Whitelist
alternative BegriffeAnhand der sogenannten Whitelist oder White-List können Spieler sehen, ob der jeweilige Anbieter eine deutsche Lizenz für bestimmte Online-Glücksspiele besitzt. Es handelt sich hierbei nämlich um eine amtliche Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), in der sowohl Vermittler als auch Veranstalter von Glücksspielen tabellarisch aufgelistet werden. Alle Glücksspielunternehmen, die in der Whitelist aufgeführt werden, verfügen dementsprechend über eine deutsche Glücksspiellizenz und dürfen folglich in Deutschland legal bestimmte Online-Glücksspiele anbieten.
Die aktuelle amtliche Whitelist kann hier online durch einen Klick auf den roten Button “Download der Whitelist (PDF)” abgerufen werden. Die Liste wird dabei anlassbezogen, mindestens aber einmal pro Monat, aktualisiert. In der Liste werden alle Lizenznehmer für die nachfolgend aufgeführten Online-Glücksspiele aufgelistet:
- Lotterien des Deutschen Lotto-Totoblocks (Tabelle 1)
- Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial (Tabelle 2)
- Klassenlotterien (Tabelle 3)
- Lotterie-Einnahmen mit einer Erlaubnis für den Internetvertrieb (Tabelle 4)
- Gewerbliche Spielvermittlung (Tabelle 5)
- Pferdewetten (Tabelle 6)
- Sportwetten (Tabelle 7)
- Virtuelle Automatenspiele (Tabelle 8)
- Online-Poker (Tabelle 9)
- Online-Casinospiele (Tabelle 10)
Die Whitelist enthält keine Informationen über Spielhallenbetreiber bzw. Aufsteller von Geldspielgeräten, Betreiber von örtlichen Wettvermittlungsstellen und Wettanbieter im Sinne des Rennwett- und Lotteriegesetzes.
Rechtsgrundlage der amtlichen Whitelist
Im neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) findet sich im §9 Absatz 8 ein Hinweis auf die Whitelist:
“Die zuständige Behörde veröffentlicht im Internet eine gemeinsame amtliche Liste, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach diesem Staatsvertrag verfügen (…)”.
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