Thema erstellt am 03.05.2018 | Seite: 4 von 5 | Antworten: 42 | Ansichten: 7.873
Anonym
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Bargeld-Eure Meinung
04.05.2018, um 19:46 Uhr#31
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Knochen schrieb am 04.05.2018 um 19:40 Uhr: Ich habe bereits recherchiert und die selben Dinge gefunden die ich erwartet habe. Polizei Gesetz ist Landessache und wird aktuell lediglich in Bayern verschärft, der "Bundestrojaner" darf immer noch nicht ohne kriminellen Hintergrund verwendet werden und ein entsprechendes Gesetz wie du es formuliert hast existiert einfach nicht. Ich kenne Dirk Müller ich habe mich mit einem seiner Börsensysteme eine lange Zeit beschäftigt aber seine politische Einstellung ist trotzdem zum Kotzen. Fachwissen ersetzt niemals Sozialkompetenz.
Um mal wieder mehr zum Thema beizutragen: Ein sehr sachlicher Überblick und eine vernünftige Meinung hat finde ich dieser junge Herr:
Edit: Kann ich leider nicht lesen da die Seite der SZ bei mir trotz deaktiviertem Addblocker einfach nicht funktionieren will. Hab aber wie gesagt selbst recherchiert und kein Gesetz gefunden wie du es beschrieben hast. Merke, wie du es beschrieben hast. Schau dir nochmal an was du ursprünglich behauptet hast.
Dann kannst du es auch noch bei den deutschen Wirtschaftsnachrichten nachlesen, wobei hier leider nicht ganz genau darauf eingegangen wird was alles dadurch möglich wird und bei welchen Delikten. Bei der Süddeutschen steht es genauer, ich kann es nach Deaktivierung des Adblockers lesen.
Und dein Video hat nichts mit dem Überwachungsgesetz zu tun.
Der Bundestag hat im Eilverfahren beschlossen, dass die Behörden künftig heimlich Spionage-Software auf Computer installieren dürfen, um Verdächtige auszuforschen.
Schon der erste Satz sagt aus dass damit Verdächtige ausgeforscht werden dürfen. Das finde ich auch nicht gut und lässt auch sicherlich Interpretationsspielraum übrig aber Verdächtige sind nun mal nicht jeder.
Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Spionage-Software auf das Handy des Verdächtigen laden.
Also wohl doch nicht ohne richterlichen Beschluss? Hast du so behauptet.
Ich habe von diesem Gesetz auch damals mitbekommen habe es aber nicht direkt mit dem assoziert was du hier geschildert hast aufgrund der Abweichungen. Man sollte schon sachlich und bei den Fakten bleiben.
Anonym
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Bargeld-Eure Meinung
04.05.2018, um 19:59 Uhr#33
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Hey Knochen. Es geht um das "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", falls das noch von Interesse ist und du dich damit beschäftigen möchtest...
J****r
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04.05.2018, um 20:00 Uhr#34
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Anonym
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Bargeld-Eure Meinung
04.05.2018, um 20:04 Uhr#35
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Knochen schrieb am 04.05.2018 um 19:53 Uhr:
Also wohl doch nicht ohne richterlichen Beschluss? Hast du so behauptet.
Ich habe von diesem Gesetz auch damals mitbekommen habe es aber nicht direkt mit dem assoziert was du hier geschildert hast aufgrund der Abweichungen. Man sollte schon sachlich und bei den Fakten bleiben.
Hier ein Auszug aus der Süddeutschen: Im vorletzten Absatz ist ersichtlich das man es wegen jeder Nichtigkeit oder sagen wir so wegen jedem Verdachtsmoment anwenden darf was der Willkür der Behörden unterliegt und diese entscheiden was ein ausreichender Verdachtsmoment ist.
Im letzten Absatz ist ersichtlich das es bisher, auf der Grundlage des Gestzes von 2008 basierend, eine strenge richterliche Überwachung vonnöten war.
Bereits der vorletzte Absatz impliziert ja das es in diesem neuen Gesetz nach der Meinung der Ermittler geht und nicht nach einem Richter.
