Die deutsche Wettsteuer bietet viel Stoff für Diskussionen und ist sowohl bei Tippern als auch bei Buchmachern immer wieder ein zentrales Thema. Die Bookies zahlen sie nur naserümpfend und die Spieler können es nicht leiden, sie von den Anbietern aufgebrummt zu bekommen, wobei ihre Gewinne schwinden. Genau um diese Sachverhalte geht es in einem aktuellen Urteil, bei dem der Bundesfinanzhof (BFH) die geltende Rechtslage bestätigte: Die Steuer auf Sportwetten, die von Buchmachern ohne deutsche Lizenz erhoben wird, ist mit dem Grundgesetz und dem Europarecht vereinbar.

In einem wegweisenden Urteil hat der BFH bestätigt, dass die deutsche Wettsteuer auch für Anbieter aus dem EU-Raum gilt. Das betrifft insbesondere Buchmacher, die zwar im Ausland lizenziert sind, aber Sportwetten für deutsche Kunden bereitstellen. Die Entscheidung dürfte erneut für erheblichen Diskussionsstoff sorgen, da die Steuerpflicht bereits seit Jahren ein heikles Thema ist.

Der BFH stellte nun klar: Die Steuer auf Sportwetten verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht. Die Höhe der Abgabe sei moderat und die geltenden Bestimmungen diskriminieren keine Unternehmen in der Ausführung ihrer Dienstleistungen – ob in- oder ausländisch.

Der Fall im Detail: Wettanbieter aus dem EU-Ausland klagt gegen die Wettsteuer in Deutschland

Der Ausgangspunkt des aktuellen Urteils liegt bereits einige Jahre zurück. Ein EU-Wettanbieter, der seine Dienstleistungen auch in Deutschland offerierte, hatte gegen die Erhebung der deutschen Wettsteuer geklagt. Grundlage war eine im Jahr 2016 eingereichte Beschwerde, in der der Buchmacher argumentierte, dass die Abführung einer fünfprozentigen Abgabe auf den Wetteinsatz, die für deutsche Spieler gilt, einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit darstelle.

Das Unternehmen war der Ansicht, dass der administrative Aufwand, deutsche Spieler zu identifizieren und die Steuer zu berechnen, unverhältnismäßig sei. Zudem seien die Bestimmungen unfair, da in Deutschland operierende (stationäre) Anbieter ebenfalls der Steuer unterlägen, jedoch häufig besser mit den lokalen Regelungen vertraut seien.

Der BFH wies die Klage allerdings zurück. Das Gericht urteilte, dass die Steuer gleichwertig auf in- und ausländische Anbieter angewendet wird und somit keine Diskriminierung vorliegt. Es ging weiter davon aus, dass die Belastung durch die Steuer moderat und im Rahmen eines angemessenen staatlichen Eingriffs zur Regulierung des Glücksspielmarkts gerechtfertigt sei. Das Ziel sei es, die Spielsucht zu bekämpfen und übermäßige Ausgaben der Tipper zu verhindern.

Interessant ist, dass das Urteil, obwohl es sich auf die Rechtslage von 2016 bezieht, auch auf die heutigen Gesetze übertragbar ist. Die grundlegenden Bestimmungen, insbesondere die fünfprozentige Steuer auf den Wetteinsatz, blieben nach der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 unverändert.

Das Urteil verdeutlicht einmal mehr, dass auch im Grunde illegale Anbieter, die ohne deutsche Lizenz operieren, steuerpflichtig sind.

Immer wieder Debatten darum, ob das EU-Recht die deutsche Rechtsprechung aushebelt

Die Frage, inwieweit das EU-Recht die nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten beeinflusst oder sogar außer Kraft setzt, sorgt insbesondere im Bereich des Glücksspiels regelmäßig für hitzige Diskussionen. Eines der zentralen Themen dabei ist die Dienstleistungsfreiheit, die es Unternehmen ermöglichen soll, ihre Angebote EU-weit ohne Einschränkungen anzubieten. Gerade im Glücksspielsektor führt dies jedoch zu Konflikten, da viele Länder, so auch Deutschland, ihre eigenen Regelungen haben, um den Markt zu kontrollieren und soziale Risiken – vor allem die Spielsucht – einzudämmen.

Die EU sieht grundsätzlich vor, dass Dienstleistungsanbieter, die in einem Mitgliedsstaat lizenziert sind, ihre Services auch in anderen EU-Ländern bereitstellen dürfen. Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Spannungen zwischen dieser Dienstleistungsfreiheit und den nationalen Gesetzen. So bestehen in Deutschland strikte Regelungen für Glücksspiele, die als Quintessenz besagen, dass nur solche Unternehmen ihre Services im Land zur Verfügung stellen dürfen, die auch eine deutsche Lizenz besitzen.

Neben der Genehmigung stehen die Wettsteuer und die Frage, ob diese ebenso für ausländische Anbieter gilt, immer wieder im Fokus der Debatte. Gegner der Steuer argumentieren, dass Deutschland durch die strikte Anwendung seiner Gesetze den freien Wettbewerb behindert und so gegen EU-Recht verstößt. Befürworter halten dagegen, dass der Schutz der Spieler und die Eindämmung der Spielsucht höhere Priorität haben müssen als wirtschaftliche Interessen.

Die Entscheidung des BFH macht jedoch einmal mehr deutlich, dass die deutschen Regelungen, einschließlich der Wettsteuer, im Einklang mit den europäischen Gesetzen stehen. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Urteile ähnliche Sachverhalte betreffen und ob sich weitere EU-Anbieter gegen die deutsche Besteuerung zur Wehr setzen. Klar ist jedoch, dass der Streit um das Zusammenspiel von nationalem Recht und EU-Regeln im Glücksspielsektor noch lange nicht als beendet angesehen werden kann.

Fazit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs setzt einen klaren Akzent: Auch im europäischen Binnenmarkt können nationale Regelungen, wie die deutsche Wettsteuer, ihre Gültigkeit behalten. Für ausländische Anbieter bedeutet dies, dass sie, ungeachtet ihrer Lizenzierung in anderen EU-Staaten, die deutschen Bestimmungen respektieren und die Wettsteuer entrichten müssen, wenn sie Wetten in Deutschland anbieten. Das Urteil stärkt nicht nur die Position der deutschen Behörden, sondern unterstreicht auch, dass der Schutz vor Spielsucht und die Regulierung des Glücksspielmarktes über rein wirtschaftlichen Interessen stehen. Die Entscheidung könnte zu einem Präzedenzfall für weitere Streitigkeiten zwischen EU-Anbietern und nationalen Gesetzgebern werden. Damit bleibt die Debatte um die Rolle des EU-Rechts im Glücksspielbereich weiterhin hochaktuell. Ob die Steuer nun wirklich ihre vom Gesetzgeber proklamierten Ziele erreicht, steht dabei natürlich auf einem ganz anderen Blatt.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/illustrations/fine-law-justice-verdict-7207889/

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1 Kommentar zu: BFH bestätigt: Wettsteuer gilt auch für EU-Anbieter

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Sorry, aber warum sollten EU-Anbieter eine Steuer entrichten? Wenn diese ohne Lizenz in DE nicht erlaubnisfähig sind. Also ihr Angebot dürfen sie nicht bei uns anbieten, aber ihr Geld nehmen wir gerne an.
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