Hallo! Ich möchte mich bei instantpaycasino.com verifizieren lassen, sie wollen von mir ein Selfie mit Personalausweis im Vordergrund.
Ist das zulässig?
Ich habe da was gewonnen, und will es auszahlen lassen
Anonym
Ehemaliges Mitglied
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
08.01.2021, um 15:08 Uhr#4
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Sersch13 schrieb am 08.01.2021 um 15:05 Uhr: Ich habe da was gewonnen, und will es auszahlen lassen
Dann wirst du das machen müssen. Ich muss das in einem anderen Casino auch machen. Sogar in noch absurderer Form. Wenn es nur um 50 oder 100 Euro ginge, würde ich denen umgehend ein Selfie von meinem Arsch schicken. Leider geht's bei mir um viel mehr. Bei dir?
Kanalmalocher schrieb am 08.01.2021 um 15:08 Uhr:
Dann wirst du das machen müssen. Ich muss das in einem anderen Casino auch machen. Sogar in noch absurderer Form. Wenn es nur um 50 oder 100 Euro ginge, würde ich denen umgehend ein Selfie von meinem Arsch schicken. Leider geht's bei mir um viel mehr. Bei dir?
500 Euro. Das Problem ist, die lehnen diese Selfies ab, weil da angeblich Daten vom Perso nicht zu erkennen sind.
upola schrieb am 08.01.2021 um 15:04 Uhr: Wenn die da so wollen,musst du es machen wenn du verifiziert werden willst.
Ich würde den scheiss freiwillig nicht machen.
Da bin ich ganz auf deiner Seite.
Account löschen und auf jeder denkbaren Seite 1* bewerten wäre glaub der richtige weg
Sersch13 schrieb am 08.01.2021 um 14:54 Uhr: Hallo! Ich möchte mich bei instantpaycasino.com verifizieren lassen, sie wollen von mir ein Selfie mit Personalausweis im Vordergrund.
Ist das zulässig?
Hast du 10000 € eingezahlt bzw. höhere Beträge, die auffällig waren ? Wenn nein,
und es um 500 € Gewinn-Auszahlung, bei geringer Einzahlung geht: 'N e i n' .
Dazu müssen wir mal präzisieren, nach dem Staatsvertrag (GlüStV 2021) § 32;
Absatz4-Kopie:
(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten
Daten verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit
1. Datenbanken, deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche
face-to-face Kontrollen verifiziert wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),
@all
Hier mal ein Teil des Paragraph 32, der sehr wichtig ist für alle Player und Casinos, da
immer wieder Auszahlungsblockaden mit 'face to face' seitens der Casino aufgebaut
werden:
§ 32 Spieler- und Jugendschutzkonzept
(1) Die Erlaubnisinhaber müssen ihr Glücksspielangebot im Internet auf einer
Internetdomäne der obersten Stufe „de“ anbieten. Auf der Startseite der Internetdomäne
des Erlaubnisinhabers muss an einer gut sichtbaren Stelle der Hinweis platziert werden,
dass die Teilnahme an Glücksspielen für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist. Auch
der Hinweis, dass der Erlaubnisinhaber über eine Erlaubnis der Glücksspielaufsicht verfügt
und unter deren Aufsicht steht, muss an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden.
Es muss der direkte Aufruf der Internetdomäne der Glücksspielaufsicht ermöglicht werden.
(2) Alle Informationen, die der Erlaubnisinhaber den Spielerinnen und Spielern zur
Verfügung zu stellen hat, müssen auf der Internetdomäne des Erlaubnisinhabers
in deutscher Sprache zugänglich sein und von allen Seiten der Internetdomäne
aufgerufen werden können.
(3) Für die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet muss eine Spielerin oder
ein Spieler als Kundin oder Kunde beim Erlaubnisinhaber registriert werden.
Die Registrierung muss mindestens alle Daten gemäß § 14 Absatz 3 sowie den
Zahlungsweg, über den Ein- und Auszahlungen auf dem virtuellen Spielkonto erfolgen,
enthalten.
(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten Daten
verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 1. Datenbanken,
deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche face-to-face Kontrollen verifiziert
wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),
Sie beziehen sich also: auf Schufa, Post und Banken. Einiges haben sie automatisch
vorliegen z.B. über Trustly oder fordern von euch Unterlagen an, meist Bankauszüge, denn
eure Bank hat euch sicher 'face to face' gesehen. Diese nachträgliche Hölle für Spieler
zu Hause vor PC und Kamera ist unzulässig/verboten. Bei HighRollern verständlich, wenn
ein Casino sich absichern will. Bei Verdacht wird ohnehin der Staatsanwalt eingeschaltet.