Wenn du noch genau recherchierst dann findest du auch bestimmt die Paragraphen und kannst dich ja selbst einlesen.
Die Ermittlungsbehörden erhalten damit die Möglichkeit, heimlich Schadsoftware auf private Computer, Laptops, Handys und Tablets zu spielen - um die Kommunikation direkt an der Quelle zu überwachen und die laufende Kommunikation mitzulesen. Man kann mit diesen Methoden auch auf Messengerdienste wie Whatsapp zugreifen.
Zugleich wird in dem geplanten Gesetz die Online-Durchsuchung erlaubt; auch dafür muss eine Schadsoftware auf dem Gerät installiert werden; es kann dann nicht nur auf die laufende Kommunikation, sondern auf sämtliche gespeicherten Inhalte zugegriffen werden. Es ist also möglich, die gesamte Festplatte auszulesen.
Das Gesetz über die neuen Methoden "bei der heimlichen Infiltration eines informationstechnischen Systems" (so die Gesetzesbegründung) wurde quasi als Trojaner eingebracht: Der Rechtsausschuss klinkte die geplante Erlaubnis für das staatliche Hacking vor wenigen Wochen in ein schon laufendes Gesetzesverfahren ein, in dem es unter anderem um den Führerschein-Entzug bei Nicht-Verkehrsstraftaten ging. Dort wurde das Gesetz über die Einführung des Staatstrojaners und die staatliche Computerüberwachung versteckt.
Der Katalog von Straftaten, bei denen die staatliche Infiltration privater Computer möglich sein soll, ist sehr lang, er reicht von Terrorismus über Bestechlichkeit bis hin zur "Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung". Nicht nur die Geräte eines Beschuldigten dürfen durchsucht werden, sondern auch die Geräte anderer Personen, wenn es nach Meinung der Ermittler nicht anders geht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Online-Durchsuchung nur in besonderen Fällen konkreter Gefahr erlaubt, unter strenger richterlicher Kontrolle. Es hat damals aus dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit das Computergrundrecht abgeleitet - das die "Integrität informationstechnischer Systeme" schützen soll.
Nun ja ich finde jetzt nicht dass Terrorismus oder Bestechlichkeit eine Nichtigkeit sind aber das sei mal dahingestellt. Wir sind uns ja bereits einig dass dieses Gesetz zum Kotzen ist und jetzt ewig darüber zu diskutieren wie es angewendet werden darf bringt auch nichts. In der Praxis wird das wohl nur äußerst selten und auch weiterhin nur bei schwereren Delikten angewandt werden. Die Regierung hat auch einfach kein Interesse daran jeden zum Straftäter zu machen, was hätten sie denn davon.
Insgesamt kann ich jetzt nicht wirklich herauslesen warum kein richterlicher Beschluss mehr von Nöten sein sollte? Das andere von dir verlinkte Medium schreibt ja sogar dass es einen richterlichen Beschluss benötigt.
Ich habe weder das Wort Angstbürger noch irgendwas von NWO je geschrieben? Ich finde es außerdem durchaus rational nicht irgendwelchen Behauptungen zu glauben sondern zuerst Quellen zu checken. Ich verleugne auch nicht dass es Gesetze zur Überwachung gibt aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass diese Willkürlich aussehen soll.
Ich will mich der Diskussion jetzt auch nicht entziehen aber vielleicht sollte man dafür einen eigenen Thread eröffnen? Denn so langsam hat das hier nichts mehr mit dem Thema Bargeld zu tun.
Anonym
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Bargeld-Eure Meinung
05.05.2018, um 00:20 Uhr#38
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Knochen schrieb am 04.05.2018 um 20:13 Uhr: Nun ja ich finde jetzt nicht dass Terrorismus oder Bestechlichkeit eine Nichtigkeit sind aber das sei mal dahingestellt. Wir sind uns ja bereits einig dass dieses Gesetz zum Kotzen ist und jetzt ewig darüber zu diskutieren wie es angewendet werden darf bringt auch nichts. In der Praxis wird das wohl nur äußerst selten und auch weiterhin nur bei schwereren Delikten angewandt werden. Die Regierung hat auch einfach kein Interesse daran jeden zum Straftäter zu machen, was hätten sie denn davon.
