In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, wenn es nicht um Immobilien und Arbeit geht!
Auch ein "Verleihen aus der Tasche raus" ist ein Vertrag wenn ausgemacht wird wann die Rückzahlung erfolgt. Nur wenn das wie in Deinem Fall so ist dass ständig Beträge aus der Tasche geliehen worden sind, dann würde ich mich als Richter fragen warum??? Stimmt das? Und wieso hast Du nicht schon viel früher was gemacht.
Also steht Aussage, gegen Aussage wenn da keine anderen Beweiße vorliegen.
Ich denke mal so: wenn Du einem Spielsüchtigen über so einem Zeitraum immer wieder Geld ausleihst dann bist Du selbst schuld
wettibernd schrieb am 22.04.2019 um 22:14 Uhr: In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, wenn es nicht um Immobilien und Arbeit geht!
Auch ein "Verleihen aus der Tasche raus" ist ein Vertrag wenn ausgemacht wird wann die Rückzahlung erfolgt. Nur wenn das wie in Deinem Fall so ist dass ständig Beträge aus der Tasche geliehen worden sind, dann würde ich mich als Richter fragen warum??? Stimmt das? Und wieso hast Du nicht schon viel früher was gemacht.
Also steht Aussage, gegen Aussage wenn da keine anderen Beweiße vorliegen.
Ich denke mal so: wenn Du einem Spielsüchtigen über so einem Zeitraum immer wieder Geld ausleihst dann bist Du selbst schuld
Tut mir leid ---- ist aber so
Stimme zu,
ohne Zeugen oder Chatverläufe wird das nichts. Vielleicht beim Handy die Aufnahme einschalten, in Jackentasche und ihn zur Rede stellen vllt. kriegst du was aus ihm raus.
Aber da er kein Geld hat wird das nur sehr schwer irgendetwas bewirken. So eine hohe Summe an einen Spielsüchtigen zu verleihen war sehr naiv und ja auch objektiv gesagt: dumm.
Ich bleib bei meinen max. 25 Euro bei Personen die ich besser kenne und bei max. 5 Euro bei Personem die ich nicht so gut kenne. Zwar sind dadurch auch Freundschaften zu Bruch gegangen, aber ich hab mir seitdem ich das so regle auch viele Nerven gespart.
Einem Spielsüchtigen geld leihen
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Auch ein "Verleihen aus der Tasche raus" ist ein Vertrag wenn ausgemacht wird wann die Rückzahlung erfolgt. Nur wenn das wie in Deinem Fall so ist dass ständig Beträge aus der Tasche geliehen worden sind, dann würde ich mich als Richter fragen warum??? Stimmt das? Und wieso hast Du nicht schon viel früher was gemacht.
Also steht Aussage, gegen Aussage wenn da keine anderen Beweiße vorliegen.
Ich denke mal so: wenn Du einem Spielsüchtigen über so einem Zeitraum immer wieder Geld ausleihst dann bist Du selbst schuld
Tut mir leid ---- ist aber so
Einem Spielsüchtigen geld leihen
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Stimme zu,
ohne Zeugen oder Chatverläufe wird das nichts. Vielleicht beim Handy die Aufnahme einschalten, in Jackentasche und ihn zur Rede stellen vllt. kriegst du was aus ihm raus.
Aber da er kein Geld hat wird das nur sehr schwer irgendetwas bewirken. So eine hohe Summe an einen Spielsüchtigen zu verleihen war sehr naiv und ja auch objektiv gesagt: dumm.
Ich bleib bei meinen max. 25 Euro bei Personen die ich besser kenne und bei max. 5 Euro bei Personem die ich nicht so gut kenne. Zwar sind dadurch auch Freundschaften zu Bruch gegangen, aber ich hab mir seitdem ich das so regle auch viele Nerven gespart.