Australien: Gericht verurteilt Casino zur Jackpot-Auszahlung
Bereits vor rund einem Monat hat ein Gericht in Australien den Casino-Betreiber Star Entertainment dazu verurteilt, einen erspielten Jackpot auszuzahlen. Zuvor hatte sich das Casino geweigert, den Jackpot an den körperlich behinderten Spieler auszuzahlen. Aber warum hat das Star Casino den Jackpot-Gewinn nicht direkt ausgezahlt, sondern es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
Erst vor wenigen Monaten haben wir darüber berichtet, dass eine australische Behörde das Crown Resorts zu einer Millionenstrafe verurteilt hat. Ende August ging es vor einem australischen Gericht dann um die Frage, ob das renommierte Star Casino die Auszahlung eines Jackpot-Gewinns zu Recht verweigert hat. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass es für eine Auszahlungsverweigerung keinen überzeugenden Grund gibt. Aus diesem Grund verurteilte das Gericht das Casino nun dazu, den bereits vor längerer Zeit erspielten Jackpot unverzüglich auszuzahlen.
Casino verweigerte Jackpot-Auszahlung an körperlich behinderten Spieler
Der klagende Spieler David Joe hatte bereits im Oktober 2019 im Star Casino von Sydney den Jackpot in Höhe von 285.000 AUD (ca. 187.000 Euro) gewonnen. Im weiteren Verlauf habe das Casino-Management jedoch die Auszahlung des Gewinns verweigert. Begründung: Da der VIP-Kunde David Joe an einer neurologischen Störung leidet, hat er das Casino darum gebeten, eine Begleitperson mitnehmen zu dürfen, die ihm beim Bedienen der Spielautomaten hilft. Das Star Casino stimmte diesem Vorhaben zu.
Das Problem: Bei dem Begleiter des VIP-Kunden handelte es sich um eine aus Casino-Sicht „unerwünschte Person“. Das Casino argumentierte also, dass der eigentliche Gewinner die Begleitperson gewesen ist. Da diese das Casino hätte gar nicht betreten dürfen, wäre der Gewinn auch nicht rechtmäßig erspielt worden. Er habe sich bereits im Jahr 2016 selbst vom Spielbetrieb sperren lassen.
Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Im Gegenteil: Das Gericht lastete es dem Casino an, dass die „unerwünschte Person“ überhaupt Zugriff auf die Spielgeräte erhielt und das Casino problemlos betreten konnte. Der klagende Spieler selbst habe unterdessen vor Gericht glaubhaft machen können, dass er von der Spielsperre seines Begleiters nicht gewusst habe. Bereits im Sommer vergangenen Jahres berichteten wir darüber hinaus von einer millionenschweren Geldwäsche im Crown Casino Melbourne.
Jackpot-Gewinn muss ausgezahlt werden
Knapp drei Jahre nachdem David Joe den Jackpot im Star Casino geknackt hat, verurteilte das Gericht das Casino nun also dazu, den Gewinn unverzüglich auszuzahlen. Schließlich habe Joe diesen rechtmäßig mithilfe seiner Begleitperson erspielt, die er aufgrund seiner Behinderung auch gebraucht habe. Im Dezember vergangenen Jahres berichteten wir von einem anderen erschreckenden Fall aus Australien, bei dem eine Frau 940.000 AUD gestohlen und das Geld dann im Social Casino verspielt hat.
Fazit
Der körperlich eingeschränkte Jackpot-Gewinner hat langen Atem bewiesen und rund drei Jahre nach seinem Jackpot-Gewinn einen Sieg vor Gericht errungen. Nun muss der Glücksspielkonzern Star Entertainment den erspielten Gewinn in Höhe von umgerechnet knapp 200.000 Euro unverzüglich an den Gewinner auszahlen. Das Casino hatte zuvor mit allen Mitteln versucht, die Jackpot-Auszahlung an den glücklichen Gewinner zu verhindern.
Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/sydney-opera-house-sydney-354375/
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Kommentar verfassengamble1
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