Insgesamt kann ich jetzt nicht wirklich herauslesen warum kein richterlicher Beschluss mehr von Nöten sein sollte? Das andere von dir verlinkte Medium schreibt ja sogar dass es einen richterlichen Beschluss benötigt.
Ich habe weder das Wort Angstbürger noch irgendwas von NWO je geschrieben? Ich finde es außerdem durchaus rational nicht irgendwelchen Behauptungen zu glauben sondern zuerst Quellen zu checken. Ich verleugne auch nicht dass es Gesetze zur Überwachung gibt aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass diese Willkürlich aussehen soll.
Wenn du dir das Video angesehen hast dann hast du alle relevanten und richtigen Fakten. Wenn du diese überprüfen willst dann musst du dich leider durch den Dschungel der Medien durchschlagen um die Informationen Stück für Stück zusammenzuklauben.
Ist jedoch wirklich mühsam mit dir zu diskutieren weil du dir jedesmal Kleinigkeiten rauspickst die aber nicht den Gesamtzusammenhang wiederspiegeln.
Du findest in jeder Kleinigkeit irgendetwas was es deiner Meinung dann ja doch rechtfertigt und das Gesetz ja doch nicht so schlimm ist.
Ich vermute schon fast das machst du mit Absicht. Ich habe auch keine Lust dir alles bis ins kleinste Detail zu erklären.
Was fällt unter Bestechlichkeit? Was fällt unter den Verdacht der Bestechlichkeit? Außerdem wurde erwähnt das viele Straftaten darunter fallen, man hat natürlich extra die erwähnt wo Menschen wie du dann kopfnickend vor dem Computer sitzen und sich sagen: ist doch ok.
Wenn dein Nachbar Dreck am Steck hat wirst du als unschuldiger "Verdächtiger" ebenfalls überwacht.
Jeder der das Gesetz verstanden hat sieht damit sofort das man damit eigentlich jeden Bürger überwachen kann, ganz ohne tatsächliche Begründung, die kann man sich mit diesem Gesetz ganz leicht aus dem Hut zaubern.
Es geht auch nicht darum das der Staat das schon nicht bei jedem Bürger machen wird, es geht darum das der Staat das mit diesem Gesetz bei jedem Bürger machen darf.
Und das führt uns wieder zum Thema Bargeld:
Stell dir mal einen Staat vor der das Recht hat dich völlig zu überwachen, deine Kontobewegungen, jeden deiner Schritte, dich abhören darf und deine privaten Nachrichten mitliest, dir theoretisch jederzeit das Geld einfrieren kann und dich damit handlungsunfähig macht.
Und wenn du dann sagst wir leben ja in einem Rechtsstaat, dann frage ich dich, für was braucht ein Rechtsstaat dann solche Gesetze?
Wohl nur um im Bedarf dann auch auf solche Gesetze zurückgreifen zu können. Oder glaubst du die machen solche Gesetze und wenden sie nicht an?
Wäre ein ziemlich merkwürdiger Gesetzgeber.
Ein Rechtsstaat entwirft solche Gesetze erst gar nicht.
Und das sind erst ein paar von denen die es bereits gibt ohne das die meisten davon wissen.
Schau mal was in Bayern in Planung ist:
Depressive Menschen sollen sich registrieren müssen und können zwangseingewiesen werden. Sie können gezwungen werden Tabletten zu nehmen die sie nicht vielleicht gar nicht wollen und werden völlig ihrer Bürgerrechte beraubt und wie Verbrecher behandelt.
Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können - ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.
Die neuen Vorschriften über Zwangsunterbringung in Krankenhäusern sind den Vorschriften für die Unterbringung im Strafrecht entnommen: Besuche werden stark eingeschränkt und kontrolliert, Telefonate überwacht, die Kranken durchsucht - dazu gehört auch die Kontrolle der intimen Körperöffnungen.
Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.
