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Automatenspiele allgemein: Funmodus vs Echtgeld (Seite 3)

Thema erstellt am 09.12.2018 | Seite: 3 von 10 | Antworten: 90 | Ansichten: 12.812
Knochen
Elite
Random schrieb am 09.12.2018 um 23:04 Uhr:
Ja, man kann daraus nicht ableiten das deshalb etwas manipuliert ist, das ist ein ganz anderes Thema.

Ich nahm nur Bezug darauf das im Funmodus die IP Adresse auch getrackt wird.



Nicht einmal unbedingt die IP, die ändert sich ja auch ständig. Dass dir deine zuletzt gespielten Spiele auch noch angezeigt werden wenn du ausgeloggt bist, würde ich wirklich als überhaupt nicht kritisch betrachten. Ich kann das am PC übrigens auch nicht so bestätigen. Wenn ich auf sunnyplayer Spiele teste muss ich jedes mal neu suchen.
K****t
Knochen schrieb am 09.12.2018 um 22:52 Uhr:


@Kaffeelicht: Hab deinen Beitrag mal nur überflogen und denke ich hab mit "ohjemine" schon alles gesagt. Ein Wahrnehmungsfehler ist im übrigen keine psychische Krankheit. Tatsächlich unterliegt jeder Mensch diesen Fehlern da sämtliche Reize nach der Verarbeitung der Signale nur eine subjektive Interpretation des Tatsächlichen sind. Also wenn man von Jura und Psychologie keine Ahnung hat kann man es auch mal lassen. 

Falsch. Wahrnehmungsstörungen gehen allzu häufig mit Psychosen einher.
Da Du kaum auf einen Sehfehler angespielt hast, der zudem auch gar keinen Sinn machen würde, ist durchaus klar, daß Du damit eine psychische Störung unterstellen wolltest.
Da mußt Du Dich auch gar nicht rausreden.
Im Übrigen gehört dergleichen zu meinem Berufsfeld.
Und juristisch kennst Du Dich leider auch nicht aus. Aber das BGB kann Dir unbedingt weiterhelfen.

Möchtest Du Dich allerdings entschuldigen und Deine Unterstellung zurücknehmen, bin ich ganz Ohr. 
Knochen
Elite
Kaffeelicht schrieb am 09.12.2018 um 23:08 Uhr:
Falsch. Wahrnehmungsstörungen gehen allzu häufig mit Psychosen einher.
Da Du kaum auf einen Sehfehler angespielt hast, der zudem auch gar keinen Sinn machen würde, ist durchaus klar, daß Du damit eine psychische Störung unterstellen wolltest.
Da mußt Du Dich auch gar nicht rausreden.
Im Übrigen gehört dergleichen zu meinem Berufsfeld.
Und juristisch kennst Du Dich leider auch nicht aus. Aber das BGB kann Dir unbedingt weiterhelfen.

Möchtest Du Dich allerdings entschuldigen und Deine Unterstellung zurücknehmen, bin ich ganz Ohr. 

Nein, ich möchte mich nicht bei dir entschuldigen, für was denn auch. Aber ja, erstatte doch Anzeige oder wende dich an einen Moderator der mir bösem Scharlatan Einhalt gebietet. Im Namen der Gerechtigkeit. Streng nach dem Motto "hör auf oder ich geh das sagen". 
K****t
Knochen schrieb am 09.12.2018 um 22:52 Uhr:
Du kannst aber wie gesagt zum Beispiel auch auf Gamblejoe selbst die Spiele im Spielgeldmodus testen. Ich teste spiele oft auf SlotsMillion, da bin ich nicht einmal registriert. Dass solche Seiten alles mögliche an Cookies verwenden ist ja klar. Daraus kann man aber nicht darauf schließen, dass Gewinne im Spielgeldmodus irgendwie die Gewinnchancen im Echtgeldmodus beeinflussen würden. Also kann man natürlich schon, wenn man wirklich ganz ganz fest nach Begründungen für eigenes Versagen sucht. 

 

Erkläre uns allen mal bitte, wie man im sogenannten Glücksspiel, in dem Deiner Ansicht nach ja alles ausschließlich auf Zufall basiert, persönlich versagen kann?
Wenn alles vom Zufall abhängt, wie geht dann das Versagen?

