Autospin-Verbot
Wer als Anbieter virtuelle Automatenspiele unter deutscher Lizenz anbietet, muss sich an ein sogenanntes Autospin-Verbot halten. Das bedeutet, dass der Spieler jede Spielrunde an einem Slot einzeln selbst starten muss. Die gesetzliche Grundlage für diese Vorschrift findet sich im § 22a Absatz 4 GlüStV, wo es heißt:
“Ein virtuelles Automatenspiel darf nur infolge einer entsprechenden Erklärung des Spielers beginnen, die erst nach Beendigung des vorherigen Spiels abgegeben werden darf. Unzulässig sind insbesondere Programmabläufe, die nach Ablauf des vorherigen Spiels selbstständig ein weiteres Spiel beginnen lassen und Erklärungen eines Spielers, an mehreren Spielen in Folge teilzunehmen”.
Die Idee des Gesetzgebers besteht darin, dass der Spieler die Kontrolle über sein Spielverhalten nicht verliert, wenn er jede Spielrunde aktiv selbst starten muss. Von Seiten der Spieler gibt es zum Autoplay-Verbot in Online Spielotheken mit deutscher Lizenz seit dem Inkrafttreten des GlüStV viel Kritik.
Weitere Begriffe aus dem Themenbereich "GlüStV - Begriffe"