Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen auf unserer Webseite einige Cookies. Einige sind essentiell, während andere uns helfen, unser Portal für dich zu verbessern.

Datenschutzeinstellungen

Hier findest du eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Du kannst ganzen Kategorien zustimmen oder dir weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Essenziell (6)

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Statistiken (3)

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Werden die Statistik Cookies nachträglich abgewählt, bleiben diese bis zum Ablaufdatum auf dem Rechner. Sie werden jedoch weder aktualisiert, noch ausgewertet.

Off-Topic & Smalltalk: Muß ich eine Forderung der Postbank nach 30 Jahren noch bezahlen?

Thema erstellt am 21.02.2022 | Seite: 1 von 2 | Antworten: 11 | Ansichten: 2.979
wettibernd
Experte
Hallo, ich habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen mit einer Forderung über ca. 330€.

Ich hatte im Jahr 1992 ein Konto bei der Postbank eröffnet, habe dies kaum bis nie benutzt und irgendwann mal vergessen. Anscheinend sind dort die Kontoführungsgebühren aufgelaufen und im Jahr 2005 erging ein Mahnbescheid des AG Euskirchen über 86€ plus Gerichtsgebühren.
Naja zu dieser Zeit habe ich in den USA gelebt und von dem Mahnbescheid nichts mitbekommen. Jedenfalls kam heute der schöne Brief mit der Gesamtfordeung incl. Zinsen und Gebühren über ca. 330 Euro.

Soll ich jetzt einen Anwalt bemühen (Rechtsschutz versichert bin ich) oder die Forderung einfach begleichen und gut ist?

Danke im vorraus für gut gemeinte Ratschläge.
Pneumatic
Stamm-User
wettibernd schrieb am 21.02.2022 um 14:46 Uhr: Hallo, ich habe heute einen Brief von einem Anwalt bekommen mit einer Forderung über ca. 330€.

Ich hatte im Jahr 1992 ein Konto bei der Postbank eröffnet, habe dies kaum bis nie benutzt und irgendwann mal vergessen. Anscheinend sind dort die Kontoführungsgebühren aufgelaufen und im Jahr 2005 erging ein Mahnbescheid des AG Euskirchen über 86€ plus Gerichtsgebühren.
Naja zu dieser Zeit habe ich in den USA gelebt und von dem Mahnbescheid nichts mitbekommen. Jedenfalls kam heute der schöne Brief mit der Gesamtfordeung incl. Zinsen und Gebühren über ca. 330 Euro.

Soll ich jetzt einen Anwalt bemühen (Rechtsschutz versichert bin ich) oder die Forederung einfach begleichen und gut ist?

Danke im vorraus für gut gemeinte Ratschläge.

Sag denen du kannst 330 DM zahlen, schließlich warst du zu DMark Zeiten Kunde 😁

Ich würde es der Rechtsschutz weitergeben, wofür zahlt man die denn..
wettibernd
Experte

Pneumatic schrieb am 21.02.2022 um 14:57 Uhr:
Sag denen du kannst 330 DM zahlen, schließlich warst du zu DMark Zeiten Kunde 😁

Ich würde es der Rechtsschutz weitergeben, wofür zahlt man die denn..

Ja könnte ich, aber da der Mahnbescheid ja 2005 ergangen ist und dann 30 Jahre Gültigkeit hat denke ich dass es besser ist die Forderung zu begleichen damit ich nicht Gefahr laufe dass wegen so einem Kleckerbetrag meine Versicherungsbeiträge erhöht werden oder ich eine Selbstbeteiligung bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten leisten muß.
Anonym

wettibernd schrieb am 21.02.2022 um 15:11 Uhr:

Ja könnte ich, aber da der Mahnbescheid ja 2005 ergangen ist und dann 30 Jahre Gültigkeit hat denke ich dass es besser ist die Forderung zu begleichen damit ich nicht Gefahr laufe dass wegen so einem Kleckerbetrag meine Versicherungsbeiträge erhöht werden oder ich eine Selbstbeteiligung bei zukünftigen Rechtsstreitigkeiten leisten muß.