Würdest Du auch bitte klar Deine Behauptung belegen, daß der Zufallsgenerator völlig unabhängig von Spiel- oder Echtgeldmodus arbeitet und das eine keinen Einfluß auf das andere hat?
Falls Du das kannst, bin ich auch da ganz Ohr, denn ich suche ernsthaft nach einer Antwort. Jedoch nicht nach haltlosen Behauptungen, die keinesfalls auf Wissen beruhen.

EDIT: Eine Anzeige ist das wahrlich nicht wert. Aber sei in Zukunft vorsichtig, Du könntest an jemanden geraten, der Dich genau wegen solchen Unterstellungen und Verleumdungen anzeigt.
Ein bißchen Anstand täte auch Dir gut.
Knochen
Elite
Kaffeelicht schrieb am 09.12.2018 um 23:13 Uhr:
Erkläre uns allen mal bitte, wie man im sogenannten Glücksspiel, in dem Deiner Ansicht nach ja alles ausschließlich auf Zufall basiert, persönlich versagen kann?
Wen alles vom Zufall abhängt, wie geht dann das Versagen?

Würdest Du auch bitte klar Deine Behauptung belegen, daß der Zufallsgenerator völlig unabhängig von Spiel- oder Echtgeldmodus arbeitet und das eine keinen Einfluß auf das andere hat?
Falls Du das kannst, bin ich auch da ganz Ohr, denn ich suche ernsthaft nach einer Antwort. Jedoch nicht nach haltlosen Behauptungen, die keinesfalls auf Wissen beruhen.

Beim Glücksspiel versagt derjenige der gegen sich selbst verliert und nicht gegen den Zufallsgenerator

Ich bin nicht derjenige der hier irgendwas beweisen müsste. Die Zahlen sprechen einfach dafür, dass die RTP wie angegeben stimmt. Dass man damit langfristig einen dicken Verlust macht ist jedem klar der die Funktionalität der Slots verstanden hat. Du müsstest beweisen dass es kein Zufallsgenerator ist, nicht andersherum. Dieses Thema hatten wir im Forum hier schon allzu oft und es nervt immer wieder gegen die selbe Eule Schach zu spielen. 

Edit: Ich bin super vorsichtig versprochen. 
Anonym
Kaffeelicht schrieb am 09.12.2018 um 23:08 Uhr:
Falsch. Wahrnehmungsstörungen gehen allzu häufig mit Psychosen einher.
Da Du kaum auf einen Sehfehler angespielt hast, der zudem auch gar keinen Sinn machen würde, ist durchaus klar, daß Du damit eine psychische Störung unterstellen wolltest.
Da mußt Du Dich auch gar nicht rausreden.
Im Übrigen gehört dergleichen zu meinem Berufsfeld.
Und juristisch kennst Du Dich leider auch nicht aus. Aber das BGB kann Dir unbedingt weiterhelfen.

Möchtest Du Dich allerdings entschuldigen und Deine Unterstellung zurücknehmen, bin ich ganz Ohr. 

Ja, bitte mach eine Anzeige. Die Staatsanwälte haben mit Sicherheit eh nicht so oft was zum lachen. Erheitere ihren Tag weil jemand in einem Forum dir geschrieben hat das du Wahrnehmungsstörungen hast.
Nachdem sie aufgehört haben zu lachen schalten die mit Sicherheit sofort ein Spezialkommando ein.
K****t
Knochen schrieb am 09.12.2018 um 23:16 Uhr:

Ich bin nicht derjenige der hier irgendwas beweisen müsste. Die Zahlen sprechen einfach dafür, dass die RTP wie angegeben stimmt. Dass man damit langfristig einen dicken Verlust macht ist jedem klar der die Funktionalität der Slots verstanden hat. Du müsstest beweisen dass es kein Zufallsgenerator ist, nicht andersherum. Dieses Thema hatten wir im Forum hier schon allzu oft und es nervt immer wieder gegen die selbe Eule Schach zu spielen. 

Edit: Ich bin super vorsichtig versprochen. 

Nochmal: ich sprach überhaupt nicht von der RTP. 
Ich weiß gar nicht,wie Du ständig darauf kommst.
Desweiteren würde das meinen Verdacht (und mehr ist es nicht) unterstreichen, denn die RTP bezöge sich dann gleichsam auf den Funmodus. Schon klar, daß man dann selbstverständlich auch die RTP als stimmig sieht, wenn man im Funmodus gewinnt.
Aber darum ging es überhaupt nicht.

