Tronc
Unter Tronc versteht man die „Trinkgeldkasse“ beim Roulette in der Spielbank. Der Begriff stammt aus dem Französischen und bedeutet übersetzt so viel wie „Opferstock“. Bis heute gehört es zum guten Ton in den Casinos, dass Spielerinnen und Spieler einen geringen Anteil ihres Gewinns im Anschluss an eine Spielrunde an den Croupier übergeben. Eine Pflicht zur Zahlung des Tronc gibt es aber natürlich nicht, sodass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt. Üblicherweise wird der Tronc am Monatsende unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Spielbank aufgeteilt. Dabei profitieren nicht nur die Croupiers, sondern meistens auch die Kassierer und anderen Mitarbeiter der Spielbank vom Tronc, der normalerweise zu gleichen Anteilen an alle Angestellten ausgezahlt wird.
In der Regel ist das Grundgehalt der Spielbankmitarbeiter vergleichsweise niedrig, sodass viele von ihnen auf das zusätzliche Einkommen angewiesen sind. Bis zur Einführung des Mindestlohns war es in Deutschland sogar üblich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überhaupt kein festes Grundgehalt beziehen und ausschließlich vom Tronc bezahlt werden.
Im Falle eines höheren Gewinns ist bis heute die Aussage „Ein Stück für die Angestellten“ verbreitet, die dazu führt, dass vom Croupier ein Tronc einbehalten wird. Steuerlich gesehen handelt es sich laut einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) beim Tronc nicht um ein Trinkgeld, da Croupiers keine Trinkgelder annehmen dürfen. Außerdem wird der Tronc vom Arbeitgeber, also vom Casino selbst ausgezahlt, sodass der Tronc in Deutschland steuerpflichtig ist.
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