Vor dem Amtsgericht Euskirchen musste ein Casino-Spieler vor wenigen Tagen eine Niederlage hinnehmen. Über seinen Rechtsanwalt forderte er von einem Online Casino erlittene Spielverluste zurück. Doch die Klage des Spielers wurde vom Gericht nun abgelehnt. Aber welche Begründung wurde dafür angeführt?

Bereits vor einigen Tagen hat das Amtsgericht Euskirchen die Klage eines Casino-Spielers abgewiesen. Darin hat der Nutzer die Erstattung erlittener Casino-Verluste gefordert. Begründet wurde die Klage damit, dass der Spieler von der Illegalität des betreffenden Online Casinos nichts gewusst hat. Das Gericht kam in seinem Urteil allerdings zu einem anderen Entschluss (Aktenzeichen 13 C 158/21).

Absolute Ahnungslosigkeit des Spielers nicht glaubwürdig

Der Spieler hat angegeben, im vergangenen Jahr am Online-Glücksspiel teilgenommen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Teilnahme an dieser Form des Glücksspiels illegal ist. Aus diesem Grund forderte er nun im Rahmen der Klage vor dem Amtsgericht Euskirchen seine erlittenen Casino-Verluste zurück. Die verlorene Summe wurde dabei nicht näher beziffert.

Surf-Tipp: In einem früheren Artikel stellten wir uns die Frage, ob es generell sinnvoll ist, erlittene Casino-Verluste hinterher wieder zurückzufordern.

Das Gericht wies die Klage ab und stellte fest, dass der Spieler zumindest billigend in Kauf genommen hat, sich selbst strafbar zu machen. Deshalb ging das Gericht nicht von einer absoluten Ahnungslosigkeit des klagenden Spielers bezüglich der Legalität des Angebotes aus. Hinzu kommt, dass das betreffende Online Casino in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konkret formuliert habe, dass sich die Nutzer selbst über die Rechtslage, die im jeweiligen Land gilt, informieren müssen. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Der Online-Glücksspielanbieter wurde im Verfahren von der renommierten Münchener Rechtsanwaltskanzlei Hambach & Hambach vertreten. Die Kanzlei gilt weltweit zu den führenden Anwaltskanzleien in den Time-Branchen Internet, Medien und Entertainment. Um welches Online Casino es sich handelt, in dem der klagende Spieler seine Verluste beklagte, ist nicht bekannt.

Spieler hat keinen Schaden im rechtlichen Sinne erlitten

Interessant ist dabei die Feststellung des Gerichts, dass der klagende Spieler im rechtlichen Sinne überhaupt keinen Schaden erlitten habe. Für die Chance, einen Geldbetrag zu gewinnen, habe der Nutzer nämlich – wie beim Glücksspiel üblich – auf freiwilliger Basis seinen Einsatz platziert. Letztendlich habe sich der klagende Spieler mit seinem Handeln damit selbst, gemäß § 285 StGB, strafbar gemacht. Diese Rechtsvorschrift besagt:

§ 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel

Wer sich an einem öffentlichen Glücksspiel beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

Spielerklagen werden mehrheitlich abgewiesen

Bislang konnten sich die meisten Spieler vor deutschen Gerichten mit ihren Rückzahlungsforderungen nicht durchsetzen. Erst im April dieses Jahres berichteten wir von einem Urteil aus Bayern, bei dem die Rückzahlung von Casino-Verlusten vor dem Landgericht München l ebenfalls abgelehnt wurde. Hier stellten die Richter unter anderem fest, dass mit der Rückforderung der Verluste sowohl gegen § 817 BGB als auch gegen § 242 BGB verstoßen wurde. Darüber hinaus nannten es die Münchner Richter „lebensfremd“, dass der Spieler nichts über die Illegalität des Spiels gewusst haben soll.

Im Gegensatz dazu verurteile aber beispielsweise das Landgericht Gießen einen Casino-Betreiber im Februar dieses Jahres rechtskräftig zur Rückzahlung von 12.000 Euro an einen ehemaligen Spieler. Des Weiteren berichteten wir erst kürzlich von einem etwas anders gelagerten Fall, in dem ein Online Casino erfolglos gegen die Untersagung des Spielbetriebs in Deutschland geklagt hat.

Fazit

Das Amtsgericht Euskirchen hat die Klage eines Casino-Spielers abgewiesen, in der dieser die Rückzahlung verlorener Spieleinsätze gefordert hat. Der Spieler begründete sein Vorgehen damit, dass er im Spielzeitraum im Jahr 2020 über die Illegalität der Teilnahme nichts gewusst habe. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht und stellte stattdessen fest, dass der Spieler zumindest billigend in Kauf genommen hat, sich mit seiner Spielteilnahme strafbar zu machen. Aktuell laufen noch viele weitere ähnlich gelagerte Verfahren. Man darf gespannt sein, wie die Gerichte hier entscheiden werden und ob der Trend, dass die Spielerklagen abgewiesen werden, weiter fortdauern wird. Dennoch bleibt festzustellen, dass in Einzelfällen den Spielern auch die Rückzahlung von Casino-Verlusten rechtskräftig zugesprochen wurde.

Quelle des Bildes: https://pixabay.com/de/photos/rechtsprechung-iustitia-677940/

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5 Kommentare zu: AG Euskirchen: Rückerstattung von Casino-Verlusten abgelehnt

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Richtig so. Ob dem Spieler in dem Moment bewusst war, ob es illegal ist oder nicht (Worüber sich die Geister ja sowieso auch noch streiten ob es nun illegal war oder nicht.) zählt für mich als Argument nicht.

Der Spieler hat...   Mehr anzeigen
Avatar von T****4
Ich gebe dir zu 100%Recht.
Ich verliere auch zur zeit nur noch
Aber ich laufe nicht zum Gericht um die Kohle zurück zu verlangen. Meiner Meinung nach ist es ein Zeichen,
Das er ein Schlechter Verlierer ist
Als nächstes geht er in...   Mehr anzeigen
@T****4: Genau so ist es, auch meine Meinung.
Avatar von T****4
@wettibernd: ahja weist,man muss schon zu seinen Aktionen stehen und auch verlieren können
Ich finde es tatsächlich einen wichtigen Aspekt, zu klären, ob der Spieler sich über die Illegalität bewusst war oder nicht. Aber aufgrund der umfangreichen Berichterstattung in letzter Zeit dürfte kaum noch jemand glaubhaft...   Mehr anzeigen

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