Lohnt sich Glücksspiel für Arbeitslose?
2014 gab es eine Statistik der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die besagte, dass Männer, Arbeitslose und Personen mit Migrationshintergrund besonders von Spielsuchtverhalten gefährdet sind. In den Spielhallen findet man immer wieder Arbeitslose, die an den Automaten ihr Glück versuchen. Was viele aber nicht wissen ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Gewinne dem Jobcenter gemeldet werden müssen.
Wer einmal arbeitslos geworden ist, wird wissen, dass man das sogenannte Arbeitslosengeld I beantragen kann. Wenn man nach dieser Zeit immer noch keine Beschäftigung gefunden hat, erhält man weiterhin Unterstützung, bekommt aber das sogenannte Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“, wie es umgangssprachlich genannt wird.
Wichtig: Wenn man ALG II bezieht, sind Glücksspielgewinne als Einkommen anzugeben und müssen dem Jobcenter schnellstmöglich gemeldet werden. Der Hartz-IV-Satz wird dann dementsprechend angepasst.
Hintergrund: Allgemeine Informationen zu ALG I
Wenn man in Deutschland Arbeitnehmer ist und über einen Zeitraum von wenigstens 12 Monaten in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat man einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I, falls man seine Beschäftigung verliert.
Diese Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden unabhängig vom eigenen Vermögen gewährt, somit können Ersparnisse nicht zu Kürzungen bei den Leistungen führen. Bei ALG I wird daher eine monatliche Summe gezahlt, die sich an dem Gehalt des Antragsstellers orientiert. Kinderlose Antragssteller bekommen 60 % des letzten Nettoverdienstes, Arbeitslose mit Kindern dagegen 67 %. Außerdem werden Beiträge für Krankenkasse, Pflege- und Rentenversicherung weiterhin durch die Arbeitslosenversicherung bedient.
Ein Anspruch auf ALG I liegt allerdings erst vor, wenn in einem Zeitraum von 2 Jahren, mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Wie lange das ALG I bezogen werden kann, hängt dann vom Alter und der Anzahl der Beitragszahlungen ab.
Alter | Beitragszahlungen | Bezugsdauer ALG I |
---|---|---|
Bis 50 Jahre | 12 Monate | 6 Monate |
Bis 50 Jahre | 16 Monate | 8 Monate |
Bis 50 Jahre | 20 Monate | 10 Monate |
Bis 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate |
50 bis 55 Jahre | 30 Monate | 15 Monate |
55 bis 58 Jahre | 36 Monate | 18 Monate |
Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate |
Was ist bei ALG II anders?
Bei Arbeitslosengeld II oder Hartz IV handelt es sich um eine Grundsicherung für Arbeitssuchende, die über den Staat finanziert wird. 2005 wurde es als Verbindung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eingeführt. Es handelt sich um eine staatliche Leistung, daher wird zunächst der Hilfebedarf oder die Bedürftigkeit einer Bedarfsgemeinschaft geprüft.
Es gibt feste Regelsätze bei Hartz IV, die sich je nach Bedürftigkeit unterscheiden. Das ALG II wird so lange gezahlt, wie die Hilfebedürftigkeit vorliegt. Allerdings ist der Bezug teilweise an strenge Auflagen geknüpft, sodass man Meldefristen einhalten und Eigenbemühungen an den Tag legen muss.
Wichtiger Unterschied: Die Leistungen werden zur Sicherung des Lebensunterhaltes gezahlt. Kann der Leistungsempfänger seinen Unterhalt durch eigene Mittel wie einem Gewinn bestreiten, muss dies zur Kürzung oder Streichung von ALG II führen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob derjenige den Gewinn zur Tilgung von Schulden nutzt.
Vor Gericht wurden die Regeln bereits bestätigt
Einige der Vorfälle von Hartz-IV-Empfängern, deren Gewinne angerechnet wurden, kamen auch vor Gericht.
