??? Versteh nicht ganz ?
ich möchte ja nur paar Sachen wissen und nicht das Gutachten von dem jenigen geschickt bekommen und dann schreib ich da mein Name hin ?
-- Teil der Nachricht wurde aufgrund von Provokation entfernt --
Dann erzähle doch mal welche Sachen du genau wissen willst.
Glaube auch in Österreich dürfte das ganze nicht mit einer Besichtigung getan sein. Vor allem nicht beim Allgemeinmediziner.
Geht ja nicht darum ob man die falsche Bausubstanz verwendet hat.
Arbeiten und dich im Internet bewegem klappt auch. Also nix was man auf einen Blick erkennen könnte.
@lizzy willkommen im Forum
Was die Vermutung des Rückholen der Schulden angeht, bedenke das man dann als gewerbsunfähig gilst. Das bedeutet du bekommst ein Betreuer. Im schlimmsten Fall kann man sich den nicht mal aussuchen und die haben alle bis Oberkante Arbeit. Bezweifel das dieser sich die Mühe macht irgendwas einzuklagen.
Schwierig auch das Gutachten rückwirkend auf die Zeit wo "Haus und Hof" verspielt wurde, auszustellen.
Sollte der TE wirklich die Absicht haben.
Mein Rat: Ab in die Klinik.
Sollte er Langeweile gehabt haben.
Wie immer am Monats Anfang wenn meist verzweifelte Seelen sich aberwitzige Themen ausdenken rate ich dasselbe.
Lizzy0805 schrieb am 01.04.2021 um 00:38 Uhr: Falls du versuchen willst, damit Geld von einem Casino zurückzubekommen oder Schulden, in die du durch Spielsucht geraten bist, nicht bezahlen zu müssen, sind deine Chancen nicht gut. - Ich vermute sowas in der Art jetzt einfach mal, weil es eben ein Glücksspielforum ist und ich so einige kenne, die „Haus und Hof“ verzockt haben...
Wenn es in diese Richtung gehen sollte und du so ein Problem hast, dann kann ich dir nur zum offenen und ehrlichen Weg raten. Such dir professionelle Hilfe! In Deutschland wäre z.B. die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung ein Ansprechpartner. Ich weiß nicht, ob es in Österreich auch so etwas gibt, aber bestimmt in ähnlicher Form. Es gibt sicher auch sowas wie „Anonyme Spieler“. Dort findest du Leute, die das gleiche durchgemacht haben und die können sicher auch sagen, an wen man sich wenden kann. Sei dir aber bewusst, dass die deine Probleme nicht für dich lösen, sondern lediglich dabei unterstützen. Die Schulden verschwinden nicht, sondern die können eher Schuldnerberatungen empfehlen und mit der Spielerei muss Schluss sein, damit das funktioniert!
Wettman1 schrieb am 31.03.2021 um 17:47 Uhr: Hallo Community,
Wer von euch hat mal ein Gutachten beim Arzt gemacht wo man feststellt dass man partielle Geschäftsunfähig ist ?
Die Konsequenzen sind glaube ich nicht lustig, mein Anwalt hat gemeint ich müsste mich auf ein Niveau eines 6jährigen begeben.... kein guter Gedanke
Matara schrieb am 02.04.2021 um 00:27 Uhr: Habt ihr den alle nur gewonnen ?‽? Ich habe ein Vermögen verloren, bin 1000% Prozent überzeugt dass alle Casinos manipulieren
Habe viel gewonnen und viel verloren. Am Ende muss ich nun doch bis ich klapprig werde zur Arbeit gehen.
Wer seine Grenzen nicht kennt verbrennt sich auch mal eine Existenz am Glücksspiel. Man müsste Spielsüchtige schon früher erkennen.
Matara schrieb am 02.04.2021 um 00:37 Uhr:
Die Konsequenzen sind glaube ich nicht lustig, mein Anwalt hat gemeint ich müsste mich auf ein Niveau eines 6jährigen begeben.... kein guter Gedanke
Frag mal bei andere Anwälte nach !
Ich Probier mein verspieltes auch zurück zu holen nicht aus Online Casinos!
Und man muss ein Gutachten machen bei bestimmte Ärzte wenn der Arzt dann sieht das du partielle Geschäftsunfähig bist hast du danach eine 50% Chance verlorenes zurück zu bekommen.