Bei normalen Spielverhalten ist es als Schikane bzw. Blockade verboten. Das betrifft also
Casinos .com/de (siehe Absatz 1), wenn nur .com kann u.U. der ganze Gewinn und Einsatz
weg sein. Dann hat das Casino 'hoch gepokert, bietet in D illegal an und ihr habt u.U. die
A-Karte gezogen. Aber dass wisst ihr ja selbst.
Wenn die Quelle erforderlich ist, setze ich sie gern noch nach. Weiß es jetzt nicht genau.
So jedenfalls, liegt es in Malta bei der Reg.-Behörde zur tiefen Stellungnahme für die
europäische Union vor.
Katharina2 schrieb am 09.01.2021 um 09:01 Uhr:
Hast du 10000 € eingezahlt bzw. höhere Beträge, die auffällig waren ? Wenn nein,
und es um 500 € Gewinn-Auszahlung, bei geringer Einzahlung geht: 'N e i n' .
Dazu müssen wir mal präzisieren, nach dem Staatsvertrag (GlüStV 2021) § 32;
Absatz4-Kopie:
(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten
Daten verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit
1. Datenbanken, deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche
face-to-face Kontrollen verifiziert wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),
@all
Hier mal ein Teil des Paragraph 32, der sehr wichtig ist für alle Player und Casinos, da
immer wieder Auszahlungsblockaden mit 'face to face' seitens der Casino aufgebaut
werden:
§ 32 Spieler- und Jugendschutzkonzept
(1) Die Erlaubnisinhaber müssen ihr Glücksspielangebot im Internet auf einer
Internetdomäne der obersten Stufe „de“ anbieten. Auf der Startseite der Internetdomäne
des Erlaubnisinhabers muss an einer gut sichtbaren Stelle der Hinweis platziert werden,
dass die Teilnahme an Glücksspielen für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist. Auch
der Hinweis, dass der Erlaubnisinhaber über eine Erlaubnis der Glücksspielaufsicht verfügt
und unter deren Aufsicht steht, muss an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden.
Es muss der direkte Aufruf der Internetdomäne der Glücksspielaufsicht ermöglicht werden.
(2) Alle Informationen, die der Erlaubnisinhaber den Spielerinnen und Spielern zur
Verfügung zu stellen hat, müssen auf der Internetdomäne des Erlaubnisinhabers
in deutscher Sprache zugänglich sein und von allen Seiten der Internetdomäne
aufgerufen werden können.
(3) Für die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet muss eine Spielerin oder
ein Spieler als Kundin oder Kunde beim Erlaubnisinhaber registriert werden.
Die Registrierung muss mindestens alle Daten gemäß § 14 Absatz 3 sowie den
Zahlungsweg, über den Ein- und Auszahlungen auf dem virtuellen Spielkonto erfolgen,
enthalten.
(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten Daten
verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 1. Datenbanken,
deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche face-to-face Kontrollen verifiziert
wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),
Sie beziehen sich also: auf Schufa, Post und Banken. Einiges haben sie automatisch
vorliegen z.B. über Trustly oder fordern von euch Unterlagen an, meist Bankauszüge, denn
eure Bank hat euch sicher 'face to face' gesehen. Diese nachträgliche Hölle für Spieler
zu Hause vor PC und Kamera ist unzulässig/verboten. Bei HighRollern verständlich, wenn
ein Casino sich absichern will. Bei Verdacht wird ohnehin der Staatsanwalt eingeschaltet.
Bei normalen Spielverhalten ist es als Schikane bzw. Blockade verboten. Das betrifft also
Casinos .com/de (siehe Absatz 1), wenn nur .com kann u.U. der ganze Gewinn und Einsatz
weg sein. Dann hat das Casino 'hoch gepokert, bietet in D illegal an und ihr habt u.U. die
A-Karte gezogen. Aber dass wisst ihr ja selbst.
Wenn die Quelle erforderlich ist, setze ich sie gern noch nach. Weiß es jetzt nicht genau.
So jedenfalls, liegt es in Malta bei der Reg.-Behörde zur tiefen Stellungnahme für die
europäische Union vor.
Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett,das das Casino sich um deutsche Gesetzte kümmert.
Meinst du wirklich deine Google Weisheiten bringen den TE weiter?
u****n
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Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
09.01.2021, um 11:18 Uhr#10
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upola schrieb am 09.01.2021 um 10:49 Uhr:
Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett,das das Casino sich um deutsche Gesetzte kümmert.
Meinst du wirklich deine Google Weisheiten bringen den TE weiter?
Die rafft einfach nicht, dass sie aus einem „Entwurf“ zitiert, der schon 17. mal überarbeitet wurde und es sich um nichts anderes als einen Entwurf handelt, der für niemanden zwingend ist. Es gibt nach wie vor kein Gesetz, und solange können sich die OCs auch verhalten wie sie wollen.