500 € auf 2 Monatsbeträge angerechnet
Ein Fall wurde vor dem Sozialgericht Detmold verhandelt. Ein Spieler der Lotterie „Aktion Mensch“ hatte 500 € gewonnen. Der Gewinn wurde auf 2 Monate des Hartz-IV-Beitrags angerechnet. Die Klage und eine Berufungsverhandlung beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hatten keinen Erfolg. Der Kläger hatte angegeben, dass er seit 2001 945 € für Lose ausgegeben habe - zuletzt 15 €. Den Einsatz von 15 € hatte man bei der Verrechnung des Gewinnes einbezogen, für davor gezahlte Einsätze sah das Gericht keinen ausreichenden Zusammenhang.
300 € Sonderpreis sind ebenfalls Einkommen
Das Sozialgericht Mainz hatte entschieden, dass selbst das Preisgeld eines Kunstwettbewerbes bei Hartz IV einberechnet werden muss. Ein 28-Jähriger hatte mit einem Kunstwerk aus gebrauchten Kaffeemaschinenkapseln an einem Wettbewerb von einem privaten Kunstverein teilgenommen. Er hatte dort einen Sonderpreis von 300 € gewonnen, welchen er beim Jobcenter angegeben hatte. Dieses rechnete es als ganz normales Einkommen an. Den Bescheid hatte der 28-Jährige angefochten, da er es als Würdigung des künstlerischen Schaffens angesehen hat und es wie ein Ehrenpreis anrechnungsfrei sein müsste.
Das Gericht gab dem Kläger nicht recht mit der Begründung, dass es nur wenige Ausnahmefälle bei der Einkommensanrechnung beim ALG II gebe. Eine Option wären dabei Ehrengaben oder der Ehrensold (z. B. von der deutschen Künstlerhilfe), aber ein Preisgeld für einen Wettbewerb gehöre nicht zu solchen Ausnahmefällen.
Sachgewinn und Hartz IV
Auch Sachpreise müssen beim Jobcenter angegeben werden. Ein Fall aus Iserlohn bestätigt diesen Umstand. Ein Familienvater hatte einen VW Golf im Wert von 17.610 € gewonnen. Daraufhin wurde das ALG II als einmaliges Einkommen angerechnet und die Hilfebedürftigkeit für 10 Monate ausgesetzt. Man versuchte, das neue Auto als Vermögen zu deklarieren, was aber scheiterte - das Sozialgericht Dortmund stellte klar, dass es sich beim Einkommen um das handele, was jemand wertmäßig dazu bekomme. Vermögen sei alles, was vor dem Zahlungszeitraum zur Verfügung stand. Aus diesem Grund war die Anrechnung des Autos bei der Hartz IV Bedürftigkeit rechtmäßig.
Eine Ausnahme von der Regel gibt es lediglich, wenn das Jobcenter mit dem Wissen um den Gewinn eines Sachpreises dennoch Leistungen bewilligt hat. Die Rücknahme von Leistungen ist somit nicht möglich. Am Sozialgericht Mainz gab es beispielsweise so einen Fall.
Glücksspiel lohnt sich bei Hartz IV nicht
Gewinne aus Glücksspielen müssen beim Jobcenter angegeben werden und führen zu einer Kürzung der Leistungen. Dabei ist es egal, ob es sich um Gewinne im Casino, bei Sportwetten, der Spielbank, einem Preisausschreiben oder Lotto handelt. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um Geld- oder Sachpreise handelt. Wenn man als Hartz IV-Empfänger ein Einkommen hat, muss es zur Bestreitung des Lebensunterhaltes eingesetzt werden.
Wer jetzt denkt, dass Online-Casinos ein sicherer Hafen wären, irrt gewaltig. Die Gewinne werden immer auf ein Konto überwiesen, sodass es Hinweise auf die Geldpreise gibt, wenn man überhaupt so viel Glück hatte. Das Jobcenter kann bei einer Überprüfung also auch vom Online-Spiel Kenntnis erlangen, selbst wenn man es zunächst nicht angibt. Daher sollten sich Bezieher von ALG II reiflich überlegen, ob sie an Glücksspielen teilnehmen.
