Einsatzsteuer
alternative Begriffe- Slot-Steuer
- Virtuelle Automatensteuer
Seit dem 1. Juli 2021 sind in Deutschland unter anderem Automatenspiele im Internet bundesweit erlaubt. Der Bundestag hat in diesem Zusammenhang allerdings eine umstrittene Glücksspielsteuer eingeführt. Die Rechtsgrundlage für diese als Slot-Steuer bzw. Einsatzsteuer bezeichnete Abgabe findet sich im Rennwett- und Lotteriegesetz, kurz RennwLottG.
Im § 38 RennwLottG heißt es konkret:
“Die virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage nach § 37 RennweLottG”.
Die Slot-Steuer ist dabei vom Anbieter einzuziehen und an die deutsche Finanzkasse zu entrichten. Der Spieler muss also nicht darauf achten, dass sein Einsatz beim virtuellen Automatenspiel korrekt versteuert wird. Steuerschuldner ist hier nämlich stets der Veranstalter der virtuellen Automatenspiele. Der Anbieter muss monatlich über den amtlich vorgeschriebenem Vordruck dem Finanzamt gegenüber angeben, wie hoch seine Steuerschuld ist. Der Spieler steht lediglich in der Pflicht, nur in Online Spielotheken mit deutscher Lizenz zu spielen.
Beispiel: Wenn ein Spieler in einer Online Spielothek mit deutscher Lizenz mit dem Höchsteinsatz von einem Euro pro Spin spielt, dann fallen pro Spielrunde 5,3 Cent als Steuer an.
Neben der virtuellen Automatensteuer gibt es außerdem eine Online-Pokersteuer und eine Sportwettensteuer. Die Höhe beträgt hier ebenso jeweils 5,3 % vom getätigten Einsatz.
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