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Casino Verifizierung: Selfie mit Personalausweis im Hintergrund

Thema erstellt am 08.01.2021 | Seite: 1 von 3 | Antworten: 29 | Ansichten: 5.138
Sersch13
Hallo! Ich möchte mich bei instantpaycasino.com verifizieren lassen, sie wollen von mir ein Selfie mit Personalausweis im Vordergrund.
Ist das zulässig? 
upola
Legende
Wenn die da so wollen,musst du es machen wenn du verifiziert werden willst.
Ich würde den scheiss freiwillig nicht machen.
Sersch13
Ich habe da was gewonnen, und will es auszahlen lassen
Anonym
Sersch13 schrieb am 08.01.2021 um 15:05 Uhr: Ich habe da was gewonnen, und will es auszahlen lassen

Dann wirst du das machen müssen. Ich muss das in einem anderen Casino auch machen. Sogar in noch absurderer Form. Wenn es nur um 50 oder 100 Euro ginge, würde ich denen umgehend ein Selfie von meinem Arsch schicken. Leider geht's bei mir um viel mehr. Bei dir?
Sersch13
Kanalmalocher schrieb am 08.01.2021 um 15:08 Uhr:
Dann wirst du das machen müssen. Ich muss das in einem anderen Casino auch machen. Sogar in noch absurderer Form. Wenn es nur um 50 oder 100 Euro ginge, würde ich denen umgehend ein Selfie von meinem Arsch schicken. Leider geht's bei mir um viel mehr. Bei dir?

500 Euro. Das Problem ist, die lehnen diese Selfies ab, weil da angeblich Daten vom Perso nicht zu erkennen sind. 
Anonym
Kauf dir eine Spiegelreflex für 600,- dann sollte es keine Probleme geben. 
genrix
Stamm-User
upola schrieb am 08.01.2021 um 15:04 Uhr: Wenn die da so wollen,musst du es machen wenn du verifiziert werden willst.
Ich würde den scheiss freiwillig nicht machen.

Da bin ich ganz auf deiner Seite.

Account löschen und auf jeder denkbaren Seite 1* bewerten wäre glaub der richtige weg
Katharina2
Stamm-User
Sersch13 schrieb am 08.01.2021 um 14:54 Uhr: Hallo! Ich möchte mich bei instantpaycasino.com verifizieren lassen, sie wollen von mir ein Selfie mit Personalausweis im Vordergrund.
Ist das zulässig? 

Hast du 10000 € eingezahlt bzw. höhere Beträge, die auffällig waren ? Wenn nein,
und es um 500 € Gewinn-Auszahlung, bei geringer Einzahlung geht: 'N e i n' .  

Dazu müssen wir mal präzisieren, nach dem Staatsvertrag (GlüStV 2021) § 32;
Absatz4-Kopie:

(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten 
Daten verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 
1. Datenbanken, deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche 
face-to-face Kontrollen verifiziert wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),


@all

Hier mal ein Teil des Paragraph 32, der sehr wichtig ist für alle Player und Casinos, da
immer wieder  Auszahlungsblockaden mit 'face to face' seitens der Casino aufgebaut 
werden:

§ 32 Spieler- und Jugendschutzkonzept 

(1) Die Erlaubnisinhaber müssen ihr Glücksspielangebot im Internet auf einer 
Internetdomäne der obersten Stufe „de“ anbieten. Auf der Startseite der Internetdomäne 
des Erlaubnisinhabers muss an einer gut sichtbaren Stelle der Hinweis platziert werden, 
dass die Teilnahme an Glücksspielen für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist. Auch 
der Hinweis, dass der Erlaubnisinhaber über eine Erlaubnis der Glücksspielaufsicht verfügt 
und unter deren Aufsicht steht, muss an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden. 
Es muss der direkte Aufruf der Internetdomäne der Glücksspielaufsicht ermöglicht werden. 

(2) Alle Informationen, die der Erlaubnisinhaber den Spielerinnen und Spielern zur 
Verfügung zu stellen hat, müssen auf der Internetdomäne des Erlaubnisinhabers 
in deutscher Sprache zugänglich sein und von allen Seiten der Internetdomäne 
aufgerufen werden können. 

(3) Für die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet muss eine Spielerin oder 
ein Spieler als Kundin oder Kunde beim Erlaubnisinhaber registriert werden. 
Die Registrierung muss mindestens alle Daten gemäß § 14 Absatz 3 sowie den 
Zahlungsweg, über den Ein- und Auszahlungen auf dem virtuellen Spielkonto erfolgen, 
enthalten. 

(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten Daten 
verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 1. Datenbanken, 
deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche face-to-face Kontrollen verifiziert 
wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),

Sie beziehen sich also: auf Schufa, Post und Banken. Einiges haben sie automatisch 
vorliegen z.B. über Trustly oder fordern von euch Unterlagen an, meist Bankauszüge, denn
eure Bank hat euch sicher 'face to face' gesehen. Diese nachträgliche Hölle für Spieler
zu Hause vor PC und Kamera ist unzulässig/verboten. Bei HighRollern verständlich, wenn
ein Casino sich absichern will. Bei Verdacht wird ohnehin der Staatsanwalt eingeschaltet.
Bei normalen Spielverhalten ist es als Schikane bzw. Blockade verboten. Das betrifft also
Casinos .com/de (siehe Absatz 1), wenn nur .com kann u.U. der ganze Gewinn und Einsatz
weg sein. Dann hat das Casino 'hoch gepokert, bietet in D illegal an und ihr habt u.U. die
A-Karte gezogen. Aber dass wisst ihr ja selbst.

