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Sportwetten allgemein : Sind Sportwetten nun auch verboten? (Seite 4)

Thema erstellt am 03.04.2019 | Seite: 4 von 4 | Antworten: 35 | Ansichten: 9.820
Anonym
blue46 schrieb am 08.07.2019 um 08:30 Uhr: Na ja, geduldet sind auch paar Gramm Gras, je nach Bundesland unterschiedlich.
Legal sind sie deswegen trotzdem nicht.
Es gibt zumindest keine rechtlich endgültige Lösung, auf die man sich berufen
könnte, oder?

Gerichtsurteile können ja, je nachdem wie der Fall gelagert ist, unterschiedlich ausfallen,
haben also nicht unbedingt Weisungscharakter.

Ähnlich dem Chargeback. Wenn ich um Spielgeld spielen will, wie das in der Werbung
suggeriert wird, werde dann auf die Seite mit Echtgeld "heimlich" umgeleitet, werde also
mit Tricks in die "Strafbarkeit" gelockt, wüßte ich nicht, wie ein Urteil aussieht. Wahrscheinlich
eher pro Spieler, wenn er dies Glaubhaft belegen kann. Unwissenheit schützt zwar vor Strafe
nicht, aber die unrechtmäßige Umleitung auf eine Echtgeldspielseite dürfte sehr nahe an
Betrug/Irreführung herankommen. Das würde dann allerdings weniger die Banken, als vielmehr
die Casinobetreiber betreffen.

Wenn ich natürlich vor Gericht auftrete, und möchte mein Geld zurück, obwohl ich
von der Strafbarkeit wusste, und auch bewusst eine Echtspielgeldseite ausgewählt habe,
wird das natürlich abgeschmettert. Deswegen ist das ein Detail, was leider noch nicht an
die Öffentlichkeit gelangt ist, und auch im Urteil nicht ersichtlich ist, mit genau welcher Begründung
die Kläger aufgetreten sind.

Falls ich was übersehen habe, bitte nachliefern!

Deswegen würde mich mal die Argumentation der Kläger interessieren. Bisher konnte ich nur rauslesen,
daß sie die Verantwortung den Banken zuspielen wollten.

Wo sind denn ein paar Gramm Grad geduldet? Dachte das wäre nur ein Mythos.
b****6

Zockertyp89 schrieb am 08.07.2019 um 17:11 Uhr:
Wo sind denn ein paar Gramm Grad geduldet? Dachte das wäre nur ein Mythos.

https://www.rgra.de/einstellung-geringe-menge-zum-eigenbedarf/


Je nach Bundesland unterschiedlich. Gibt natürlich keine Garantie dafür.
In der Regel wird es beanzeigt, und dann vom Staatsanwalt eingestellt.

Die geringen Mengen sind so halb definiert. In Berlin natürlich mehr
als in Bayern^^
Dbac79
Elite

Zockertyp89 schrieb am 08.07.2019 um 17:11 Uhr:
Wo sind denn ein paar Gramm Grad geduldet? Dachte das wäre nur ein Mythos.

du bekommst kein problem mit etwas gras, das ist nicht illegeal, es ist nur illegal es hier anzubauen, hier einzuführen aus dem ausland und auch hier werben ist illegal. wenn du betest und gott schickt dir gras dann darfst du das rauchen
Guenther123
Warum driftet der Thread immer so zu den Drogen ab?

Marihuana ist illegal. Egal in welcher Menge. Ein Blick in das BtMG reicht. Gem. §29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG besagt, "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein".

Klar der Konsum ist nicht unter Strafe gestellt, aber wer konsumiert hat es auch meistens im Besitz. 
Es werden auch Crusher mit Resten angezeigt. Klar die Folge davon ist meistens die Einstellung wegen Geringfügigkeit, aber die viel schwerere Folge ist die Mitteilung an die Verkehrsbehörde!

Oftmals droht dabei eine MPU und die Konsequenzen davon sind nicht selten der Führerscheinentzug.

