Die sogenannte Spielpause wurde vom Gesetzgeber entwickelt, um die Verluste von Spielerinnen und Spielern an Spielautomaten zu begrenzen. Wer über einen bestimmten Zeitraum einen bestimmten Betrag verspielt hat, aktiviert damit gewollt oder ungewollt automatisch die Spielpause. Damit wird der Spielgast „gezwungen“, über sein Spielverhalten nachzudenken bzw. einfach eine Pause einzulegen. In der Regel wird dem Gast während der Spielpause dann auf dem Automaten eine Anzeige wie „Spiel nicht bis zur Sucht“ oder „Noch XY Sekunden Pause“ angezeigt. Die Spielpause wird dabei lediglich bei Automaten angezeigt, die sich in Gaststätten, Imbissbuden oder Spielhallen befinden. In der Vergangenheit wurde eine solche Spielpause häufig von den Gästen umgangen, indem während der „Sperrzeit“ an einem anderen Spielgerät Platz genommen wird oder von Anfang an mehrere Automaten gleichzeitig bespielt werden.
In Online Casinos und Online Spielotheken gibt es diese Form der Spielpause nicht. Selbst der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der seit dem 1. Juli 2021 gilt, hat nicht dazu geführt, dass es im Online-Bereich jetzt eine vergleichbare Spielpause gibt. Stattdessen wird im Internet auf andere Maßnahmen zum Spielerschutz wie das Autospin- bzw. Jackpot-Verbot, auf den maximal erlaubten Rundeneinsatz von einem Euro sowie auf die Mindestspieldauer von fünf Sekunden gesetzt. Außerdem gibt es im Internet das OASIS-Sperrsystem, wo sich Spielerinnen und Spieler für einen längeren Zeitraum sperren lassen können.