Einzahllimit
alternative Begriffe- 1.000 Euro Einzahlungslimit
Seit dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) gilt für jeden Spieler grundsätzlich ein anbieterübergreifendes Einzahllimit in legalen Online Spielotheken mit deutscher Lizenz. Dieses beträgt 1.000 Euro pro Spieler und Monat. Die gesetzliche Grundlage für dieses Einzahllimit findet sich him § 6c GlüStV, wo es unter anderem heißt:
“Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles monatliches anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festzulegen (…). Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht übersteigen”.
In Einzelfällen darf allerdings von diesem pauschalen Einzahllimit abgesehen werden, sofern dadurch die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags nicht gefährdet werden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Spieler besonders vermögend ist und dies auch entsprechend nachweisen kann. In diesem Fall darf die Online Spielothek dann unter Umständen ein deutlich höheres Einzahllimit zulassen.
Wichtig zu wissen ist, dass das Einzahllimit anbieterübergreifend gilt. Folglich kann der Spieler also in einem Monat höchstens 1.000 Euro in allen Online Spielotheken mit deutscher Lizenz einzahlen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) unterhält zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahllimits eine zentrale Datei zur Limitüberwachung, die sogenannte Limitdatei (§ 6c Absatz 4 GlüStV)
Beispiel: Wenn ein Spieler im Januar bei Anbieter A 500 Euro einzahlt und im selben Monat bei Anbieter B weitere 350 Euro, dann kann er bei Anbieter A, B sowie bei allen anderen Anbietern noch höchstens 150 Euro einzahlen.
Spieler können zusätzlich individuelle Limits einstellen
Ergänzend zum anbieterübergreifenden Einzahllimit müssen Online Spielotheken mit deutscher Lizenz den Spielern ermöglichen, individuelle Einzahlungs- bzw. Verlustlimits einzustellen. Diese sind dann jeweils anbieterbezogen und gelten je nach Auswahl täglich, wöchentlich oder monatlich.
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