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Sonstiges aus der Welt des... : Anzeige wegen §285 StGB (Seite 14)

Thema erstellt am 02.04.2019 | Seite: 14 von 26 | Antworten: 253 | Ansichten: 80.495
SevenEleven
Erfahrener
Daniel schrieb am 04.04.2019 um 04:19 Uhr:

Nichts desto trotz empfehle ich schon länger hier und da, dass es Sinn macht, ein eigenes Zockerkonto zu eröffnen. Dort zahlt man jeden Monat das ein was man sich leisten kann zu verlieren und dort zahlt man dann im Gewinnfall auch aus. Dies hat mehrere Vorteile:


  1. [...].

  2. Eine Bank im Ausland zu haben kann auch andere Vorteile für -  wer weiß was in der DDR 2.0 noch so alles kommen wird - haben. Ein Nachteil ist es jedenfalls nicht.

  3. [...].



Die andere Seite der Medaille:
Wer extra, d.h. nur zum Zocken, ein ausländisches Konto eröffnet, wird im schlimmsten Fall nicht glaubhaft versichern können, dass er nur laienhaft und in dem festen Glauben, dass er nix Illegales tut (sonst gäbe es ja z.B. auch keine Werbung im TV), nur ein bisschen hier und da rumgedaddelt hat.

 
SevenEleven
Erfahrener
Ichbins2018 schrieb am 04.04.2019 um 12:28 Uhr:



Und mal ganz davon abgesehen das ein Unternehmen irgendwo Legal seine Glücksspiele anbietet, deren Legalität ich auch nicht anzweifel, jedes land in Europa macht was Glücksspiel betrifft was es will, hat seine eigene Gesetzte!

*määääääääääp* 
Aber immerhin steht da das Wort "Europa" - endlich mal... Denn du vergisst in aller Regelmäßigkeit das geltende EU-Recht bzw. den Verstoß gegen dieses zu erwähnen. Aber vielleicht weißt du ja auch nicht um diese... äääähh... (salopp ausgedrückt) Besonderheit bzw. Schwierigkeit.

Ansonsten:
Super Thread mit zum Teil klasse Beiträgen. @TE, wäre prima, wenn du hin und wieder hier mal Rückmeldung geben könntest. Danke.
Jenges
Amateur

Marqes schrieb am 04.04.2019 um 13:32 Uhr: Richtig Tobi.
Diese ganzen ausländischen Bankkonten gut und schön.
Aber der Knackpunkt ist doch wie bekomme ich wengistens das erste mal Geld auf dieses Konto.
Das wird nur gehen mit einer Banküberweisung.

Und schon ist es wieder irgendwie vermerkt.
Zumal man ja auf das Namentlich gleiche andere Konto überweist.
Ins Ausland.
Schwubs wissen sie wieder mehr als wir wollen, sie sollen.

Die haben eigene Kreditkarten mit denen man Geld abheben.
Marqes
Experte
Jenges schrieb am 04.04.2019 um 14:07 Uhr:

Die haben eigene Kreditkarten mit denen man Geld abheben.

Is mir klar 😁
Aber man muss ja iwie geld auf das ausländische bankkonto bekommen.
Wie?
Dutch78
Expertin

Begbie schrieb am 04.04.2019 um 07:40 Uhr:


@Dutch78: poste doch mal die statistik der verurteilungen wegen §285 die du mir gemailt hast

Gerne, allerdings bin ich noch unterwegs, daher hier mal der Link zur PDF, für die, die es interessiert.


https://fragdenstaat.de/anfrage/urteile-nach-285-stgb/

Da bitte runterscrollen bis Anhänge/Unbenannt/PDF

Dort sind alle Verurteilungen bis 2015 aufgeführt, interessant zu sehen, wie ruckläufig die waren.
Für 2016 und 2017 sind die Zahlen konstant gleich geblieben, für 2018 liegen sie mir aktuell nicht vor.

