr anzeigen
Ja, ich persönlich bin da ähnlicher Meinung. Die Sportwetten-Steuer ist mit 5 % vom Einsatz keineswegs "moderat". Das wird spätestens dann klar, wenn man einen Blick auf die jährlichen Milliarden-Einnahmen durch diese Steuer wirft...   Mehr anzeigen
Ich halte die Steuer für reine Abzocke, die Länder bereichern sich da mal wieder schön. Generell verstehe ich nicht wie sie rechtfertigen die Einsätze, statt die Gewinne zu besteuern.
Ja, das sehe ich ähnlich. Dasselbe Problem tritt nun ja auch in Zusammenhang mit der "Online-Spielautomaten-Steuer" auf. Da wird ja ebenfalls der Einsatz besteuert. Schade, dass sowas nun höchstrichterlich bestätigt ist.

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