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Off-Topic & Smalltalk: Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf Geldwäsche (Seite 6)

Thema erstellt am 19.01.2021 | Seite: 6 von 6 | Antworten: 57 | Ansichten: 17.345
NoBonusUser
Einsteiger

SLOTMASTER schrieb am 30.01.2021 um 15:24 Uhr:
Danke , ja gelernt habe ich definitiv einiges. Selbst Glücksspielgewinne bei der Bundesbank melden, in die Steuererklärungen schreiben und kaum bis gar nicht mehr mit den E-Wallets aufs Konto einzahlen oder Bar einzahlen.

Inwiefern packst du die in die Steuererklärung?

Und was meinst du mit nicht Bar einzahlen?
tEquilA
Amateur
SLOTMASTER schrieb am 19.01.2021 um 10:09 Uhr: Ich fand es Strange das sie gar nicht an meinen Gewinnauszügen interessiert waren. Normalerweise könnten sie doch sogar bei den Casinos anfragen. Die werfen mir einfach Geldwäsche vor und wollen einen Beweis finden. Soll ich zur Vorladung gehen wenn ich eine bekomme? Eine normale Vorladung würd ja heißen das sie nichts haben und meint ihr eine Vorladung vom Staatsanwalt kann ohne Beweis oder Hinweis auf Geldwäsche überhaupt kommen? 

Das Finanzamt unterstellt dir Geldwäsche, wendet sich an die Staatsanwaltschaft und die schicken die Bullen los. Hätte an deiner Stelle garnicht mit denen geredet. Klar, reinlassen ja wenn die nen Beschluss dabei haben, aber nie nie nie mit denen reden. Alles wird gegen dich verwendet. 

Passieren wird da garnichts. Du wirst die Herkunft des Geldes Nachweisen sollen. Kannst du ja aber.  Ärgerlich ist das deine Geräte weg sind. Das kann mehrere Monate. Bis hin zu Jahren dauern bis du das zurückbekommst. 
tEquilA
Amateur
SLOTMASTER schrieb am 30.01.2021 um 15:24 Uhr:
Danke , ja gelernt habe ich definitiv einiges. Selbst Glücksspielgewinne bei der Bundesbank melden, in die Steuererklärungen schreiben und kaum bis gar nicht mehr mit den E-Wallets aufs Konto einzahlen oder Bar einzahlen.

Glücksspielgewinne, egal wie hoch, werden nicht versteuert. 
NoBonusUser
Einsteiger
tEquilA schrieb am 04.03.2021 um 22:33 Uhr:
Glücksspielgewinne, egal wie hoch, werden nicht versteuert. 

Also am besten nicht in die Steuererklärung? 
Katharina2
Stamm-User
In die ESt-Erklärung muss es nicht eingetragen werden, aber: man sollte
alle Belege des Casinos, die den Gewinn bestätigen aufheben. Das gilt für
den Normalfall.
Ausnahme: Wird der TE als Berufsspieler eingestuft, sind die Gewinne aus
Glücksspielen in der ESt-Erklärung meldepflichtig. Der Anwalt gab auch schon
einen Hinweis dazu.
 
Wünsche dem TE ein positives Ergebnis und hier u.U. einen Anwalt, um in
Zukunft das Richtige zu tun und staatl. Zugriffe dieser Couleur zu vermeiden. 


SLOTMASTER
Einsteiger
So nach langem Warten war es knapp 6 Monate nach Durchsuchung soweit. Erst gabsn Anruf von der Polizei ich kann die Geräte wieder abholen. Eine Woche später kam der Brief vom Staatsanwalt : Einstellung des Verfahrens. War auch nen Monat jetzt her und sonst auch nichts .
tEquilA
Amateur
SLOTMASTER schrieb am 29.06.2021 um 00:07 Uhr: So nach langem Warten war es knapp 6 Monate nach Durchsuchung soweit. Erst gabsn Anruf von der Polizei ich kann die Geräte wieder abholen. Eine Woche später kam der Brief vom Staatsanwalt : Einstellung des Verfahrens. War auch nen Monat jetzt her und sonst auch nichts .

Da haben die sich ja richtig beeilt. Hätte nicht gedacht, dass du nach 6 Monaten schon alles zurück bekommst. 
NoBonusUser
Einsteiger
Darf man fragen aus welcher Stadt/Bundesland du kommst und welche Bankinstitution dich gekündigt hatte? 

Aktuelle Themen22.11.2024 um 11:59 Uhr

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