Beachtet auch bitte, dass es beim 285er nicht nur um Onlinespielen/Casino geht, dort sind natürlich alle zusammengefasst, d.h. hier sind auch Verurteilungen enthalten, die rein gar nichts mit den Onlinecasinos zu tun haben, sei es der Hütchenspieler, oder aber irgendwelche unangemeldeten Pokerrunden um Geld in Hinterzimmern.
Jenges
Amateur

Marqes schrieb am 04.04.2019 um 14:13 Uhr:
Is mir klar 😁
Aber man muss ja iwie geld auf das ausländische bankkonto bekommen.
Wie?

Verstehe das Problem nicht..... Dafür gibt es 45441144 Möglichkeiten,.,,,


Im Casino mit PSC einzahlen, bei Leopay mit Trustly einzahlen etc....
Latino
Erfahrener
@roro28:

Man sollte diesem Artikel Beachtung schenken, da er in jeglicher Hinsicht juristisch fundiert ist  (siehe Quellenangaben darunter).

Also ich sehe da nicht viel fundiertes. Masse statt Klasse ?

Das ist kein echter Medienanwalt, sondern ein Anwalt der sich gerne in den Medien zu Wort meldet

Lt. Kanzleiwebsite ist es eine Kanzlei für Medienrecht , ich glaub nicht wirklich das er dort als Scheidungsanwalt tätig ist.

Mit Glücksspielrecht hat er rein gar nichts zu tun und das wird Dir auch jeder Anwalt bestätigen

Und wenn ich nun Herrn Solmecke fragen würde ? 

Dein Artikel strotz nur so von Auffassungsfehlern , das beginnt schon mit §§ 3 ff. StGB das Deiner Auffassung nicht anwendbar sein soll weil der Glücksspielvermittler im Ausland sitzt.

Ich bleib dabei - den Artikel hättest Du Dir sparen können ....

Das Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche gegen Montanablack in Zusammenhang mit seiner gestreamten Teilnahme bei Online-Casinos ist also schon einmal einfach so eingetellt worden, weil kein hinreichender Tatverdacht bestand.

Ja aber das war doch zu erwarten ... nix mit 1:0

Wenn man den Rechtsanwalt Solmecke folgt, dann muss jetzt auch das Verfahren wegen der Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel eingestellt werden.

Na wir wollen Doch nicht die Tatsachen verdrehen ?  Was hat das Verfahren wegen Geldwäsche mit dem Verfahren wegen Verstoß gegen das Glücksspielwerbeverbot zu tun ? Richtig .... Nix

Wenn also kein hinreichender Tatverdacht für Geldwäsche vorliegt, kann ergo auch kein hinreichender Tatverdacht für die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel bestehen, jedenfalls wenn man Herrn Solmecke ernstnimmt.

Falsch , denn das ist Deine Auslegung.  Mal abgesehen das es um die Teilnahme an illegalem Glücksspiel / das Bewerben von  illegalem Glücksspiel geht. Keine Ahnung warum , aber Du scheinst den Solmecke ja nicht sonderlich zu mögen - aber das  geht mich ja auch nichts an.... dennoch hat Deine Auslegung augenscheinlich nur den Zweck den Solmecke als Depp hinzustellen.

Zu Prof. Liesching hat Ichbins2018 bereits etwas geschrieben - Ich teile die Meinung von Ichbins2018 sehe Ihn auch nicht als legitime Quelle an.

Der Rechtsanwalt Solmecke hat seine Meinung kundgetan und die war offensichtlich falsch

Nein, Du verdrehst hier einiges (schon wieder!). Es zieht sich wie eine rote Linie durch Deine Beiträge den Solmecke als Spinner abzustempeln.

Eine Bitte an dieser Stelle : Lass doch bitte das Solmecke-bashing bleiben - ich bin auch kein grosser Fan von Ihm da er sich so gibt wie ein Youtuber/Twitcher.... aber das ist nur meine (konservative) Meinung.

Ergänzend dazu hat MontanaBlack noch ne ganze Latte anderer Verfahren zu befürchten wenn die Ermittler auf Zack sind. Gerade hinsichtlich dem bewerben der Casinos könnte er sich noch richtig eine fangen , selbst wenn die Teilnahme an dem Glücksspiel legal wäre.