35 Paragrafen des Gesetzes beschäftigen sich mit der Unterbringung zu Zwecken der - Achtung - Gefahrenabwehr. Depressive und psychisch Kranke werden so mit einem Stigma versehen, als Risiko für die öffentliche Sicherheit gebrandmarkt. Abgesehen davon, dass viele von ihnen, wenn überhaupt, eine Gefahr für sich selbst darstellen und nicht für andere, kommt das einer gesellschaftlichen Ächtung gefährlich nahe.
S****n
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Bargeld-Eure Meinung
05.05.2018, um 00:30 Uhr#39
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Der Witz an der Sache ist doch, der Krankenstand bei der bayrischen Polizei ist so groß wie nie zuvor. Und warum? Weil sie einfach nicht mehr können.Ich kenne einige persönlich, denen sieht man an, das sie fertig sind mit der Welt, weil sie gegen ihr Gewissen handeln müssen.
Sie führen z.b. jemanden ab, der nur eine kritische Meinung hatte, die aber die Beamten auch haben, aber nicht sagen dürfen. Um dann nachts schlafen zu können, müssen sie Tabletten schlucken sonst kommen sie seelisch nicht zur Ruhe.
Polizisten sind auch nur Menschen, und die spüren nunmal, das das was sie machen, nicht richtig und unmenschlich ist.
Anonym
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05.05.2018, um 00:38 Uhr#40
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ShinShan schrieb am 05.05.2018 um 00:30 Uhr: Der Witz an der Sache ist doch, der Krankenstand bei der bayrischen Polizei ist so groß wie nie zuvor. Und warum? Weil sie einfach nicht mehr können.Ich kenne einige persönlich, denen sieht man an, das sie fertig sind mit der Welt, weil sie gegen ihr Gewissen handeln müssen.
Sie führen z.b. jemanden ab, der nur eine kritische Meinung hatte, die aber die Beamten auch haben, aber nicht sagen dürfen. Um dann nachts schlafen zu können, müssen sie Tabletten schlucken sonst kommen sie seelisch nicht zur Ruhe.
Polizisten sind auch nur Menschen, und die spüren nunmal, das das was sie machen, nicht richtig und unmenschlich ist.
Und ich hoffe inständig, das der Tag kommen wird, an dem die ganzen Politiker mit Handschellen abgeführt werden weil die Polizei erkannt hat, das sie für das Volk da sein muss und nicht dazu, das Volk zu versklaven. Denkt man an eure Kinder, in was für einer Welt sollen die aufwachsen ?
Es gibt auch bereits in Österreich Fälle wo bei Leuten in deren Wohnung Sachen beschlagnahmt wurden, weil sie ein Meinungsverbechen begangen haben.
Das geht ebenfalls zurück auf ein erst kürzlich beschlossenes Gesetz.
Man muss sich schon mal anschauen in welche Richtung das ganze geht.
Man kann mittlerweile schon vor Gericht gestellt werden weil man eine Meinung vertritt die den Politikern nicht gefällt.
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Und dein Video hat nichts mit dem Überwachungsgesetz zu tun.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2017/06/23/bundestag-beschliesst-im-eilverfahren-spionage-auf-private-computer/
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Ich habe von diesem Gesetz auch damals mitbekommen habe es aber nicht direkt mit dem assoziert was du hier geschildert hast aufgrund der Abweichungen. Man sollte schon sachlich und bei den Fakten bleiben.
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Hier ein Auszug aus der Süddeutschen: Im vorletzten Absatz ist ersichtlich das man es wegen jeder Nichtigkeit oder sagen wir so wegen jedem Verdachtsmoment anwenden darf was der Willkür der Behörden unterliegt und diese entscheiden was ein ausreichender Verdachtsmoment ist.
Im letzten Absatz ist ersichtlich das es bisher, auf der Grundlage des Gestzes von 2008 basierend, eine strenge richterliche Überwachung vonnöten war.
Bereits der vorletzte Absatz impliziert ja das es in diesem neuen Gesetz nach der Meinung der Ermittler geht und nicht nach einem Richter.
