Muß ich eine Forderung der Postbank nach 30 Jahren noch bezahlen?
21.02.2022, um 14:46 Uhr#1
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Hallo, ich habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen mit einer Forderung über ca. 330€.
Ich hatte im Jahr 1992 ein Konto bei der Postbank eröffnet, habe dies kaum bis nie benutzt und irgendwann mal vergessen. Anscheinend sind dort die Kontoführungsgebühren aufgelaufen und im Jahr 2005 erging ein Mahnbescheid des AG Euskirchen über 86€ plus Gerichtsgebühren.
Naja zu dieser Zeit habe ich in den USA gelebt und von dem Mahnbescheid nichts mitbekommen. Jedenfalls kam heute der schöne Brief mit der Gesamtfordeung incl. Zinsen und Gebühren über ca. 330 Euro.
Soll ich jetzt einen Anwalt bemühen (Rechtsschutz versichert bin ich) oder die Forderung einfach begleichen und gut ist?
Muß ich eine Forderung der Postbank nach 30 Jahren noch bezahlen?
21.02.2022, um 14:57 Uhr#2
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wettibernd schrieb am 21.02.2022 um 14:46 Uhr: Hallo, ich habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen mit einer Forderung über ca. 330€.
Ich hatte im Jahr 1992 ein Konto bei der Postbank eröffnet, habe dies kaum bis nie benutzt und irgendwann mal vergessen. Anscheinend sind dort die Kontoführungsgebühren aufgelaufen und im Jahr 2005 erging ein Mahnbescheid des AG Euskirchen über 86€ plus Gerichtsgebühren.
Naja zu dieser Zeit habe ich in den USA gelebt und von dem Mahnbescheid nichts mitbekommen. Jedenfalls kam heute der schöne Brief mit der Gesamtfordeung incl. Zinsen und Gebühren über ca. 330 Euro.
Soll ich jetzt einen Anwalt bemühen (Rechtsschutz versichert bin ich) oder die Forederung einfach begleichen und gut ist?
Danke im vorraus für gut gemeinte Ratschläge.
Sag denen du kannst 330 DM zahlen, schließlich warst du zu DMark Zeiten Kunde 😁
Ich würde es der Rechtsschutz weitergeben, wofür zahlt man die denn..
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21.02.2022, um 15:11 Uhr#3
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Pneumatic schrieb am 21.02.2022 um 14:57 Uhr:
Sag denen du kannst 330 DM zahlen, schließlich warst du zu DMark Zeiten Kunde 😁
Ich würde es der Rechtsschutz weitergeben, wofür zahlt man die denn..
Ja könnte ich, aber da der Mahnbescheid ja 2005 ergangen ist und dann 30 Jahre Gültigkeit hat denke ich dass es besser ist die Forderung zu begleichen damit ich nicht Gefahr laufe dass wegen so einem Kleckerbetrag meine Versicherungsbeiträge erhöht werden oder ich eine Selbstbeteiligung bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten leisten muß.
Anonym
verifiziert
Ehemaliges Mitglied
Muß ich eine Forderung der Postbank nach 30 Jahren noch bezahlen?
21.02.2022, um 15:21 Uhr#4
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wettibernd schrieb am 21.02.2022 um 15:11 Uhr:
Ja könnte ich, aber da der Mahnbescheid ja 2005 ergangen ist und dann 30 Jahre Gültigkeit hat denke ich dass es besser ist die Forderung zu begleichen damit ich nicht Gefahr laufe dass wegen so einem Kleckerbetrag meine Versicherungsbeiträge erhöht werden oder ich eine Selbstbeteiligung bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten leisten muß.
Der Mahnbescheid, bzw. das eröffnete Mahnverfahren, hemmt die 30 jährige Verjährungsfrist; ich denke auch, dass bei dem Betrag Bezahlen die bessere Alternative ist...
Muß ich eine Forderung der Postbank nach 30 Jahren noch bezahlen?
21.02.2022, um 15:43 Uhr#6
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ich würde dir auch raten diesen kleinen betrag lieber zu zahlen ,bevor es am ende deswegen noch zu einer kontopfändung oder anderen unschönen sachen kommt.
