Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen auf unserer Webseite einige Cookies. Einige sind essentiell, während andere uns helfen, unser Portal für dich zu verbessern.

Datenschutzeinstellungen

Hier findest du eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Du kannst ganzen Kategorien zustimmen oder dir weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Essenziell (6)

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Statistiken (3)

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Werden die Statistik Cookies nachträglich abgewählt, bleiben diese bis zum Ablaufdatum auf dem Rechner. Sie werden jedoch weder aktualisiert, noch ausgewertet.

Einsatzsteuer

alternative Begriffe
  • Virtuelle Automatensteuer
  • Slot-Steuer

Seit dem 1. Juli 2021 sind in Deutschland unter anderem Automatenspiele im Internet bundesweit erlaubt. Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang allerdings eine umstrittene Glücksspielsteuer eingeführt. Die Rechtsgrundlage für diese als Slot-Steuer bzw. Einsatzsteuer bezeichnete Abgabe findet sich im Rennwett- und Lotteriegesetz, kurz RennwLottG.

Im § 38 RennwLottG heißt es konkret:

“Die virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage nach § 37 RennweLottG”.

Die Slot-Steuer ist dabei vom Anbieter einzuziehen und an die deutsche Finanzkasse zu entrichten. Der Spieler muss also nicht darauf achten, dass sein Einsatz beim virtuellen Automatenspiel korrekt versteuert wird. Steuerschuldner ist hier nämlich stets der Veranstalter der virtuellen Automatenspiele. Der Anbieter muss monatlich über den amtlich vorgeschriebenem Vordruck dem Finanzamt gegenüber angeben, wie hoch seine Steuerschuld ist. Der Spieler steht lediglich in der Pflicht, nur in Online Spielotheken mit deutscher Lizenz zu spielen.

Beispiel: Wenn ein Spieler in einer Online Spielothek mit deutscher Lizenz mit dem Höchsteinsatz von einem Euro pro Spin spielt, dann fallen pro Spielrunde 5,3 Cent als Steuer an.

Neben der virtuellen Automatensteuer gibt es außerdem eine Online-Pokersteuer und eine Sportwettensteuer. Die Höhe beträgt hier ebenso jeweils 5,3 % vom getätigten Einsatz.

Du hast Fehler in unseren Daten entdeckt?

Um einen Fehler zu melden, musst du dich zuerst kostenlos .


Weitere Begriffe aus dem Themenbereich "GlüStV - Begriffe"

GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher, an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Glücksspiel kann süchtig machen. Bitte spiele verantwortungsvoll.
GambleJoe ist eine in der EUIPO eingetragene Marke der GJ International Ltd.

© 2012-2024 GambleJoe.com

Du hast dein Passwort vergessen?

Erstelle hier ein neues Passwort

  • 1. Fülle die 3 Felder sorgfältig aus und klicke auf den grünen Button
  • 2. Schaue in deinem E-Mail Postfach nach einer Nachricht von GambleJoe
  • 3. Klicke in der E-Mail den Bestätigungslink an und dein neues Passwort ist dann sofort aktiv