Wenn du noch genau recherchierst dann findest du auch bestimmt die Paragraphen und kannst dich ja selbst einlesen.
Die Ermittlungsbehörden erhalten damit die Möglichkeit, heimlich Schadsoftware auf private Computer, Laptops, Handys und Tablets zu spielen - um die Kommunikation direkt an der Quelle zu überwachen und die laufende Kommunikation mitzulesen. Man kann mit diesen Methoden auch auf Messengerdienste wie Whatsapp zugreifen.
Zugleich wird in dem geplanten Gesetz die Online-Durchsuchung erlaubt; auch dafür muss eine Schadsoftware auf dem Gerät installiert werden; es kann dann nicht nur auf die laufende Kommunikation, sondern auf sämtliche gespeicherten Inhalte zugegriffen werden. Es ist also möglich, die gesamte Festplatte auszulesen.
Das Gesetz über die neuen Methoden "bei der heimlichen Infiltration eines informationstechnischen Systems" (so die Gesetzesbegründung) wurde quasi als Trojaner eingebracht: Der Rechtsausschuss klinkte die geplante Erlaubnis für das staatliche Hacking vor wenigen Wochen in ein schon laufendes Gesetzesverfahren ein, in dem es unter anderem um den Führerschein-Entzug bei Nicht-Verkehrsstraftaten ging. Dort wurde das Gesetz über die Einführung des Staatstrojaners und die staatliche Computerüberwachung versteckt.
Der Katalog von Straftaten, bei denen die staatliche Infiltration privater Computer möglich sein soll, ist sehr lang, er reicht von Terrorismus über Bestechlichkeit bis hin zur "Verleitung zu missbräuchlicher Asylantragstellung". Nicht nur die Geräte eines Beschuldigten dürfen durchsucht werden, sondern auch die Geräte anderer Personen, wenn es nach Meinung der Ermittler nicht anders geht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Online-Durchsuchung nur in besonderen Fällen konkreter Gefahr erlaubt, unter strenger richterlicher Kontrolle. Es hat damals aus dem Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit das Computergrundrecht abgeleitet - das die "Integrität informationstechnischer Systeme" schützen soll.
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Insgesamt kann ich jetzt nicht wirklich herauslesen warum kein richterlicher Beschluss mehr von Nöten sein sollte? Das andere von dir verlinkte Medium schreibt ja sogar dass es einen richterlichen Beschluss benötigt.
Ich habe weder das Wort Angstbürger noch irgendwas von NWO je geschrieben? Ich finde es außerdem durchaus rational nicht irgendwelchen Behauptungen zu glauben sondern zuerst Quellen zu checken. Ich verleugne auch nicht dass es Gesetze zur Überwachung gibt aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass diese Willkürlich aussehen soll.
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Wenn du dir das Video angesehen hast dann hast du alle relevanten und richtigen Fakten. Wenn du diese überprüfen willst dann musst du dich leider durch den Dschungel der Medien durchschlagen um die Informationen Stück für Stück zusammenzuklauben.
Ist jedoch wirklich mühsam mit dir zu diskutieren weil du dir jedesmal Kleinigkeiten rauspickst die aber nicht den Gesamtzusammenhang wiederspiegeln.
Du findest in jeder Kleinigkeit irgendetwas was es deiner Meinung dann ja doch rechtfertigt und das Gesetz ja doch nicht so schlimm ist.
Ich vermute schon fast das machst du mit Absicht. Ich habe auch keine Lust dir alles bis ins kleinste Detail zu erklären.
Was fällt unter Bestechlichkeit? Was fällt unter den Verdacht der Bestechlichkeit? Außerdem wurde erwähnt das viele Straftaten darunter fallen, man hat natürlich extra die erwähnt wo Menschen wie du dann kopfnickend vor dem Computer sitzen und sich sagen: ist doch ok.
Wenn dein Nachbar Dreck am Steck hat wirst du als unschuldiger "Verdächtiger" ebenfalls überwacht.