@Ichbins2018:
Zu dem von Dir zitierten § 4 des Glücksspielstaatsvertrags gibt es nur zu sagen, dass Europarecht höherrangig ist als nationales Recht und nationales Recht wie der Glücksspielstaatsvertrag dann keine Anwendung findet, wenn das nationale Recht gegen Europarecht verstößt.


Auch falsch denn das nationale Recht lässt sich durchaus in Einklang mit EU-Recht bringen - z.Zt. wird ja auch eine Harmonisierung angestrebt.

@Ichbins2018:
Ja wer wohl?

Aber vielleicht kommt der eine oder andere da selber noch drauf
-alternativ könnte er sich ja Vorstellen.

Ja, den Verdacht hatte ich auch (Musste bischen schmunzeln das jemand den gleichen Gedanken hatte)

@Daniel:
Der Markt wird einen Weg finden und dieser Markt ist auch nicht mehr aufzuhalten. Man kann diesen nur regulieren aber nicht verbieten.

Ich denke da triffst Du es  - der Markt wird vermutlich liberalisiert aber dafür (stark?) kontrolliert und reguliert.

-----------------------------------------------------------------------

Was mir hier an den Illegalitäts-Diskussionen auffällt das ständig irgendwelche Tatsachen -ob nun nachprüfbar oder nicht-  und verschiedene Tatbestände zusammengewürfelt werden.

Wenn 20000€ aufs Konto gehen , die Bank fragt woher und man erklärt nicht ausreichend die Geldquelle kommt es automatisch zu Ermittlungen wegen Geldwäsche und dazu gehört auch zwecks Beweissicherung das Einfrieren der Geldmittel sowie eine Hausdurchsuchung.

Wird nun ermittelt woher das Geld kommt (und ist natürlich kein gewaschenes Geld) wird das Verfahren selbstverständlich wieder eingestellt (so wie bei MontanaBlack). Das ist das ganz normales Vorgehen...

Wird nun ermittelt das das Geld aus einer illegalen Quelle stammt wird dann halt zu diesem Vorwurf ein Verfahren eröffnet. Das hat aber NICHTS mit dem Geldwäscheverdacht zu tun.

Erklärt ein MontanaBlack nun das er es aber nicht gewonnen hat sondern für die Werbung bezahlt wurde dann wird dann Glücksspielwerbeverbot ermittelt. Das hatt dann auch NICHTS mit dem Verdacht auf illegelem Glücksspiel zu tun und Du auch NICHTS mit Geldwäsche.

Diese 3 Dinge sind 3 verschiedene Tatbestände.

Dann kommt noch dazu was Jenges sagt :
Was viele hier vergessen ist, dass Jura in den meisten Fällen keine exakte Wissenschaft ist. 1 + 1 = 2

Juristische Entscheidungen sind aber nicht immer so eindeutig.

Und damit hat er recht !

Ist es köstliche Ironie wenn man bei diesem Thema vor Gericht zieht (oder gezogen wird) und das Urteil einem Glückspiel gleichkommt ? 

So bleibt nur abzuwarten wie es dem Unrealmaster32 in dieser Angelegenheit ergeht , drücke Ihm aber natürlich die Daumen das das Verfahren eingestellt wird.

Für Interessierte :
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2018/fa_bj_1805_Geldwaesche.html - Interessant auch für diejenigen die auf E-Wallets setzen wollen (Eindämmung des Missbrauchs anonymer Zahlungsmittel)

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5109_en.htm (Englisch) - Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden im Glücksspielsektor ein
Ichbins2018
Stamm-User
SevenEleven schrieb am 04.04.2019 um 13:54 Uhr:
*määääääääääp* 
Aber immerhin steht da das Wort "Europa" - endlich mal... Denn du vergisst in aller Regelmäßigkeit das geltende EU-Recht bzw. den Verstoß gegen dieses zu erwähnen. Aber vielleicht weißt du ja auch nicht um diese... äääähh... (salopp ausgedrückt) Besonderheit bzw. Schwierigkeit.

Ansonsten:
Super Thread mit zum Teil klasse Beiträgen. @TE, wäre prima, wenn du hin und wieder hier mal Rückmeldung geben könntest. Danke.