Er will sich eine Bescheinigung holen dass er vorübergehend geschäftsunfähig war aufgrund von Spielsucht.
Damit hast zumindest eine Chance dir Geld zurück zu holen.
Da er es nicht in Online Casinos verloren hat, hat er es entweder in nem staatlichen Casino verloren oder in irgend einer Spielothek.
Und Nein, entmündigt wirst dadurch nicht, da man eben auf vorübergehende Geschäftsunfähigkeit plädieren kann und zwar nur im Zusammenhang mit der Spielsucht. Bedeutet: Der Betroffene kann zwar sehr wohl noch einen Handyvertrag unterschreiben, aber seine Spielverluste zurück bekommen weil er in diesem speziellen Fall aufgrund von Sucht nicht geschäftsfähig war.
Ich kann von so einem Vorgehen nur jedem abraten. Man begibt sich da auf einen gefährlichen Weg mit ungewissem Ausgang. Kann durchaus sein dass eine gerichtlich festgestellte partielle Geschäftsunfähigkeit sich auch auf andere Bereiche des Lebens auswirken kann.
Partielle Geschäftsunfähig ?
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Partielle Geschäftsunfähig ?
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Glaube auch in Österreich dürfte das ganze nicht mit einer Besichtigung getan sein. Vor allem nicht beim Allgemeinmediziner.
Geht ja nicht darum ob man die falsche Bausubstanz verwendet hat.
Arbeiten und dich im Internet bewegem klappt auch. Also nix was man auf einen Blick erkennen könnte.
@lizzy willkommen im Forum
Was die Vermutung des Rückholen der Schulden angeht, bedenke das man dann als gewerbsunfähig gilst. Das bedeutet du bekommst ein Betreuer. Im schlimmsten Fall kann man sich den nicht mal aussuchen und die haben alle bis Oberkante Arbeit. Bezweifel das dieser sich die Mühe macht irgendwas einzuklagen.
Schwierig auch das Gutachten rückwirkend auf die Zeit wo "Haus und Hof" verspielt wurde, auszustellen.
Sollte der TE wirklich die Absicht haben.
Mein Rat: Ab in die Klinik.
Sollte er Langeweile gehabt haben.
Wie immer am Monats Anfang wenn meist verzweifelte Seelen sich aberwitzige Themen ausdenken rate ich dasselbe.
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Habe viel gewonnen und viel verloren. Am Ende muss ich nun doch bis ich klapprig werde zur Arbeit gehen.
Wer seine Grenzen nicht kennt verbrennt sich auch mal eine Existenz am Glücksspiel. Man müsste Spielsüchtige schon früher erkennen.
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Frag mal bei andere Anwälte nach !
Ich Probier mein verspieltes auch zurück zu holen nicht aus Online Casinos!
Und man muss ein Gutachten machen bei bestimmte Ärzte wenn der Arzt dann sieht das du partielle Geschäftsunfähig bist hast du danach eine 50% Chance verlorenes zurück zu bekommen.
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Er will sich eine Bescheinigung holen dass er vorübergehend geschäftsunfähig war aufgrund von Spielsucht.
Damit hast zumindest eine Chance dir Geld zurück zu holen.
Da er es nicht in Online Casinos verloren hat, hat er es entweder in nem staatlichen Casino verloren oder in irgend einer Spielothek.
Und Nein, entmündigt wirst dadurch nicht, da man eben auf vorübergehende Geschäftsunfähigkeit plädieren kann und zwar nur im Zusammenhang mit der Spielsucht. Bedeutet: Der Betroffene kann zwar sehr wohl noch einen Handyvertrag unterschreiben, aber seine Spielverluste zurück bekommen weil er in diesem speziellen Fall aufgrund von Sucht nicht geschäftsfähig war.
Ich kann von so einem Vorgehen nur jedem abraten. Man begibt sich da auf einen gefährlichen Weg mit ungewissem Ausgang. Kann durchaus sein dass eine gerichtlich festgestellte partielle Geschäftsunfähigkeit sich auch auf andere Bereiche des Lebens auswirken kann.
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Für dich wird das hier vielleicht eine Deutschunterricht Stunde !
Falke weis was ich meine !
Trotz meines schlechten deutsch.