Jeder der das Gesetz verstanden hat sieht damit sofort das man damit eigentlich jeden Bürger überwachen kann, ganz ohne tatsächliche Begründung, die kann man sich mit diesem Gesetz ganz leicht aus dem Hut zaubern.
Es geht auch nicht darum das der Staat das schon nicht bei jedem Bürger machen wird, es geht darum das der Staat das mit diesem Gesetz bei jedem Bürger machen darf.
Und das führt uns wieder zum Thema Bargeld:
Stell dir mal einen Staat vor der das Recht hat dich völlig zu überwachen, deine Kontobewegungen, jeden deiner Schritte, dich abhören darf und deine privaten Nachrichten mitliest, dir theoretisch jederzeit das Geld einfrieren kann und dich damit handlungsunfähig macht.
Und wenn du dann sagst wir leben ja in einem Rechtsstaat, dann frage ich dich, für was braucht ein Rechtsstaat dann solche Gesetze?
Wohl nur um im Bedarf dann auch auf solche Gesetze zurückgreifen zu können. Oder glaubst du die machen solche Gesetze und wenden sie nicht an?
Wäre ein ziemlich merkwürdiger Gesetzgeber.
Ein Rechtsstaat entwirft solche Gesetze erst gar nicht.
Und das sind erst ein paar von denen die es bereits gibt ohne das die meisten davon wissen.
Schau mal was in Bayern in Planung ist:
Depressive Menschen sollen sich registrieren müssen und können zwangseingewiesen werden. Sie können gezwungen werden Tabletten zu nehmen die sie nicht vielleicht gar nicht wollen und werden völlig ihrer Bürgerrechte beraubt und wie Verbrecher behandelt.
Bayern plant nicht nur das umstrittene, superscharfe neue Polizeigesetz, um massiv gegen echte und angebliche Gefährder vorzugehen. Bayern plant auch eine Art Polizeirecht gegen psychisch kranke Menschen. Der Entwurf für ein "Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz" führt zur Mollathisierung des Rechts: Depressive Menschen sollen künftig nach Regeln, die bisher nur für Straftäter galten, in Krankenhäusern festgesetzt werden können - ohne dass (wie bei Gustl Mollath) eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.
Die neuen Vorschriften über Zwangsunterbringung in Krankenhäusern sind den Vorschriften für die Unterbringung im Strafrecht entnommen: Besuche werden stark eingeschränkt und kontrolliert, Telefonate überwacht, die Kranken durchsucht - dazu gehört auch die Kontrolle der intimen Körperöffnungen.
Die Daten, inklusive Diagnose und Befund, werden an eine Zentralstelle weitergeben, fünf Jahre gespeichert, stehen dem Zugriff staatlicher Organe zur Verfügung. Alles rechtens? Nach dem neuen Gesetz ja.
35 Paragrafen des Gesetzes beschäftigen sich mit der Unterbringung zu Zwecken der - Achtung - Gefahrenabwehr. Depressive und psychisch Kranke werden so mit einem Stigma versehen, als Risiko für die öffentliche Sicherheit gebrandmarkt. Abgesehen davon, dass viele von ihnen, wenn überhaupt, eine Gefahr für sich selbst darstellen und nicht für andere, kommt das einer gesellschaftlichen Ächtung gefährlich nahe.
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Sie führen z.b. jemanden ab, der nur eine kritische Meinung hatte, die aber die Beamten auch haben, aber nicht sagen dürfen. Um dann nachts schlafen zu können, müssen sie Tabletten schlucken sonst kommen sie seelisch nicht zur Ruhe.
Polizisten sind auch nur Menschen, und die spüren nunmal, das das was sie machen, nicht richtig und unmenschlich ist.
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Es gibt auch bereits in Österreich Fälle wo bei Leuten in deren Wohnung Sachen beschlagnahmt wurden, weil sie ein Meinungsverbechen begangen haben.
Das geht ebenfalls zurück auf ein erst kürzlich beschlossenes Gesetz.
Man muss sich schon mal anschauen in welche Richtung das ganze geht.
Man kann mittlerweile schon vor Gericht gestellt werden weil man eine Meinung vertritt die den Politikern nicht gefällt.