Der Mahnbescheid, bzw. das eröffnete Mahnverfahren, hemmt die 30 jährige Verjährungsfrist; ich denke auch, dass bei dem Betrag Bezahlen die bessere Alternative ist...
wettibernd
Experte
Ich habe gerade Nachgeforscht, am 01.04.2005 wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen, also muß ich zahlen. April, April --- that`s life
garfield68
Elite
ich würde dir auch raten diesen kleinen betrag lieber zu zahlen ,bevor es am ende deswegen noch zu einer kontopfändung oder anderen unschönen sachen kommt. 
gamble1
Ikone
Würde es auch einfach zahlen und gut ist aber WTF?? Nach so einer Zeit noch zu kommen ist echt mehr als dreist 
frapi07
Elite
gamble1 schrieb am 21.02.2022 um 16:06 Uhr: Würde es auch einfach zahlen und gut ist aber WTF?? Nach so einer Zeit noch zu kommen ist echt mehr als dreist 

Naja, wenn du auswanderst bzw. wo anders lebst, dann musst du alle Verträge in DE kündigen, sei es Miete, Strom und eben auch alle Konten, die auf deinen Namen laufen. Der Threadhersteller hat das leider vergessen und die Gebühren sind ja weiterhin verbucht worden, weil das Konto ja noch bestand. Es war ja ein Vertrag unterzeichnet worden. Ich hatte selber bei der Sparkasse einen Konto mit -20€ und das Konto war "nur" gesperrt, aber nicht gekündigt. Als ich dann die Forderung beglichen hatte wurde das Konto wieder zur Nutzung freigegeben.

Dreist finde ich es eigentlich nicht, da es wie gesagt noch nicht "verjährt" worden ist und selbst wenn das kurz davor wäre, hätten sie ja noch ein Anrecht auf Ihre Forderung.
gamble1
Ikone
frapi07 schrieb am 21.02.2022 um 16:34 Uhr:
Naja, wenn du auswanderst bzw. wo anders lebst, dann musst du alle Verträge in DE kündigen, sei es Miete, Strom und eben auch alle Konten, die auf deinen Namen laufen. Der Threadhersteller hat das leider vergessen und die Gebühren sind ja weiterhin verbucht worden, weil das Konto ja noch bestand. Es war ja ein Vertrag unterzeichnet worden. Ich hatte selber bei der Sparkasse einen Konto mit -20€ und das Konto war "nur" gesperrt, aber nicht gekündigt. Als ich dann die Forderung beglichen hatte wurde das Konto wieder zur Nutzung freigegeben.

Dreist finde ich es eigentlich nicht, da es wie gesagt noch nicht "verjährt" worden ist und selbst wenn das kurz davor wäre, hätten sie ja noch ein Anrecht auf Ihre Forderung.

Klar da hast du natürlich recht aber man hätte den TE ja bestimmt irgendwie erreichen können ist jetzt zwar keine große Summe aber stell dir mal vor es würde um paar Tausend gehen da wäre es schon schmerzhafter 
garfield68
Elite
ich staune auch das die nun nach 30 jahren noch damit ankommen. 

Aktuelle Themen23.11.2024 um 19:38 Uhr

Community Foren-Moderatoren

Mitglieder, die das GJ-Team bei der Moderation des Forums unterstützen.
Profilbild von AndreAndre
Profilbild von gamble1gamble1
Profilbild von Langhans_innenLanghans_innen
Profilbild von SaphiraSaphira

Mitarbeiter von Beratungsstellen

Profilbild von Dilara_StreetworkDilara_StreetworkProfilbild von HuKu_KolnHuKu_KolnProfilbild von streetworksusistreetworksusi
GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher, an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Glücksspiel kann süchtig machen. Bitte spiele verantwortungsvoll.
GambleJoe ist eine in der EUIPO eingetragene Marke der GJ International Ltd.

© 2012-2024 GambleJoe.com

Du hast dein Passwort vergessen?

Erstelle hier ein neues Passwort

  • 1. Fülle die 3 Felder sorgfältig aus und klicke auf den grünen Button
  • 2. Schaue in deinem E-Mail Postfach nach einer Nachricht von GambleJoe
  • 3. Klicke in der E-Mail den Bestätigungslink an und dein neues Passwort ist dann sofort aktiv