Schlimmi schrieb am 14.10.2023 um 10:50 Uhr: Hi zusammen,
ich hatte am 17.08.23 um Entsperrung gebeten und bekam heute Post vom RP DA.
Darin heißt es das ich erst am 03.10.2024 entsperrt werden kann.
Nicht ganz nachvollziehbar für mich da ich mich 2021 auf unbestimmte Zeit hab sperren lassen.
Heißt es nicht das die Entsperrung dann frühestens nach einem Jahr möglich ist?
Merkwürdig. Auch das Netz sagt, dass hier eine Entsperrung nach 12 Monaten möglich ist. Besteht die Möglichkeit, dass nach deiner eigenen Sperre eine Fremdsperre durchgeführt wurde? Durch Dritte wie zum Beispiel Familie etc... Ich weiß zwar nicht, in wie weit sowas möglich ist, wenn bereits eine Sperre besteht aber das würde es eventuell erklären.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass dein Widerspruch erstmal richtig ist. Halt uns Mal auf dem laufenden. Interessiert mich, was die in so einem Fall antworten.
Wisst ihr zufällig was davon, oder kennt ihr einen Fall: indem man bei OASIS gesperrt ist, man aber stationär in der Spielhalle entsperrt war aber online noch gesperrt. Kann sowas sein? An diejenigen die Online in Ihre Spieleraccounts nicht reinkommen wegen der Sperre. Wart ihr mal in einer Spielhalle und habt ihr das mal direkt dort geprüft? LG
Minona7 schrieb am 15.10.2023 um 10:46 Uhr: Wisst ihr zufällig was davon, oder kennt ihr einen Fall: indem man bei OASIS gesperrt ist, man aber stationär in der Spielhalle entsperrt war aber online noch gesperrt. Kann sowas sein? An diejenigen die Online in Ihre Spieleraccounts nicht reinkommen wegen der Sperre. Wart ihr mal in einer Spielhalle und habt ihr das mal direkt dort geprüft? LG
Spielhallen sind an das OASIS-System quasi angeschlossen, kannst weder online noch in einer Spielothek spielen. Wenn das gehen sollte handeln sie illegal, gibt aber mit Sicherheit in irgendwelchen Hinterbuden Automaten die nicht an OASIS gebunden sind. Habe schon von oft Razzien gehört wo die Betreiber dann erwischt worden sind
Minona7 schrieb am 15.10.2023 um 10:46 Uhr: Wisst ihr zufällig was davon, oder kennt ihr einen Fall: indem man bei OASIS gesperrt ist, man aber stationär in der Spielhalle entsperrt war aber online noch gesperrt. Kann sowas sein? An diejenigen die Online in Ihre Spieleraccounts nicht reinkommen wegen der Sperre. Wart ihr mal in einer Spielhalle und habt ihr das mal direkt dort geprüft? LG
Ich bin auch in der Spielo gesperrt. Meine Mutter arbeitet in einer und guckt regelmäßig nach.
Zwei Karten oder Codes vom Personal zu bekommen wäre verboten
Das hat nichts mit Personal oder Terminal zu tun. Ich zitiere einfach mal die SpielV §6, die das regelt:
Der Aufsteller von Spielgeräten [...] ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs [...} ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, [...] dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt.
Ein Identifikationsmittel pro Spieler. Und bei wiederverwendbaren (!!!) Identifikationsmittel hat der Aufsteller dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Spielbetriebs dieses zurückgegeben wird. Bedeutet im Umkehrschluß: Bei nicht wiederverwendbaren ist das wohl nicht so. Das ist ja die Argumentation und Grundlage, warum es diese Freischaltung per Code gibt, weil man da eben nicht das Gerät ausloggen muss. Und wenn dann ein Spieler an ein Gerät rangeht, wo ein anderer Spieler beim Verlassen des Geräts vergessen hat sich auszuloggen, dann ist das eben so und er kann daran spielen.