Vielleicht beliest du dich erst mal SevenEleven, eventuell bevor du dich eventuell mit dieser -und damit hast du auch durchaus recht -sehr schwierigen Materie auseinandersetzt? 

https://www.gluecksspiel-und-recht.de/urteile/Verbot-von-Online-Casinos-weiterhin-rechtmaessig-Oberverwaltungsgericht-L%C3%BCneburg-20180412/

https://www.bverwg.de/pm/2017/74

Und bitte verstehe mich nicht falsch, ich gönne hier wirklich jeden sein Spaß.
Also wäre es nicht so das die meisten leider nicht wissen worauf sie sich einlassen  -und was das betrifft funktioniert die Lobbyarbeit wirklich in jeglicher Hinsicht hervorragend.

Anders gesagt, bzw. als kleine Ergänzung, sie hat auch eine sehr böse Fratze -und man kann sich nur wünschen das sie den meisten erspart bleibt. 

Ok das letzte ist wahrscheinlich Wunschdenken, aber so sind halt die Spieler ... "Träumer".
roro28
@Ichbins2018:

Es ist ja offensichtlich, dass wir unterschiedliche Ansichten haben.
Dennoch möchte ich kurz Stellung beziehen.

Zu Prof. Liesching:
Nur weil der Artikel von Prof. Liesching umfangreiche Quellenangeben enthält, qualifizierst Du das als "Masse statt Klasse"?
Und Prof. Liesching ist durchaus eine legitime Quelle, ist u.a. Mitherausgeber zahlreicher anerkannter juristischer Kommentare:

https://relaunch.beck-shop.de/dr-marc-liesching/creator/22374

Zu Herrn Solmecke:

Die Homepage eines Anwalts sagt fast gar nicht über seine Expertise aus, das sollte eigentlich klar sein. Fakt ist, dass Herr Solmecke als Medienanwalt in den gängigen Rankings keine Erwähnung findet und mit Glücksspielrecht schon erst recht nichts zu tun hat. Und ja richtig, ich bin kein Fan von ihm, da er sich zu weit aus dem Fenster lehnt bei Themen, die er aufgrund seiner Rechtspraxis gar nicht beurteilen kann, was ja eben schon durch die Einstellung des Verfahrens bei Montanablack mal wieder beispielhaft belegt wird.

Wenn Du das zugehörige Video von Herrn Solmecke aufmerksam schaust, dann wirst Du auf die Aussage stoßen, dass eine Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel immer automatisch ein Geldwäscheverfahren nach sich zieht und dann die Gewinne eingezogen werden.
Wenn man dieser Kausalität von Herrn Solmecke folgt, dann kann aufgrund der bereits erfolgten Einstellung des Geldwäscheverfahrens im Fall von Montanablack ja auch schon keine Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel vorliegen.

Zur europarechtswidrigen Rechtslage:

Du schreibst:
"Auch falsch denn das nationale Recht lässt sich durchaus in Einklang mit EU-Recht bringen - z.Zt. wird ja auch eine Harmonisierung angestrebt."
Das ist sogar richtig!

Das nationale Recht liesse sich in Einklang bringen mit EU-Recht, nur ist es bisher de facto nicht in Einklang gebracht worden, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der von Dir (warum auch immer ) unkommentiert gelassenen, von mir vorher zitierten Entscheidung aus dem Jahr 2017 ausführlich aufgezeigt hat.
Jenges
Amateur

Jenges schrieb am 04.04.2019 um 12:38 Uhr: Was viele hier vergessen ist, dass Jura in den meisten Fällen keine exakte Wissenschaft ist. 1 + 1 = 2

Juristische Entscheidungen sind aber nicht immer so eindeutig.

Ich habe längere Zeit bei einer Staatsanwaltschaft gearbeitet und das Vorgehen der verschiedenen Staatsanwälte beziehungsweise das Vorgehen verschiedener Städte etc. ist teilweise enorm verschiedenen....

Es gibt Staatsanwälte die mit Arbeit völlig überhäuft sind, welche die total über motiviert sind, Typen sie sich und ihrem Chef etwas beweisen wollen etc.

