Unter virtuellen Automatenspielen versteht man im Grunde genommen einen klassischen Spielautomaten oder Slot, an dem im Internet gespielt werden kann. Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) am 1. Juli 2021 sind virtuelle Automatenspiele unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland legal. Erforderlich ist hierfür eine deutsche Lizenz für virtuelle Automatenspiele. Im §4b GlüStV heißt es hierzu: „Die Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen wird auf Antrag erteilt“. Bislang hat die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) allerdings in der Tabelle 8 „Virtuelle Automatenspiele“ noch keine Anbieter aufgeführt, also noch keine Lizenz hierfür erteilt (Stand: 23. April 2022).
Im neuen GlüStV gibt es im §3 Absatz 1a auch eine juristische Begriffsbestimmung für virtuelle Automatenspiele:
„Virtuelle Automatenspiele sind im Internet angebotene Nachbildungen terrestrischer Automatenspiele. Online-Casinospiele sind virtuelle Nachbildungen von Bankhalterspielen und Live-Übertragungen eines terrestrisch durchgeführten Bankhalterspiels mit Teilnahmemöglichkeit über das Internet“.
Während es sich also bei virtuellen Automatenspielen um Slot-Machines wie Book of Dead, Crystal Ball oder Immortal Romance handelt, sind mit dem Begriff „Online-Casinospiele“ im rechtlichen Sinne Bankhalterspiele wie Blackjack oder Baccarat gemeint. Weitere Rahmenbedingungen und Voraussetzungen, die virtuelle Automatenspiele erfüllen müssen, sind im §22a GlüStV detailliert geregelt. Hier geht es unter anderem um die 5 Sekunden-Regel, den maximalen Einsatz von einem Euro pro Spin sowie um das Autospin- und Jackpot-Verbot.