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Spielsucht allgemein: Partielle Geschäftsunfähig ? (Seite 3)

Thema erstellt am 31.03.2021 | Seite: 3 von 3 | Antworten: 22 | Ansichten: 5.691
Wettman1
Falke schrieb am 02.04.2021 um 19:04 Uhr: Ist doch klar was der TE will.

Er will sich eine Bescheinigung holen dass er vorübergehend geschäftsunfähig war aufgrund von Spielsucht.

Damit hast zumindest eine Chance dir Geld zurück zu holen.
Da er es nicht in Online Casinos verloren hat, hat er es entweder in nem staatlichen Casino verloren oder in irgend einer Spielothek.

Und Nein, entmündigt wirst dadurch nicht, da man eben auf vorübergehende Geschäftsunfähigkeit plädieren kann und zwar nur im Zusammenhang mit der Spielsucht. Bedeutet: Der Betroffene kann zwar sehr wohl noch einen Handyvertrag unterschreiben, aber seine Spielverluste zurück bekommen weil er in diesem speziellen Fall aufgrund von Sucht nicht geschäftsfähig war.

Ich kann von so einem Vorgehen nur jedem abraten. Man begibt sich da auf einen gefährlichen Weg mit ungewissem Ausgang. Kann durchaus sein dass eine gerichtlich festgestellte partielle Geschäftsunfähigkeit sich auch auf andere Bereiche des Lebens auswirken kann.

Ja ich weis allerdings kann man es probieren. 

Jenn-R
Experte
@Wettman1 hätte dir mal davor einfallen können
Nachher immer einfach zu sagen gg


Thread kann geschlossen werden.
Falke
Experte
Wettman1 schrieb am 02.04.2021 um 22:55 Uhr:
Für dich wird das hier vielleicht eine Deutschunterricht Stunde ! 

Falke weis was ich meine ! 
Trotz meines schlechten deutsch. 


Also ich kann dir nur ganz dringen abraten etwas in diese Richtung zu machen.

Der richtige Arzt für dein Anliegen wäre ein Psychiater. Nicht ironisch gemeint. Nur ein solcher könnte dir Geschäftsunfähigkeit bescheinigen.

Aktuelle Themen22.11.2024 um 05:43 Uhr

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