Bei vielen Staatsanwaltschaften werden Verfahren für Dinge überhaupt nicht eingeleitet, bei anderen hingegen wird der gleiche Vorfall IMMER penibel verfolgt.

Ich denke bei dem Threadersteller hat eine Verkettung von ungünstigen Situationen zu dieser Situation geführt. NIEMAND hier weiß ob der TE vielleicht auch wegen anderen Sachen im Fokus war, der Staatsanwalt bei dem Thema besonders heikel ist etc.

-------------------------------------------------------------------

Leider kursiert hier sehr viel Halbwissen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Herbst 2017 entschieden (BVerwG 8 C 18.16), dass das in Deutschland herrschende Verbot, Casino-, Rubbellos- und Pokerspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln, Bestand hat. Daran wird sich erst mal jeder deutsche Richter halten! Gerade Richter die in dem Bereich keine große Erfahrung haben werden immer höchstrichterliche Entscheidungen als Entscheidungshilfe heranziehen.

Ein normaler Spieler wird aber trotzdem keine großen Strafen erhalten! Das wäre unverhältnismäßig. Zudem halte ich den TE für einen Einzelfall. Bei 99,99999999% der Spieler wird NIEMALS was passieren.

Will ein Spieler so eine Strafe nicht riskieren? Dann muss man sich durch alle Instanzen klagen und dann wird es richtig richtig teurer. Vor einem europäischen Gericht wird der Spieler sicher recht bekommen. Aber wer hat die Eier und das Geld soweit zu klagen? Die spezialisierten Kanzleien haben Stundensätze von 200 Euro plus. Reisekosten etc.

-------------------------------------------------------------------

Das staatliche Glücksspiel Monopol widerstrebt mir als Person mit betriebswirtschaftlichem, volkswirtschaftlichem und juristischen Hintergrund extrem. In staatlichen Spielbanken kann man Nachts bis 03:00 oder längere Spielen. Es gibt keine Buchungslimits. Man kann beim Roulette 10.000 Euro pro Runde auf eine Zahl setzen!

Private Anbieter (Konkurrenten) möchte der Staat nicht. Daher will man Online-Casinos verbieten, Spielhallen bekommen immer absurderer Regeln etc.

Wer weiterhin spielen will? Leopay Konto oder Revolut. Ersteres nutzen auch fast alle großen Affiliates auf Malta etc.

Eine Ergänzung:


Ich habe auf einem der iGB Affiliate Events mit der der großen Kanzleien im iGaming Bereich gesprochen. Die meinten auch, aktuell gibt es KEINE rechtliche Klarheit. 5 Anwälte in dem Bereich, 5 Meinungen.....

Unfassbar viel Casino Werbung im TV (teilweise mit Aussagen wie "Deutschlands erstes legales Online-Casino"), Vereine mit Trikotwerbung, Anbieter die Casino und Sportwetten anbieten, Bundesländer die ihre eigene Show machen etc. Wie soll der Verbraucher hier durchsteigen?

Statt endlich einen Milliarden Markt zu regulieren, pickt man sich einzelne Bauernopfer raus (TE). Hier sollten alle zusammenhalten (Spieler, Gamblejoe, Affiliates, Casinos etc.).

Richtet wenn wirklich alles so stimmt für den TE ein Spendenkonto ein. Top Kanzlei engagieren und Vollgas geben. Das Urteil betrifft uns ALLE. Gerade bei Artikel 13 hat man wieder gesehen, dass die Politiker völlig am Wunsch der Bevölkerung vorbei entscheiden.

Ich würde auch sofort spenden. Es braucht eine Regulierung, damit ist ALLEN geholfen. Wir brauchen klare Regelungen und nicht ab und zu mal die Bildzeitung die in einer Extrasparte kurz über das Thema redet und das Halbwissen von irgendwelchen Youtube Anwälten abtippt.

Den staatlichen mafiösen Lotto Gaunern gehört endlich mal eine vor den Latz geknallt.

Aktuelle Themen23.11.2024 um 14:37 Uhr

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