Sicherheitsleistung
Wer bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) eine Lizenz beantragt, muss eine Sicherheitsleistung in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro erbringen. Wenn ein entsprechend hoher Umsatz in der jeweiligen Online Spielothek zu erwarten ist, kann die Sicherheitsleistung sogar auf bis zu 50 Millionen Euro erhöht werden.
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Sicherheitsleistung ist im §4c Absatz 3 GlüStV zu finden:
“Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller zur Sicherstellung von Auszahlungsoptionen der Spieler und von staatlichen Zahlungsansprüchen eine Sicherheitsleistung in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in der Europäischen Union (…) erbringt. Die Sicherheitsleistung beläuft sich auf fünf Millionen Euro.”
Folglich können Spielerinnen und Spieler sicher sein, dass alle Online Spielotheken mit deutscher Lizenz in ausreichendem Maß liquide sind. Welche Anbieter über eine deutsche Glücksspiellizenz verfügen, kann der offiziellen Whitelist entnommen werden.
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