Thema erstellt am 11.05.2020 | Seite: 1 von 2 | Antworten: 19 | Ansichten: 4.976
Anonym
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Mundschutzpflicht?
11.05.2020, um 20:59 Uhr#1
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Guten Abend.
Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber heute ereignete sich der Vorfall dass ein Gast in die Spielhalle kam und ein Attest vorlegte, welches bestätigt, dass er von der Maskenpflicht befreit ist. Er wurde von der Servicekraft weg geschickt.
War das richtig so, oder greift die Befreiung der Maskenpflicht auch für den Bereich 'Freizeit'? Schließlich ist es keine Notwendigkeit eine Spielhalle aufzusuchen und ich persönlich denke dass in diesem Fall absolut richtig gehandelt wurde. Immerhin gehört man mit einer Lungenkrankheit ja auch der Risikogruppe an. Oder irre ich mich da? Kennt sich hier zufällig jemand damit aus?
Nia1983 schrieb am 11.05.2020 um 20:59 Uhr: Guten Abend.
Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber heute ereignete sich der Vorfall dass ein Gast in die Spielhalle kam und ein Attest vorlegte, welches bestätigt, dass er von der Maskenpflicht befreit ist. Er wurde von der Servicekraft weg geschickt.
War das richtig so, oder greift die Befreiung der Maskenpflicht auch für den Bereich 'Freizeit'? Schließlich ist es keine Notwendigkeit eine Spielhalle aufzusuchen und ich persönlich denke dass in diesem Fall absolut richtig gehandelt wurde. Immerhin gehört man mit einer Lungenkrankheit ja auch der Risikogruppe an. Oder irre ich mich da? Kennt sich hier zufällig jemand damit aus?
Ich denke das es generell greift, aber die einzelnen Geschäfte können sich trotzdem weigern die Person ohne Maske reinzulassen. Bzw. der Großteil der Läden ist dazu verpflichtet nur Personen mit Maske einzulassen. Was die Befreiung in dem Fall bringt weiß ich aber nicht.
7 Wochen hatten diese Spielhöllen zu...kaum wieder offen hecheln die Süchtigen mit Maske da rein..wie fliegen sich auf ein Stück scheisse stürzen...wieso geht man nach so langer Zeit überhaupt wieder da rein ? Mit Maske? Ohne Getränke? Wer zahlt denn die 7 Wochen Ausfall? Der Betreiber bestimmt ned..
Cheeseburger schrieb am 12.05.2020 um 11:59 Uhr: 7 Wochen hatten diese Spielhöllen zu...kaum wieder offen hecheln die Süchtigen mit Maske da rein..wie fliegen sich auf ein Stück scheisse stürzen...wieso geht man nach so langer Zeit überhaupt wieder da rein ? Mit Maske? Ohne Getränke? Wer zahlt denn die 7 Wochen Ausfall? Der Betreiber bestimmt ned..
Ich weiß nicht was solche Deformierungen soll.
Nur weil jemand in die Spielo und Spielbank geht als süchtigen abzustempeln.(Ich selber besuche die auch nicht)
Aber ich finde dich der höchstwahrscheinlich online im Casino spielt nicht besser ganz im Gegenteil.
Also mach dir vor solchen Aussagen mal Gedanken darum und scherr nicht alle über einen Kamm!
Folgende Antwort ist richtig, die Maske muss mit Attest nicht getragen werden, aber die Spielo hat Haurecht, und kann ihn, wie prinzipiell auch jeden anderen Gast, den Zutritt verweigern.
T****i
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Mundschutzpflicht?
12.05.2020, um 15:01 Uhr#8
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Cheeseburger schrieb am 12.05.2020 um 11:59 Uhr: 7 Wochen hatten diese Spielhöllen zu...kaum wieder offen hecheln die Süchtigen mit Maske da rein..wie fliegen sich auf ein Stück scheisse stürzen...wieso geht man nach so langer Zeit überhaupt wieder da rein ? Mit Maske? Ohne Getränke? Wer zahlt denn die 7 Wochen Ausfall? Der Betreiber bestimmt ned..
Du weißt aber schon in was für nem Forum du hier bist?
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Mundschutzpflicht?
14.05.2020, um 00:04 Uhr#9
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hausrecht, abwägung des risikos. attest kann man ruhig ernstnehmen.
bruffl schrieb am 12.05.2020 um 14:16 Uhr: Folgende Antwort ist richtig, die Maske muss mit Attest nicht getragen werden, aber die Spielo hat Haurecht, und kann ihn, wie prinzipiell auch jeden anderen Gast, den Zutritt verweigern.
würde ich auch sagen, wer das hausrecht hat darf entscheiden, ebenso wie beim klopapier kauf, der ladenbesitzer darf entscheiden ob und wieviel seiner waren an einen kunden gibt oder nicht. aber die leute denken ja sie haben immer recht und wenn sie alles haben wollen dürfen die es nehmen solange sie bezahlen
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Ich weiß nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber heute ereignete sich der Vorfall dass ein Gast in die Spielhalle kam und ein Attest vorlegte, welches bestätigt, dass er von der Maskenpflicht befreit ist. Er wurde von der Servicekraft weg geschickt.
War das richtig so, oder greift die Befreiung der Maskenpflicht auch für den Bereich 'Freizeit'? Schließlich ist es keine Notwendigkeit eine Spielhalle aufzusuchen und ich persönlich denke dass in diesem Fall absolut richtig gehandelt wurde. Immerhin gehört man mit einer Lungenkrankheit ja auch der Risikogruppe an. Oder irre ich mich da? Kennt sich hier zufällig jemand damit aus?
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Und in einem Geschäft herrscht Schutzmaskenpflicht
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Ich denke das es generell greift, aber die einzelnen Geschäfte können sich trotzdem weigern die Person ohne Maske reinzulassen. Bzw. der Großteil der Läden ist dazu verpflichtet nur Personen mit Maske einzulassen. Was die Befreiung in dem Fall bringt weiß ich aber nicht.
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https://netzwerk-demokratie.org/wp-content/uploads/2020/04/%C3%A4rtliches_Attest_Mundschutz.pdf
Bei manchen soll es schon funktioniert haben, aber trotzdem sollte man auch das Kleingedruckte beachten.
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Ich weiß nicht was solche Deformierungen soll.
Nur weil jemand in die Spielo und Spielbank geht als süchtigen abzustempeln.(Ich selber besuche die auch nicht)
Aber ich finde dich der höchstwahrscheinlich online im Casino spielt nicht besser ganz im Gegenteil.
Also mach dir vor solchen Aussagen mal Gedanken darum und scherr nicht alle über einen Kamm!
Wie kann man nur so sein?
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würde ich auch sagen, wer das hausrecht hat darf entscheiden, ebenso wie beim klopapier kauf, der ladenbesitzer darf entscheiden ob und wieviel seiner waren an einen kunden gibt oder nicht. aber die leute denken ja sie haben immer recht und wenn sie alles haben wollen dürfen die es nehmen solange sie bezahlen