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Roulette allgemein: UMFRAGE: Betrug im Live Roulette? (Seite 9)

Thema erstellt am 07.01.2019 | Seite: 9 von 17 | Antworten: 169 | Ansichten: 28.732
C****7
upola schrieb am 11.01.2019 um 08:42 Uhr:

Tja,das ist aber keine Antwort auf meine Frage die ich dir hier gestellt habe.

Aber ich merke schon,eine vernünftige Antwort werde ich nicht auf meine Frage bekommen,die ich hier gestellt habe.
Du weichst immer schön aus,und drehst es so wie es dir gefällt.

Tja....dann muss ich dir wirklich erklären, dass 1+1=2 ist. Soviel Verstand hätte ich dir schon zugetraut.
C****7
Zockertyp89 schrieb am 11.01.2019 um 08:45 Uhr:
Welche Wahrheit? Das sind Vermutungen die du aufstellst. Sobald deine angebliche Klage durch ist, können wir uns gerne unterhalten.

Ist ja interessant dass auf YouTube 90% der User den Betrug eindeutig erkennen und die Meisten hier auf Vogel Strauss machen 🙈
C****7
table1 schrieb am 11.01.2019 um 09:09 Uhr: Das lustige ist, der Threadhersteller kennt alle Tricks und weiß es ist verarsche.... und spielt SELBST WEITERHIN Roulette Genialer Typ. 

Ich bin seit Monaten Clean von diesem ganzen mist und während du noch versuchst Rot/Schwarz zu treffen, versuche ich die nächsten 10000 € zu sparen

Dann weisst du ja mehr als ich und bist noch genialer.
Was hast du eigentlich dagegen, dass einer für FairPlay sorgt?
Ichbins2018
Stamm-User
Bitteschön Champion ... schau dir mal das fette in Schwarz an.
Vielleicht verstehst du es dann etwas besser worauf ich hinaus wollte? 

Strafbarkeit des Mitspielens bei Online-Casinos

Wer als Veranstalter ein Glücksspiel, worunter auch ein Online-Casino fällt, anbietet, ohne über die entsprechende staatliche Genehmigung zu verfügen, macht sich strafbar (§ 284 StGB). Auf den durch das Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01) ausgelösten Streit, ob es sich hierbei um eine deutsche Genehmigung handeln muss oder ob die eines anderen europäischen Staates ausreichend ist, soll hier nicht weiter eingegangen werden. 

Vielmehr soll hier die Frage geklärt werden, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen sich der Teilnehmer eines Online-Casinos strafbar macht. Vorauszuschicken ist, dass die Betrachtung ausschließlich nach deutschem Recht geschieht. Leider existieren in diesem Bereich keinerlei internationale Abkommen, so dass jedes Land seine eigenen, speziellen Regelungen hat. 

Gemäß § 285 StGB wird derjenige bestraft, der an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Es droht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. 

Defakto wird sich jedes Gericht und jedes Casino darauf berufen und dir auf der Birne klatschen das du überhaupt nicht hättest spielen dürfen...verstehst du jetzt die Sinnlosigkeit deines Treads? 
C****7
table1 schrieb am 11.01.2019 um 09:23 Uhr: Solchen Menschen darf man niemals glauben. Keiner von uns kann ein Casino überlisten und er ist eh nur jemand der "labert". Er braucht das eben. 

Fachlich korrektes und sehr intelligentes Statement. Spricht für sich.
C****7
Ichbins2018 schrieb am 11.01.2019 um 10:00 Uhr: Bitteschön Champion ... schau dir mal das fette in Schwarz an.
Vielleicht verstehst du es dann etwas besser worauf ich hinaus wollte? 

Strafbarkeit des Mitspielens bei Online-Casinos

Wer als Veranstalter ein Glücksspiel, worunter auch ein Online-Casino fällt, anbietet, ohne über die entsprechende staatliche Genehmigung zu verfügen, macht sich strafbar (§ 284 StGB). Auf den durch das Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshof (Urt. v. 6 . November 2003 - Az.: C-243/01) ausgelösten Streit, ob es sich hierbei um eine deutsche Genehmigung handeln muss oder ob die eines anderen europäischen Staates ausreichend ist, soll hier nicht weiter eingegangen werden. 

Vielmehr soll hier die Frage geklärt werden, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen sich der Teilnehmer eines Online-Casinos strafbar macht. Vorauszuschicken ist, dass die Betrachtung ausschließlich nach deutschem Recht geschieht. Leider existieren in diesem Bereich keinerlei internationale Abkommen, so dass jedes Land seine eigenen, speziellen Regelungen hat. 

Gemäß § 285 StGB wird derjenige bestraft, der an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Es droht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. 


Schön, in bin aber nicht aus Deutschland, ich weiss nur das es primär verboten ist die Spiele in meinem Land anzubieten und die Online Casinos machen es trotzdem. 
Illegal und strafbar!
Ichbins2018
Stamm-User
Champion280667 schrieb am 11.01.2019 um 10:07 Uhr:
Schön, in bin aber nicht aus Deutschland, ich weiss nur das es primär verboten ist die Spiele in meinem Land anzubieten und die Online Casinos machen es trotzdem. 
Illegal und strafbar!

Du sprichst hier aber Spieler aus Deutschland an! 

Und wie ich dir schon schrieb, setze dich doch zuerst mal mit der aktuellen bundesdeutschen Gesetzgebung diesbezüglich auseinander. 
Anonym
Champion280667 schrieb am 11.01.2019 um 09:57 Uhr:
Ist ja interessant dass auf YouTube 90% der User den Betrug eindeutig erkennen und die Meisten hier auf Vogel Strauss machen 🙈

Und das bringt genau was? Erklär doch mal bitte ganz genau was du hier erreichen willst. Bitte rede mal nicht um den heißen Brei herum, sondern erkläre mal ganz genau was du dir erhoffst?
C****7
Wo steht den hier dass das Forum nur für Deutsche ist🙈
Italiener, Österreicher, Schweizer und Briten die deutsch können, dürfen hier also nicht schreiben🙈
Betrug ist international....du bist mir ein Scherzkeks.
C****7
Zockertyp89 schrieb am 11.01.2019 um 10:15 Uhr:
Und das bringt genau was? Erklär doch mal bitte ganz genau was du hier erreichen willst. Bitte rede mal nicht um den heißen Brei herum, sondern erkläre mal ganz genau was du dir erhoffst?

Verstehst du es nicht. Mit einer Schadenersatzklage holst du mehr Geld ab, als 1 Jahr zu gamblen. 😎😎😎

Aktuelle Themen02.11.2024 um 22:34 Uhr

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