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21.02.2022, um 16:34 Uhr#8
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gamble1 schrieb am 21.02.2022 um 16:06 Uhr: Würde es auch einfach zahlen und gut ist aber WTF?? Nach so einer Zeit noch zu kommen ist echt mehr als dreist
Naja, wenn du auswanderst bzw. wo anders lebst, dann musst du alle Verträge in DE kündigen, sei es Miete, Strom und eben auch alle Konten, die auf deinen Namen laufen. Der Threadhersteller hat das leider vergessen und die Gebühren sind ja weiterhin verbucht worden, weil das Konto ja noch bestand. Es war ja ein Vertrag unterzeichnet worden. Ich hatte selber bei der Sparkasse einen Konto mit -20€ und das Konto war "nur" gesperrt, aber nicht gekündigt. Als ich dann die Forderung beglichen hatte wurde das Konto wieder zur Nutzung freigegeben.
Dreist finde ich es eigentlich nicht, da es wie gesagt noch nicht "verjährt" worden ist und selbst wenn das kurz davor wäre, hätten sie ja noch ein Anrecht auf Ihre Forderung.
Muß ich eine Forderung der Postbank nach 30 Jahren noch bezahlen?
21.02.2022, um 16:49 Uhr#9
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frapi07 schrieb am 21.02.2022 um 16:34 Uhr:
Naja, wenn du auswanderst bzw. wo anders lebst, dann musst du alle Verträge in DE kündigen, sei es Miete, Strom und eben auch alle Konten, die auf deinen Namen laufen. Der Threadhersteller hat das leider vergessen und die Gebühren sind ja weiterhin verbucht worden, weil das Konto ja noch bestand. Es war ja ein Vertrag unterzeichnet worden. Ich hatte selber bei der Sparkasse einen Konto mit -20€ und das Konto war "nur" gesperrt, aber nicht gekündigt. Als ich dann die Forderung beglichen hatte wurde das Konto wieder zur Nutzung freigegeben.
Dreist finde ich es eigentlich nicht, da es wie gesagt noch nicht "verjährt" worden ist und selbst wenn das kurz davor wäre, hätten sie ja noch ein Anrecht auf Ihre Forderung.
Klar da hast du natürlich recht aber man hätte den TE ja bestimmt irgendwie erreichen können ist jetzt zwar keine große Summe aber stell dir mal vor es würde um paar Tausend gehen da wäre es schon schmerzhafter
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Naja zu dieser Zeit habe ich in den USA gelebt und von dem Mahnbescheid nichts mitbekommen. Jedenfalls kam heute der schöne Brief mit der Gesamtfordeung incl. Zinsen und Gebühren über ca. 330 Euro.
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Der Mahnbescheid, bzw. das eröffnete Mahnverfahren, hemmt die 30 jährige Verjährungsfrist; ich denke auch, dass bei dem Betrag Bezahlen die bessere Alternative ist...
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Naja, wenn du auswanderst bzw. wo anders lebst, dann musst du alle Verträge in DE kündigen, sei es Miete, Strom und eben auch alle Konten, die auf deinen Namen laufen. Der Threadhersteller hat das leider vergessen und die Gebühren sind ja weiterhin verbucht worden, weil das Konto ja noch bestand. Es war ja ein Vertrag unterzeichnet worden. Ich hatte selber bei der Sparkasse einen Konto mit -20€ und das Konto war "nur" gesperrt, aber nicht gekündigt. Als ich dann die Forderung beglichen hatte wurde das Konto wieder zur Nutzung freigegeben.
Dreist finde ich es eigentlich nicht, da es wie gesagt noch nicht "verjährt" worden ist und selbst wenn das kurz davor wäre, hätten sie ja noch ein Anrecht auf Ihre Forderung.
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Klar da hast du natürlich recht aber man hätte den TE ja bestimmt irgendwie erreichen können ist jetzt zwar keine große Summe aber stell dir mal vor es würde um paar Tausend gehen da wäre es schon schmerzhafter
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