Wenn man Empfänger von Hartz IV ist, sollte man aber vor dem Spielen darüber nachdenken, ob man sich das Zocken in der Spielhalle oder auch im Online-Casino überhaupt leisten kann. Letztlich ist es kein Weg aus der Arbeitslosigkeit und die Geldsorgen werden meist noch verschlimmert.
Bildquelle: 77082869 - Tafel mit Geld - Hartz IV © Zerbor
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11 Kommentare zu: Lohnt sich Glücksspiel für Arbeitslose?
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17.11.2017 um 11:19 UhrIch gewinn 1000Euro, die zahl ich aus, geh heim und leg das Geld unters Kopfkissen oder sonst wo
Klar wenn du die Million beim Lotto knackst... dann würd ich sofort zum Amt rennen und sagen, das die Lutscher mich mal können Mehr anzeigen
Daniel
Wenn man online zockt als arbeitsloser, dann bleibt einem kaum etwas anderes übrig als es anzugeben, da es so oder so rauskommt, sobald meine seine Kontoauszüge vorlegt. Ich hatte schon eine Spielerin beraten die Hartz-4-Bezieherin war und mit einer 30€-Einzahlung 9.000€ ausgecashed hat. Sie fragte mich ob ich ihre Kontoauszüge fälschen kann. Was ich aber leider verneinen musste, da ich mich sonst mit strafbar gemacht hätte. Mehr anzeigen
Skitch22
Daniel
Man könnte es so machen, dass er über deinen... Namen einen Account eröffnet (Paypal-Account und Spieleraccount in einem Online Casino wo du nicht spielst). Er gibt dir das Geld in Cash und du zahlst es dann auf dein Paypal ein.
So ist die Chance erwischt zu werden bei nahezu null. Es ist aber dennoch illegal Gewinne zu verschweigen, falls es doch irgendwie rauskommt und ich weiß auch nicht, was es für dich für Folgen haben könnte, wenn es rauskommen würde. Stichwort: Beihilfe ... Mehr anzeigen
lotobor
19.11.2017 um 08:42 UhrSpielotheken und Casino gewinne gibt kein Mensch an wird ja bar auf die Hand anonym ausgezahlt. Keiner weiss davon. Spielotheken sind voll... mit Alg2 Beziehern. Mehr anzeigen
lotobor
19.11.2017 um 08:46 UhrDaniel
lotobor
19.11.2017 um 11:06 UhrDas sie Schulden hat ist ja ihr problem und nicht das vom amt. Und wer alg2 bezieht muss das nunmal melden wenns aufs konto ging.
so wie jeder andere auch.
Daniel
Sie hatte ja auch genug Zeit darüber nachzudenken. Immerhin wollte das Online Casino aufgrund fadenscheiniger Gründe nicht auszahlen. Ich habe ihr damals erfolgreich dabei geholfen das Geld über die Aufsichtsbehörde in Gibraltar zu bekommen.
Man sollte ihr dennoch nicht wünschen, dass sie ihr Geld verliert. Das ist ne arme Frau mitte 40, die einfach mal ein wenig Glück hatte, nach Jahren voller Pech (Mann gestorben, Kind verstorben, arbeitslos geworden, Schulden). Wenigstens ist die Schuldenlast nun weg. Mehr anzeigen
lotobor
19.11.2017 um 11:51 Uhrmit sowenig einsatz hatte ich noch nie soviel , hatte aber auch schon 5-10k gewinne aber nicht online.
In spielotheken gewann ich öfter , online nur pech woran liegt das, alle sagen... online ist bessere auszahlquote habe ich nichts von gemerkt
das gleicht sich nicht aus nur verlieren und mal 300-400 € im plus aber was ist das schon wenn man paar 1000 eingezahlt hat, da spielt man natürlich weiter.
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Skitch22
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