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Ein- und Auszahlungsmethoden: Mahnung von Skrill erhalten (Seite 3)

Thema erstellt am 02.12.2021 | Seite: 3 von 4 | Antworten: 30 | Ansichten: 11.980
Raupe
Amateur
Ich danke euch für die Antworten : ))

Okey, also erstmal abwarten und nicht verrückt machen.
sippi
Experte
Wer die Mahnung per Mail merkwürdig findet: da kommt schon noch was per Post nach   Und wer das mit dem Inkasso auf die leichte Schulter nimmt, weil da ja angeblich nichts passiert, weil's ja in Foren so steht, der sollte darauf schon mal nicht hören. Dem immer gleich widersprechen (sofern man keine offenen Forderungen hat oder der Betrag falsch ist). Das kann man ruhig per Mail machen. Sollte nach ein paar Tagen darauf keine Antwort kommen, dann ein Einschreiben per Post schicken. Aber wie hier zu lesen ist, hilft ein Widerspruch wohl nichts, da ihr das Geld ja anscheinend zurückbekommen hattet. Also in den sauren Apfel beißen, Skrill bekommt das Geld so oder so. Wer nicht flüssig ist, kann auch 'ne Ratenzahlung von z.B. 30 Euro anfragen.
gamble1
Ikone
sippi schrieb am 07.12.2021 um 16:31 Uhr: Wer die Mahnung per Mail merkwürdig findet: da kommt schon noch was per Post nach   Und wer das mit dem Inkasso auf die leichte Schulter nimmt, weil da ja angeblich nichts passiert, weil's ja in Foren so steht, der sollte darauf schon mal nicht hören. Dem immer gleich widersprechen (sofern man keine offenen Forderungen hat oder der Betrag falsch ist). Das kann man ruhig per Mail machen. Sollte nach ein paar Tagen darauf keine Antwort kommen, dann ein Einschreiben per Post schicken. Aber wie hier zu lesen ist, hilft ein Widerspruch wohl nichts, da ihr das Geld ja anscheinend zurückbekommen hattet. Also in den sauren Apfel beißen, Skrill bekommt das Geld so oder so. Wer nicht flüssig ist, kann auch 'ne Ratenzahlung von z.B. 30 Euro anfragen.

Natürlich sollte man auch nur Widerspruch einlegen wenn die Forderung nicht berechtigt ist alles andere wäre ja blöd außer die Forderung ist über 3 Jahre alt dann müsste sie sofern sie nicht tituliert ist verjährt sein 
charrrge

sippi schrieb am 07.12.2021 um 16:31 Uhr:

 Aber wie hier zu lesen ist, hilft ein Widerspruch wohl nichts, da ihr das Geld ja anscheinend zurückbekommen hattet. Also in den sauren Apfel beißen, Skrill bekommt das Geld so oder so. Wer nicht flüssig ist, kann auch 'ne Ratenzahlung von z.B. 30 Euro anfragen.

Es kommt stark auf die Rahmenbedingungen an. Ein Verfahren vor dem AG kostet nun auch nicht die Welt, wenn man unterliegt. Gleichzeitig fährt Skrill aber maximales Risiko, wenn das Urteil pro "Spieler" ausfällt.


Wie dem auch sei: Es gibt Urteile pro Skrill (LG Ulm, AG Ebersberg), bei denen die anwaltliche Vertretung sehr ungeschickt bzw. nicht vorhanden war. Dazu noch Urteile, wo es einen merkwürdigen Zusammenhang zwischen der Vielzahl von Anwälten in der Stadt und den Urteilen a.d. dortigen Gerichten gibt;)

In meinem Fall gehe ich nicht davon aus, dass Skrill Klage einreichen wird. Ein positives Urteil bringt denen etwas Geld, ein negatives Urteil dürfte aufgrund der papiernen Wände und der Nähe zu politischen Entscheidern zu größeren Problemen führen. Von einem nachträglichen Chargeback einmal ganz abgesehen.
DieWunderharke5000
Stamm-User
Die entscheidende Frage ist doch, habt ihr oder eure Bank jemals Geld von Skrill zurückgebucht oder nicht? Die schicken doch nicht einfach wahllos Mahnungen an beliebige Kunden raus. 

