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Glücksspiel

Unter einem Glücksspiel versteht man ein Spiel, bei dem üblicherweise Geld eingesetzt wird und ein Gewinn allein oder zumindest überwiegend vom Zufall abhängt. Es können dabei reine Glücksspiele ohne Kompetenzanteil (z.B. Spielautomaten, Lotterien) und Glücksspiele mit Kompetenzanteil (z.B. Blackjack, Sportwetten) unterschieden werden. Gelegentlich werden Glücksspiele auch als Hasardspiele bezeichnet.

In Spielbanken und anderen landbasierten Casinos wird dabei grundsätzlich zwischen dem Kleinen Spiel und dem Großen Spiel unterschieden. Beim Kleinen Spiel handelt es sich um die sogenannten einarmigen Banditen, also klassische Spielautomaten. Beim Großen Spiel handelt es sich beispielsweise um Blackjack, Poker oder Roulette. Genau genommen lässt sich der Begriff des Glücksspiels aber noch viel weiter interpretieren. So handelt es sich bei Losbuden auf dem Jahrmarkt, beim Werfen einer Münze (Kopf/Zahl), beim Kniffel oder beim klassischen Gewinnspiel jeweils um Glücksspiele.

Juristisch definiert handelt es sich beim Glücksspiel übrigens um eine Tätigkeit, in deren Verzug auf den Ausgang einer bestimmten Situation gewisse Vermögenswerte gesetzt werden. Der Spielausgang ist dabei primär vom Zufallsprinzip und nicht von der Geschicklichkeit des Spielers abhängig. Einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus dem Jahr 2015 zufolge, beteiligt sich etwa jeder dritte Deutsche (37,3 %) an Glücksspielen.  

Strafbarkeit von unerlaubtem Glücksspiel

In Deutschland wird die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels unter Strafe gestellt. Im §284 StGB heißt es beispielsweise:

„Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

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