Banker veruntreut 1,7 Millionen Euro wegen Spielsucht
Ein 44-jähriger Banker aus der Nähe von Hamburg hatte wegen seiner Spielsucht 1,7 Millionen Euro veruntreut. Er hat das Geld nicht in einem Online Casino verzockt, sondern auf die Entwicklungen von Börsenkursen gewettet. Der ehemalige stellvertretende Bankfilialleiter musste sich nun vor Gericht verantworten.
In Hamburg wurde ein Banker (Lars I.) vom Amtsgericht Barmbek zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte auf die Kursentwicklungen des Dax bei einem Wettanbieter spekuliert. Zuerst mit eigenem Geld, dann über eigene Kredite. Er fragte auch den Vater um Geld, zuletzt veruntreute er ebenfalls größere Summen seines Arbeitgebers.
Zu Beginn des Prozesses hatte er ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Unter anderem ließ er vor Gericht Folgendes verlauten:
Ich bereue meine Taten zutiefst. […] Aber ich schaffte es nicht, auszubrechen, der Druck zu gewinnen wurde nur immer größer.
Wie ist der Banker dabei vorgegangen?
Der stellvertretende Filialleiter der Haspa-Bank in Hamburg-Steilshoop hat zwischen 2013 und 2015 etwa 85 Konten von erfundenen Personen angelegt. Es handelte sich um 47 Giro- und 38 Darlehenskonten. Er hatte dabei erfundene Namen wie Patrick Meier, Friedhelm Kronzucker oder Marko Michalski verwendet. Nach dem Anlegen der Konten hatte er sie mit Dispositionskrediten und Privatdarlehen ausgestattet. Er konnte dies innerhalb seiner Verfügungsmacht problemlos bewerkstelligen. Kontrollen gab es in der Bank nicht.
Das Geld überwies er von den erfundenen Kunden auf zwei eigene Konten, die er bei einer Münchener Bank für diesen Zweck angelegt hatte.
Insgesamt hat er 1,7 Millionen Euro auf diese Weise veruntreut. Dennoch fiel die Strafe des Schöffengerichts insgesamt recht milde aus. Der Angeklagte konnte wohl seine Spielsucht eindrücklich vermitteln, sodass ihm eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt wurde.
Sachverständiger bescheinigt „typische Dynamik eines Spielsüchtigen“
Ein Gutachter hatte vor Gericht bestätigt, dass er dem 44-Jährigen die Spielsucht abnehme. Es sei nie um die persönliche Bereicherung gegangen, vielmehr zeige der Angeklagte die typische Dynamik eines Spielsüchtigen. Vor Gericht hieß es:
Er war ein Glücksspieler im weißen Hemd und Krawatte, entwickelte aber keine kriminelle Energie.
Den Grund für die Spielsucht sieht der Sachverständige in der schwierigen Kindheit des Mannes. Der Vater wurde als gefühlskalt beschrieben, wollte noch nicht einmal umarmt werden, die Mutter hatte eine Alkoholsucht und war nicht oft zu Hause. Laut Ansicht des Experten habe der Angeklagte eine gespaltene Persönlichkeit. Auf der einen Seite gab es den korrekten Banker, auf der anderen Seite das „Kind“, das unter den Forderungen des Vaters nach tadellosem Benehmen gelitten hat. Den Mangel an Lob oder Anerkennung hätte der 44-Jährige nie kompensiert, was sich an der extremen Spielsucht zeige.
Am Ende kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass eine Schuldunfähigkeit beim 44-Jährigen nicht ausgeschlossen werden kann. Aus dem Teufelskreis der Sucht wäre er wohl nicht alleine herausgekommen. Erst als die Sachlage aufgeflogen ist, wurde ihm sein Verhalten bewusst. Danach habe er auch sofort eine Suchttherapie begonnen. Er hat sich um psychologische Hilfe gekümmert und eine stationäre Therapie begonnen.
Im Rahmen der Wiedereingliederung hat der Angeklagte im Sommer 2016 angefangen, im Personalwesen einer anderen Firma zu arbeiten. Dort hatte man ihm ein gutes Zeugnis ausgestellt, sodass der Gutachter meinte, dass der 44-Jährige Beachtliches geleistet hat.
2 Jahre auf Bewährung und Rückzahlung der Schulden
Der Angeklagte gab an, dass er bei den Spekulationen auf den Dax in einer komplett anderen Welt war. Bis Anfang 2013 hatte er sein eigenes Geld verspielt. Bis November 2013 hatte er seine Spielsucht noch durch Privatkredite finanziert, dann veruntreute er das Geld der Bank. Staatsanwältin und Verteidiger des Angeklagten folgten der Argumentation des Gutachters komplett und plädierten daher auf Freispruch, weil es sich hier um einen Sonderfall handelt.
Das Gericht nahm die Argumentation zwar an, folgte ihr aber nicht zu 100 %. Der Richter ging nicht davon aus, dass die Steuerungsfähigkeit ganz ausgeschlossen war. Dafür sei der Banker viel zu planvoll vorgegangen. Aus diesem Grund gab es keinen Freispruch, sondern zwei Jahre auf Bewährung. Ins Gefängnis muss der Angeklagte zwar nicht, aber die Schulden bei der Bank muss er zurückzahlen. Der Angeklagte arbeitet seither als Personalberater bei einer Firma in Mainz. Die Schulden bei der Bank zahlt er wohl derzeit in monatlichen Raten von 100 Euro ab.
Ich hatte bereits in der Vergangenheit berichtet, dass das Zocken an der Börse zu den gefährlichsten Glücksspielen gehört. Man kann innerhalb weniger Sekunden viel Geld gewinnen, aber ebenso hohe Verluste einfahren. Insgesamt handelt es sich um ein recht mildes Urteil, was sicherlich der verminderten Schuldfähigkeit und des guten Willens des Angeklagten geschuldet ist.
Etwas merkwürdig finde ich an dieser Stelle die geringe monatliche Rate bei der Rückzahlung. Bisher habe der Angeklagte lediglich 2.600 Euro an die Bank gezahlt. Wenn sie nicht gesteigert wird und wirklich noch fast 1,7 Millionen Euro zurückgezahlt werden müssen, braucht es mehr als 1.000 Jahre, bis dies der Fall ist.
Es wird davon ausgegangen, dass die Verteidigung gegen das Urteil Revision einlegt, da man sich gute Chancen auf einen vollständigen Freispruch ausrechnen kann.
Bildquelle: 155565861 - the hammer in the hand of the judge © denissimonov
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6 Kommentare zu: Banker veruntreut 1,7 Millionen Euro wegen Spielsucht
Kommentar verfassenAnonym
Der lacht sich doch über 100 Euro im Monat Rückzahlung kaputt. Mehr anzeigen
Anonym
22.11.2018 um 04:50 UhrBegbie
21.11.2018 um 08:32 Uhralso entweder kannte der verteidiger den staatsanwalt oder den richter oder es sind schmiergelder geflossen.
Malganes
Aber ich möchte nicht wissen was andere Banker so für Spielchen treiben, bei den Möglichkeiten die sie haben.
Falko
20.11.2018 um 01:46 UhrAnonym
19.11.2018 um 19:22 UhrUnsere Community lebt von deinem Feedback – also, mach mit!
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