Und wenn es wie bei Rebellady zur Verhandlung inklusive Urteil kam, wird an der Forderung ja wohl was dran gewesen sein, oder nicht? 
Rebelllady26
Erfahrene
DieWunderharke5000 schrieb am 07.12.2021 um 23:52 Uhr: Die entscheidende Frage ist doch, habt ihr oder eure Bank jemals Geld von Skrill zurückgebucht oder nicht? Die schicken doch nicht einfach wahllos Mahnungen an beliebige Kunden raus. 

Und wenn es wie bei Rebellady zur Verhandlung inklusive Urteil kam, wird an der Forderung ja wohl was dran gewesen sein, oder nicht? 

Meine Bank hat in der Tat Zahlungen storniert und ich hab das nicht gecheckt. Hab eben nicht ständig mein Girokonto überprüft.

Dachte wirklich ich sei im Recht, aber nene. Pustekuchen. Und falls das einer nicht glaubt,.. Ich hab noch die Ladung vom Gericht.. Skrill gegen ****** 🤣👌
charrrge

DieWunderharke5000 schrieb am 07.12.2021 um 23:52 Uhr: Die entscheidende Frage ist doch, habt ihr oder eure Bank jemals Geld von Skrill zurückgebucht oder nicht? Die schicken doch nicht einfach wahllos Mahnungen an beliebige Kunden raus. 

Und wenn es wie bei Rebellady zur Verhandlung inklusive Urteil kam, wird an der Forderung ja wohl was dran gewesen sein, oder nicht? 

Man muss sehr genau differenzieren, worauf die Forderung basiert und auf welchem Weg der negative Saldo zustande gekommen ist.  Das variiert ganz stark, v.a. mit Hinblick auf die Mitwirkung an illegalem Glücksspiel.
 
Weiterhin hört es sich für mich so an, als ob es bei Rebellady eben nicht zu einem Verfahren kam, sondern es viel zu spät einen Widerspruch gg. den Vollstreckungsbescheid (nicht Mahnbescheid) gab. Sofern tatsächlich ein Urteil gesprochen wurde, wäre das AZ interessant. Die Vorgehensweise bei Rebellady liest sich so, als wäre die Forderungsabwehr nicht optimal betrieben worden. Hier muss man aber entlastend hinzufügen, dass auch viele 08/15-Anwälte keinen Plan von der Materie haben und raten, den Betrag einfach zu zahlen.
 
Der Druck mit Anwälten, illegalen Schufa-Einträgen und sonstigen Androhungen ist natürlich hoch, daher ist es umso wichtiger, nicht die Nerven zu verlieren, rechtssicher Widerspruch einzulegen und dann ganz „entspannt“ die Sache analysieren.
Raupe
Amateur
Da gerade jemand nachfragte...
Ein kleines Update.

Aktueller Stand bei mir ist, das ich den Wiederspruch an advaro versendet habe und nun warte was da jetzt kommt.
Mit Skrill selber stehe ich in Email Kontakt aber die sind sowas von unfähig und absolut nicht hilfsbereit. Obwohl sie die Transaktionshistorie haben und sehen können das ich meine "Schulden" damals schon beglichen habe, wollen die einen Kontoauszug von 2020.
Den musste ich erstmal schriftlich von meiner damaligen Bank anfordern.  Auf diesen warte ich nun damit ich das Skrill weiterleiten kann.
gamble1
Ikone
Raupe schrieb am 19.12.2021 um 18:31 Uhr: Da gerade jemand nachfragte...
Ein kleines Update.

Aktueller Stand bei mir ist, das ich den Wiederspruch an advaro versendet habe und nun warte was da jetzt kommt.
Mit Skrill selber stehe ich in Email Kontakt aber die sind sowas von unfähig und absolut nicht hilfsbereit. Obwohl sie die Transaktionshistorie haben und sehen können das ich meine "Schulden" damals schon beglichen habe, wollen die einen Kontoauszug von 2020.
Den musste ich erstmal schriftlich von meiner damaligen Bank anfordern.  Auf diesen warte ich nun damit ich das Skrill weiterleiten kann.

Das geilste ist ja solche Dinge passieren immer wenn Feiertage anstehen -.- 

Drücke euch allen die Daumen
BookofÖzi
Erfahrener
Hab gestern auch email bekommen.. 590 euro. Es wurde im November wegen mangel deckungs einige Zahlungen zurückgebucht. Da ich auf negativen Schufa kein bock hab werde ich es in raten zurückzahlen. 

Aktuelle Themen18.12.2024 um 21:38 Uhr

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