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Glücksspielstaatsvertrag

alternative Begriffe
  • GlüStV

In seiner ursprünglichen Fassung trat der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bereits Anfang 2008 in Kraft. Wenige Jahre später trat der GlüStV dann Ende 2011 aber auch schon wieder außer Kraft, da eine Fortgeltung nicht beschlossen wurde. In den darauffolgenden Jahren kam es zu mehreren Änderungen des GlüStV, wobei sich die Bundesländer lange Zeit nicht auf eine einheitliche Fassung einigen konnten.

Der neue GlüStV trat erst am 1. Juli 2021 in Kraft. Seitdem ist das Online-Glücksspiel in Deutschland unter strengen Bedingungen legalisiert worden. So können Anbieter bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) unter anderem für Sportwetten, Slots und Onlinepoker eine deutsche Lizenz beantragen. Der GlüStV gilt bundesweit in allen 16 Bundesländern. Im neuen Staatsvertrag sind auch sämtliche Maßnahmen zum Spielerschutz gesetzlich geregelt, wozu etwa die Mindestspieldauer von fünf Sekunden, das anbieterübergreifende Einzahllimit von 1.000 Euro, das Autospin-Verbot und das Jackpot-Verbot gehören.

Tipp: Die wichtigsten Spielerschutzvorschriften im neuen GlüStV listen wir detailliert in unserem Casino Ratgeber auf.

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