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
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Ist das zulässig?
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
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Ich würde den scheiss freiwillig nicht machen.
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Dann wirst du das machen müssen. Ich muss das in einem anderen Casino auch machen. Sogar in noch absurderer Form. Wenn es nur um 50 oder 100 Euro ginge, würde ich denen umgehend ein Selfie von meinem Arsch schicken. Leider geht's bei mir um viel mehr. Bei dir?
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
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500 Euro. Das Problem ist, die lehnen diese Selfies ab, weil da angeblich Daten vom Perso nicht zu erkennen sind.
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
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Da bin ich ganz auf deiner Seite.
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Hast du 10000 € eingezahlt bzw. höhere Beträge, die auffällig waren ? Wenn nein,
und es um 500 € Gewinn-Auszahlung, bei geringer Einzahlung geht: 'N e i n' .
Dazu müssen wir mal präzisieren, nach dem Staatsvertrag (GlüStV 2021) § 32;
Absatz4-Kopie:
(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten
Daten verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit
1. Datenbanken, deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche
face-to-face Kontrollen verifiziert wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),
@all
Hier mal ein Teil des Paragraph 32, der sehr wichtig ist für alle Player und Casinos, da
immer wieder Auszahlungsblockaden mit 'face to face' seitens der Casino aufgebaut
werden:
§ 32 Spieler- und Jugendschutzkonzept
(1) Die Erlaubnisinhaber müssen ihr Glücksspielangebot im Internet auf einer
Internetdomäne der obersten Stufe „de“ anbieten. Auf der Startseite der Internetdomäne
des Erlaubnisinhabers muss an einer gut sichtbaren Stelle der Hinweis platziert werden,
dass die Teilnahme an Glücksspielen für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist. Auch
der Hinweis, dass der Erlaubnisinhaber über eine Erlaubnis der Glücksspielaufsicht verfügt
und unter deren Aufsicht steht, muss an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden.
Es muss der direkte Aufruf der Internetdomäne der Glücksspielaufsicht ermöglicht werden.
(2) Alle Informationen, die der Erlaubnisinhaber den Spielerinnen und Spielern zur
Verfügung zu stellen hat, müssen auf der Internetdomäne des Erlaubnisinhabers
in deutscher Sprache zugänglich sein und von allen Seiten der Internetdomäne
aufgerufen werden können.
(3) Für die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet muss eine Spielerin oder
ein Spieler als Kundin oder Kunde beim Erlaubnisinhaber registriert werden.
Die Registrierung muss mindestens alle Daten gemäß § 14 Absatz 3 sowie den
Zahlungsweg, über den Ein- und Auszahlungen auf dem virtuellen Spielkonto erfolgen,
enthalten.
(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten Daten
verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 1. Datenbanken,
deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche face-to-face Kontrollen verifiziert
wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),
Sie beziehen sich also: auf Schufa, Post und Banken. Einiges haben sie automatisch
vorliegen z.B. über Trustly oder fordern von euch Unterlagen an, meist Bankauszüge, denn
eure Bank hat euch sicher 'face to face' gesehen. Diese nachträgliche Hölle für Spieler
zu Hause vor PC und Kamera ist unzulässig/verboten. Bei HighRollern verständlich, wenn
ein Casino sich absichern will. Bei Verdacht wird ohnehin der Staatsanwalt eingeschaltet.
Bei normalen Spielverhalten ist es als Schikane bzw. Blockade verboten. Das betrifft also
Casinos .com/de (siehe Absatz 1), wenn nur .com kann u.U. der ganze Gewinn und Einsatz
weg sein. Dann hat das Casino 'hoch gepokert, bietet in D illegal an und ihr habt u.U. die
A-Karte gezogen. Aber dass wisst ihr ja selbst.
Wenn die Quelle erforderlich ist, setze ich sie gern noch nach. Weiß es jetzt nicht genau.
So jedenfalls, liegt es in Malta bei der Reg.-Behörde zur tiefen Stellungnahme für die
europäische Union vor.
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
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Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett,das das Casino sich um deutsche Gesetzte kümmert.
Meinst du wirklich deine Google Weisheiten bringen den TE weiter?
Selfie mit Personalausweis im Hintergrund
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Die rafft einfach nicht, dass sie aus einem „Entwurf“ zitiert, der schon 17. mal überarbeitet wurde und es sich um nichts anderes als einen Entwurf handelt, der für niemanden zwingend ist. Es gibt nach wie vor kein Gesetz, und solange können sich die OCs auch verhalten wie sie wollen.