Nein, ich muß nicht belegen, daß es keinen Zufallsgenerator gibt, weil ich das nie behauptet habe.
Auch da weiß kein Mensch, wie Du überhaupt darauf kommst.
Bleib doch bitte mal beim Thema.


Wenn Du behauptest, daß man trotz vieler oder hoher Gewinne im Funmodus noch ebenso oft und viel im Echtgeldmodus gewinnen kann, weil beides unabhängig voneinander funktioniert bzw. das eine keinen Einfluß auf das andere hat, dann bitte belege das nun.
Ich möchte es nämlich gerne wissen.
Sofern Du es nicht belegen kannst und es nur Deine Ansicht ist, stelle es bitte nicht als Fakt dar.
Es ist eine wichtige Frage für mich, auf die ich gerne eine mit Fakten belegte Antwort hätte.

Gerne darfst Du natürlich mit Spekulation antworten, kein Ding. Aber dann bitte auch als solches kennzeichnen, und ohne Beleidigungen.


Knochen schrieb am 09.12.2018 um 23:16 Uhr: 
Beim Glücksspiel versagt derjenige der gegen sich selbst verliert und nicht gegen den Zufallsgenerator


Blödsinn.





K****t
Random schrieb am 09.12.2018 um 23:18 Uhr:
Ja, bitte mach eine Anzeige. Die Staatsanwälte haben mit Sicherheit eh nicht so oft was zum lachen. Erheitere ihren Tag weil jemand in einem Forum dir geschrieben hat das du Wahrnehmungsstörungen hast.
Nachdem sie aufgehört haben zu lachen schalten die mit Sicherheit sofort ein Spezialkommando ein.

Einfach mal richtig lesen, Random.
Das hilft immer ungemein.
Du darfst mir gerne soetwas schreiben, wenn ich tatsächlich jemanden anzeigen will. Doch hättest Du gelesen, was ich geschrieben habe, dann würdest Du nicht mit so einem überflüssigen Unsinn daher kommen.
Anonym
Kaffeelicht schrieb am 09.12.2018 um 23:27 Uhr:
Einfach mal richtig lesen, Random.
Das hilft immer ungemein.
Du darfst mir gerne soetwas schreiben, wenn ich tatsächlich jemanden anzeigen will. Doch hättest Du gelesen, was ich geschrieben habe, dann würdest Du nicht mit so einem überflüssigen Unsinn daher kommen.

Naja, du warst derjenige der erwähnt hat wie strafrechtlich relevant das doch wäre. (was es nicht ist) 
Ich wäre niemals auf eine so lächerliche Idee gekommen wegen sowas eine Anzeige zu erstatten, nicht mal daran denken.

Zuerst so argumentieren und dann zu sagen das du ja so ein guter Typ bist und mal davon absiehst eine Anzeige zu machen.

#kopfschüttelsmylie# #LOLsmyilie#
K****t
Random schrieb am 09.12.2018 um 23:32 Uhr:
Naja, du warst derjenige der erwähnt hat wie strafrechtlich relevant das doch wäre. (was es nicht ist) 
Ich wäre niemals auf eine so lächerliche Idee gekommen wegen sowas eine Anzeige zu erstatten, nicht mal daran denken.

Zuerst so argumentieren und dann zu sagen das du ja so ein guter Typ bist und mal davon absiehst eine Anzeige zu machen.

#kopfschüttelsmylie# #LOLsmyilie#

Doch, und ob das strafrechtlich relevant ist. Es hat zudem schon Verfahren wegen Beleidigungen gegeben, wo einer den anderen "Ar***ch" genannt hat.
Man kann sich auch auf diesem Gebiet fortbilden. Wie gesagt, das BGB ist da unser Freund.

Und nein, ich habe nicht geschrieben, daß ich Knochen anzeige. 
Der Hinweis der strafrechtlichen Relevanz darauf diente dem Zweck, Knochen aufzuzeigen, daß man sich nicht alles im Netz erlauben darf, weil es gerade so viel Spaß macht.
Wenn er nicht vernünftig argumentieren kann, ohne andere Menschen zu erniedrigen, spricht das Bände.

Aktuelle Themen18.12.2024 um 19:37 Uhr

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