Wenn der Aufsteller, wie in Deinem Beispiel, wiederverwendbare (die Karte, die die Servicekraft) und nicht wiederverwendbare (den Code, den das Terminal ausgibt) kombiniert und mehr als ein Identifikationsmittel ausgibt, begeht er gem. SpielV § 19 5d eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt nicht: ein wiederverwendbares + ein nicht wiederverwendbares sind in Ordnung, sondern wie in §6 Satz 2 nicht mehr als ein Identifikationsmittel. Kann man auch ganz einfach daran erkennen, dass es sonst jeder so machen würde (auch in der Gastronomie).
Spielersperrsystem OASIS Thread
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Dachte auch frühstens nach einem Jahr ?
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Ich hab direkt mal Einspruch eingelegt.
Dauert jetzt gewiss wieder zwei Monate bis eine Antwort darauf kommt… 🤦🏼♂️
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Merkwürdig. Auch das Netz sagt, dass hier eine Entsperrung nach 12 Monaten möglich ist. Besteht die Möglichkeit, dass nach deiner eigenen Sperre eine Fremdsperre durchgeführt wurde? Durch Dritte wie zum Beispiel Familie etc... Ich weiß zwar nicht, in wie weit sowas möglich ist, wenn bereits eine Sperre besteht aber das würde es eventuell erklären.
Ansonsten bin ich der Meinung, dass dein Widerspruch erstmal richtig ist. Halt uns Mal auf dem laufenden. Interessiert mich, was die in so einem Fall antworten.
Liebe Grüße
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Scheint so. Bei mir noch nichts Neues (27.08.)… aber die Bestätigungen kommen auch per Mail, sofern es in der Sperre angegeben war.
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Spielhallen sind an das OASIS-System quasi angeschlossen, kannst weder online noch in einer Spielothek spielen. Wenn das gehen sollte handeln sie illegal, gibt aber mit Sicherheit in irgendwelchen Hinterbuden Automaten die nicht an OASIS gebunden sind. Habe schon von oft Razzien gehört wo die Betreiber dann erwischt worden sind
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Ich bin auch in der Spielo gesperrt. Meine Mutter arbeitet in einer und guckt regelmäßig nach.
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Das hat nichts mit Personal oder Terminal zu tun. Ich zitiere einfach mal die SpielV §6, die das regelt:
Ein Identifikationsmittel pro Spieler. Und bei wiederverwendbaren (!!!) Identifikationsmittel hat der Aufsteller dafür zu sorgen, dass nach Beendigung des Spielbetriebs dieses zurückgegeben wird. Bedeutet im Umkehrschluß: Bei nicht wiederverwendbaren ist das wohl nicht so. Das ist ja die Argumentation und Grundlage, warum es diese Freischaltung per Code gibt, weil man da eben nicht das Gerät ausloggen muss. Und wenn dann ein Spieler an ein Gerät rangeht, wo ein anderer Spieler beim Verlassen des Geräts vergessen hat sich auszuloggen, dann ist das eben so und er kann daran spielen.
Wenn der Aufsteller, wie in Deinem Beispiel, wiederverwendbare (die Karte, die die Servicekraft) und nicht wiederverwendbare (den Code, den das Terminal ausgibt) kombiniert und mehr als ein Identifikationsmittel ausgibt, begeht er gem. SpielV § 19 5d eine Ordnungswidrigkeit. Es gilt nicht: ein wiederverwendbares + ein nicht wiederverwendbares sind in Ordnung, sondern wie in §6 Satz 2 nicht mehr als ein Identifikationsmittel. Kann man auch ganz einfach daran erkennen, dass es sonst jeder so machen würde (auch in der Gastronomie).
Da gibt es keine Lücke!
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So, wie sich das liest, haben die u.U. erst aufgrund Deiner Mail überhaupt eine Sperre eingetragen!?! Aber genaueres kann Dir nur das RPDA sagen.