Bitte lasst das Verbreiten von "gefährlichem Halbwissen"

Genug zu diesem Thema.
________________________________

Ihr habt das Thema Chargeback angesprochen... Davon hab ich nun auch immer mal wieder gehört.

Ich würde das gerne mal in einem separaten Thread besprechen, wenn das klar geht.
Wäre blöd wenn man jetzt hier so abschweift, obwohl das eigentliche Thema die Erlaubnis/das Verbot von Sportwetten sind.

An die Admins: Kann ich dazu einen Thread eröffnen?

LG
Caro
Expertin
Hallo Guenther123, 

ich hab dir ein paar bereits bestehende Threads aufgelistet, vielleicht kannst du dich dort einklinken und musst gar keinen neuen Thread eröffnen
 
https://www.gamblejoe.com/forum/online-casinos/allgemeines/geld-zuruck--93209/3/

https://www.gamblejoe.com/forum/online-casinos/allgemeines/landgericht-berlin-chargeback-bei-online-casino-unzulassig-93713/#p93713

Christoph von GambleJoe hat dazu auch einen Artikel veröffentlicht welcher eventuell interessant für dich sein könnte:

https://www.gamblejoe.com/news/urteil-gegen-rueckbuchungen-kreditkartenzahlungen-online-glu/

Liebe Grüße 
b****6

Guenther123 schrieb am 08.07.2019 um 23:35 Uhr: Warum driftet der Thread immer so zu den Drogen ab?

Marihuana ist illegal. Egal in welcher Menge. Ein Blick in das BtMG reicht. Gem. §29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG besagt, "mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein".

Klar der Konsum ist nicht unter Strafe gestellt, aber wer konsumiert hat es auch meistens im Besitz. 
Es werden auch Crusher mit Resten angezeigt. Klar die Folge davon ist meistens die Einstellung wegen Geringfügigkeit, aber die viel schwerere Folge ist die Mitteilung an die Verkehrsbehörde!

Oftmals droht dabei eine MPU und die Konsequenzen davon sind nicht selten der Führerscheinentzug.

Bitte lasst das Verbreiten von "gefährlichem Halbwissen"

Genug zu diesem Thema.
________________________________

Ihr habt das Thema Chargeback angesprochen... Davon hab ich nun auch immer mal wieder gehört.

Ich würde das gerne mal in einem separaten Thread besprechen, wenn das klar geht.
Wäre blöd wenn man jetzt hier so abschweift, obwohl das eigentliche Thema die Erlaubnis/das Verbot von Sportwetten sind.

An die Admins: Kann ich dazu einen Thread eröffnen?

LG

Was ist denn daran gefährliches Halbwissen? Es wurde gefragt, ob ein paar Gramm geduldet werden, und dies wurde bejaht.

Bei einer geringen Menge geht man in der Regel straffrei aus. Man wird als Betäubungsmittelkonsument geführt, und die
Führerscheinstelle wird informiert, wo man evt einen Drogentest machen muss, ob man ein Langzeitkonsument ist, oder
ob nicht. Die Frage mit dem paar Gramm geduldet - ein Mythos ist es nicht.
Das musst auch Du zugeben. Ob es anderweitige Konsequenzen hat, war nicht Teil der Frage!

Ebenso genügt übrigens ein Blick ins StGB, was Glücksspiel angeht, wenn Du schon so darauf pochst, und Chargeback
ansprichst! Genau wie eine geringe Menge Gras den Besitz voraussetzt, benötigt ein Chargeback die vorherige rechtswidrige
Einzahlung in ein Casino.

Soweit ich weiß, zählt vorerst noch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dabei sind Sportwetten "erlaubt".
Ist es jedoch ein Anbieter, welcher einen Casinoteil unterhält, und man dort ab und zu spielt, ist es schon keine
Grauzone mehr. Ob die Judikative darüber hinwegschaut, ist eine andere Sache. Kann sie allerdings nicht, wenn
man ein Chargeback veranlasst.

Aber Du hast Recht, wir sollten beim Thema bleiben. Ich wollte lediglich die Frage beantworten.

Aktuelle Themen02.11.2024 um 22:36 Uhr

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