Betsson muss keine 2 Mio. Geldstrafe zahlen
Die schwedische Glücksspielaufsicht Spelinspektionen hat gegen den Glücksspielkonzern Betsson eine rekordverdächtige Strafe in Höhe von 20 Millionen SEK verhängt. Umgerechnet entspricht das einem Betrag von knapp zwei Millionen Euro. Der skandinavische Glücksspielanbieter legte gegen diese Geldstrafe Einspruch ein und bekam nun vor einem schwedischen Verwaltungsgericht Recht.
Schwerer Rückschlag für die schwedische Aufsichtsbehörde Spelinspektionen. Sie hatte den international tätigen Glücksspielkonzern Betsson im Juni letzten Jahres zu einer Rekordstrafe in Höhe von umgerechnet rund 1,96 Millionen Euro verurteilt. Die Glücksspielbehörde nannte gleich mehrere Verstöße gegen das geltende Glücksspielgesetz als Begründung für diesen Schritt. Genauer gesagt soll es um einen Verstoß gegen die im Gesetz festgeschriebenen Beschränkungen zu Bonus- und Promotionsangeboten gehen.
Betsson soll Gutscheine für Online-Glücksspiele verkauft haben
Die schwedische Glücksspielaufsicht wirft dem börsennotierten Glücksspielkonzern Betsson AB unter anderem vor, in den Geschäften von 7-Eleven und Pressbyrån unerlaubt Gutscheine für die Online-Glücksspielangebote veräußert zu haben. Dadurch seien dem Glücksspielanbieter unrechtmäßige Gewinne entstanden.
Darüber hinaus kritisierte die schwedische Glücksspielbehörde, dass das Unternehmen mit seinen über 2.000 Mitarbeitern seinen Spielerinnen und Spielern eine besondere „Betsson Mastercard“ angeboten habe. Wer die Kreditkarte angefordert und genutzt hat, kam in den Genuss weiterer Bonusangebote und Vergünstigungen. Auch dieses Vorgehen sei nicht erlaubt gewesen. Insgesamt habe die schwedische Behörde gegen den Glücksspielgiganten eine Geldstrafe in Höhe von 20 Millionen SEK verhängt. Das sind umgerechnet rund 1,96 Millionen Euro.
Betsson legt Einspruch ein – mit Erfolg
Gegen die verhängte Rekordstrafe in Höhe von umgerechnet knapp zwei Millionen Euro legte der renommierte Glücksspielkonzern Einspruch ein. Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht in Linköping nun die Strafe aufgehoben. Zur Begründung führte das Gericht an, dass der Verkauf der Gutscheine nicht gegen das geltende Glücksspielgesetz in Schweden verstoßen habe.
Auch folgte das Gericht nicht der Argumentation der schwedischen Aufsichtsbehörde, dass es sich bei den Privilegien bei der „Betsson MasterCard“ um einen Bonus handelt. Aus diesem Grund hat man letztendlich der Berufung des Glücksspielkonzerns stattgegeben und davon abgesehen, die Geldstrafe weiter aufrechtzuerhalten. Die Glücksspielaufsicht hat derzeit noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung in Revision zu gehen.
Erst vor einiger Zeit wurde in einem ähnlich gelagerten Fall übrigens gegen den Glücksspielkonzern Spooniker Ltd und AB von der Glücksspielaufsicht eine noch viel höhere Geldstrafe von umgerechnet knapp zehn Millionen Euro verhängt. Auch die Spooniker Ltd. wollte die Geldstrafe nicht akzeptieren und zog vor das Verwaltungsgericht nach Linköping. Hier sahen die Richter jedoch tatsächlich Verstöße gegen das geltende Glücksspielgesetz. Einzig und allein die Höhe der Geldstrafe wurde vom Gericht moniert und auf 50 Millionen SEK, also auf rund fünf Millionen Euro, halbiert.
Fazit
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Linköping ist für den Glücksspielgiganten Betsson natürlich äußerst erfreulich. Damit entgeht der Konzern einer Strafzahlung in Höhe von 20 Millionen SEK bzw. knapp zwei Millionen Euro. Zuletzt erwirtschaftete Betsson allerdings einen Jahresumsatz von 5,42 Mrd. SEK, was einen Betrag von rund 540 Millionen Euro entspricht. Man darf gespannt sein, ob es in den kommenden Monaten und Jahren weitere Einsprüche gegen die verhängten Geldstrafen der schwedischen Glücksspielbehörde Spelinspektionen geben wird.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/gesetz-gerechtigkeit-gericht-1063249/
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