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Spielerkarte

Bereits seit dem 10. November 2018 müssen alle neuen Spielautomaten für eine Spielerkarte ausgerüstet sein. Altgeräte waren von dieser Regelung jedoch zunächst nicht betroffen. Mittlerweile verschwinden aber mehr und mehr alte Spielautomaten, sodass die Spielerkarte schon jetzt flächendeckend Voraussetzung ist, um in der Spielhalle oder in der Spielothek spielen zu können. Genauer gesagt dürfen Geldspielgeräte bereits seit Februar 2021 nur noch mit Identifikationsmittel, also mit einer Spielerkarte oder einer PIN, betrieben werden.

Die Spielerkarte wurde eingeführt, um den Spielerschutz voranzutreiben. Die Vorstellung ist, dass der Spieler sein Geld nicht mehr in den Spielautomaten hineinwirft, sondern stattdessen seine Spielerkarte mit Guthaben auflädt. Die Ausgabe der Spielerkarte ist zudem auch gleichzeitig die Altersprüfung. Der Herausgeber muss also überprüfen, ob der Spieler mindestens 18 Jahre alt ist.

Bevor der Kunde also am Automaten spielen kann, muss er bei der Aufsicht oder beim Wirt eine Spielerkarte empfangen. Mit dieser Spielerkarte kann dann aber nur an einem einzigen Spielautomaten gespielt werden, sodass ein Spieler nicht an mehreren Automaten gleichzeitig spielen kann und darf. Ein Spieler darf natürlich nur höchstens eine Spielerkarte ausgehändigt bekommen. Bislang werden auf der Spielerkarte keine persönlichen Daten wie der Name oder die Adresse des Spielers gespeichert. Mit Einführung der Spielerkarte wurde zudem der maximal mögliche Automatengewinn pro Stunde von 500 auf 400 Euro herabgesetzt. Parallel dazu gilt ein maximaler Verlust in Höhe von 60 Euro pro Stunde. Aber welche Voraussetzungen müssen die neuen Spielautomaten mit Spielerkarte (sog. Technische Richtlinie 5) noch erfüllen?

  • Spielautomaten müssen alle zwei Jahre überprüft werden
  • Anzeige auf dem Bildschirm nur in Euro (keine Punkte)
  • Autoplay-Feature ist verboten
  • Nach drei Stunden wird automatisch eine Pause aktiviert
  • Auszahlungstabelle muss vorhanden sein
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