Wenn die Quelle erforderlich ist, setze ich sie gern noch nach. Weiß es jetzt nicht genau. 
So jedenfalls, liegt es in Malta bei der Reg.-Behörde zur tiefen Stellungnahme für die 
europäische Union vor. 
upola
Legende
Katharina2 schrieb am 09.01.2021 um 09:01 Uhr:
Hast du 10000 € eingezahlt bzw. höhere Beträge, die auffällig waren ? Wenn nein,
und es um 500 € Gewinn-Auszahlung, bei geringer Einzahlung geht: 'N e i n' .  

Dazu müssen wir mal präzisieren, nach dem Staatsvertrag (GlüStV 2021) § 32;
Absatz4-Kopie:

(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten 
Daten verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 
1. Datenbanken, deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche 
face-to-face Kontrollen verifiziert wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),


@all

Hier mal ein Teil des Paragraph 32, der sehr wichtig ist für alle Player und Casinos, da
immer wieder  Auszahlungsblockaden mit 'face to face' seitens der Casino aufgebaut 
werden:

§ 32 Spieler- und Jugendschutzkonzept 

(1) Die Erlaubnisinhaber müssen ihr Glücksspielangebot im Internet auf einer 
Internetdomäne der obersten Stufe „de“ anbieten. Auf der Startseite der Internetdomäne 
des Erlaubnisinhabers muss an einer gut sichtbaren Stelle der Hinweis platziert werden, 
dass die Teilnahme an Glücksspielen für Personen unter 18 Jahren unzulässig ist. Auch 
der Hinweis, dass der Erlaubnisinhaber über eine Erlaubnis der Glücksspielaufsicht verfügt 
und unter deren Aufsicht steht, muss an einer gut sichtbaren Stelle platziert werden. 
Es muss der direkte Aufruf der Internetdomäne der Glücksspielaufsicht ermöglicht werden. 

(2) Alle Informationen, die der Erlaubnisinhaber den Spielerinnen und Spielern zur 
Verfügung zu stellen hat, müssen auf der Internetdomäne des Erlaubnisinhabers 
in deutscher Sprache zugänglich sein und von allen Seiten der Internetdomäne 
aufgerufen werden können. 

(3) Für die Teilnahme an einem Glücksspiel im Internet muss eine Spielerin oder 
ein Spieler als Kundin oder Kunde beim Erlaubnisinhaber registriert werden. 
Die Registrierung muss mindestens alle Daten gemäß § 14 Absatz 3 sowie den 
Zahlungsweg, über den Ein- und Auszahlungen auf dem virtuellen Spielkonto erfolgen, 
enthalten. 

(4) Die Spielteilnahme ist zu verhindern, solange nicht die in Absatz 3 genannten Daten 
verifiziert wurden. Dies kann beispielsweise erfolgen über den Abgleich mit 1. Datenbanken, 
deren Datensätze durch Auskunfteien oder ursprüngliche face-to-face Kontrollen verifiziert 
wurden (z.B. Schufa, Post, Banken),

Sie beziehen sich also: auf Schufa, Post und Banken. Einiges haben sie automatisch 
vorliegen z.B. über Trustly oder fordern von euch Unterlagen an, meist Bankauszüge, denn
eure Bank hat euch sicher 'face to face' gesehen. Diese nachträgliche Hölle für Spieler
zu Hause vor PC und Kamera ist unzulässig/verboten. Bei HighRollern verständlich, wenn
ein Casino sich absichern will. Bei Verdacht wird ohnehin der Staatsanwalt eingeschaltet.
Bei normalen Spielverhalten ist es als Schikane bzw. Blockade verboten. Das betrifft also
Casinos .com/de (siehe Absatz 1), wenn nur .com kann u.U. der ganze Gewinn und Einsatz
weg sein. Dann hat das Casino 'hoch gepokert, bietet in D illegal an und ihr habt u.U. die
A-Karte gezogen. Aber dass wisst ihr ja selbst.

Wenn die Quelle erforderlich ist, setze ich sie gern noch nach. Weiß es jetzt nicht genau. 
So jedenfalls, liegt es in Malta bei der Reg.-Behörde zur tiefen Stellungnahme für die 
europäische Union vor. 

Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett,das das Casino sich um deutsche Gesetzte kümmert.
Meinst du wirklich deine Google Weisheiten bringen den TE weiter?
u****n
upola schrieb am 09.01.2021 um 10:49 Uhr:
Wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett,das das Casino sich um deutsche Gesetzte kümmert.
Meinst du wirklich deine Google Weisheiten bringen den TE weiter?

Die rafft einfach nicht, dass sie aus einem „Entwurf“ zitiert, der schon 17. mal überarbeitet wurde und es sich um nichts anderes als einen Entwurf handelt, der für niemanden zwingend ist. Es gibt nach wie vor kein Gesetz, und solange können sich die OCs auch verhalten wie sie wollen. 

Aktuelle Themen18.11.2024 um 00:26 Uhr

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