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Öffentliche Beschwerden: Betrug: Adlercasino verweigert Auszahlung 225.000€ aus Jackpot Gewinn (Seite 22)

Thema erstellt am 22.11.2017 | Seite: 22 von 33 | Antworten: 321 | Ansichten: 135.637
Anonym
Der Kläger müsste dan theoretisch im Falle einer Klage in Vorkasse gehen, Gerichtskosten vorstrecken, ich möchte nicht Wissen wie hoch der Streitwert ist.
Für mich kam bis jetzt nicht wirklich viel bei rum, nicht mehr wie heiße Luft, Adler bzw. LundL halten die Füße still, die haben ihren Standpunkt vertreten, der Spieler muss nun gucken wie man diesem Betreiber ans Bein p**st, was aus Deutschland sehr schwer sein würde.

Anwaltskosten,Gerichtskosten ggf. kosten für eine Reise ins jeweilige Land wo der Betreiber verklagt wird uiuiuiui, ich möchte mir nicht Ausmalen wenn das Ganze vor Gericht verloren geht, wenn es überhaupt soweit kommt.
tontoo2
Erfahrener
Vielleich könnte man den Anspruch an irgendwelche Fachleute für Eintreibung von Schulden im entsprechenden Umfeld des Betreibers verkaufen? Keine Ahnung, 50k Euro und abgetreten. 🤗
nenad
Amateur
So gerade min Anwalt geredet  

Was die kosten betrifft übernimmt mein Rechtsschutz alle Kosten  

Mein Anwalt hat jetzt nochmal ein Einschreiben geschickt da L&L jedesmal wenn er was schickt behauptet nichts bekommen zu haben 😂

Schau ma mal wie es hier weiter geht  
Ich bleib optimistisch 😉✌️👍
Daniel
Elite
nenad schrieb am 25.04.2018 um 15:39 Uhr: So gerade min Anwalt geredet  

Was die kosten betrifft übernimmt mein Rechtsschutz alle Kosten

Geil! Ich hoffe, dass es zu einer Verhandlung kommt und das Urteil Richtungsweisend sein wird! Eine echte Chance die sich für die Spieler vielleicht positiv auswirken wird und langfristig auch positiv für die gesamte Branche! Du, dein Anwalt und ein wenig auch GambleJoe sind dabei Geschichte zu schreiben und etwas zu positiv zu verändern - bleibt dran!
wettibernd
Experte
Super weiter so, ich wünsche Dir nur das Beste.
s****e
Das kann ich nicht glauben. Glücksspiel ist in Deutschland verboten.
Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt das?
Daniel
Elite
stkrie schrieb am 25.04.2018 um 17:40 Uhr: Das kann ich nicht glauben. Glücksspiel ist in Deutschland verboten.
Welche Rechtsschutzversicherung übernimmt das?

Kackt doch mal auf das "Verbot". Es ist nicht einmal richtig verboten, ansonsten gäbe es schon längst richtige Verurteilungen von Spielern, die auch in der zweiten Instanz bestätigt worden wären.

Wieso sollte Online-Glücksspiel verboten sein, während es an jeder Ecke Spielhallen und auch Spielautomaten außerhalb von Spielotheken gibt? Das ist alles sehr schwammig und man solllte auch nicht immer so Obrigkeitshöhrig sein. Der Staat ist auch keine Allmacht, die tun und lassen kann was sie will (Gott sei Dank nicht) und muss sich auch an Gesetze halten.

Glaubt bitte auch nicht jeden Schwachsinn den ihr im Fernsehen seht oder den Medien lest. Da wird auch viel Schwachfug verbreitet und alles zu einem Skandal aufgeblasen.

Schaut euch mal Wunderino an. Wird im Fernsehen noch und nöcher promotet und trotzdem kommt es hier ständig zu Beschwerden. Nur weil etwas im Fernsehen läuft, ist es nicht gleich seriös - oft ist sogar das Gegenteil der Fall. Beim Fernsehen und in den Medien arbeiten die größten und hinterhältigsten Ratten die man sich vorstellen kann. Aus diesem Grund schaue ich auch seit 9 Jahren kein TV mehr - da verblödet man nur.

Es muss zu erst einmal die Frage geklärt werden, ob und warum Online-Glücksspiel illlegal ist, wenn die Online-Casinos eine Glücksspiellizenz innerhalb der EU besitzen. Klar, Online Casinos mit Glücksspiellizenz außerhalb der EU oder Online Casinos mit Fake-Slots wie das Futuriti Casino oder das Ares Casino sind verboten - auch die Teilnahme daran.

Fakt ist jedenfalls, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten trägt und das ist gut. Sowohl der Spieler, als auch der Anwalt haben kein Risiko und wenn der Spieler gewinnen sollte, dann hat auch die Versicherung kein Risiko. Ich denke mal, dass die Versicherung in dem Fall eine reele Chance sieht, sonst würden sie die Kosten nicht absichern. Versicherungen gehen nicht gerne Risiken ein ...
nenad
Amateur


Fakt ist jedenfalls, dass die Rechtschutzversicherung die Kosten trägt und das ist gut. Sowohl der Spieler, als auch der Anwalt haben kein Risiko und wenn der Spieler gewinnen sollte, dann hat auch die Versicherung kein Risiko. Ich denke mal, dass die Versicherung in dem Fall eine reele Chance sieht, sonst würden sie die Kosten nicht absichern. Versicherungen gehen nicht gerne Risiken ein ...

Genau das war ja s problem.
Mit wurde vom Anwalt gesagt das diese AGB nicht zulässig sein können so wie sie dort stehen
Seine Sorge war eigentlich nur ob die Versicherung übernimmt oder nicht (wegen den kosten)
Und da ich bei der DAS versichert bin und dort auch nur Anwälte arbeiten und die bei den hohen Verhandlungskosten sicher doppelt kontrolliert haben bin ich optimistischer den je

Die Frage ist nur wie lange die L&L hinauszögern will  
Jenges
Amateur
Daniel schrieb am 25.04.2018 um 17:49 Uhr:
Kackt doch mal auf das "Verbot". Es ist nicht einmal richtig verboten, ansonsten gäbe es schon längst richtige Verurteilungen von Spielern, die auch in der zweiten Instanz bestätigt worden wären.

Generell stimme ich dir zu. Mir ist das "Verbot" egal und ich spiele weiter. Aber: Leider gibt es höchstrichterliche Urteile die das Gegenteil besagen (Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 27. Oktober 2017). Denke im Zweifel würden sich Amtsgerichte etc. in einem Prozess darauf stützen.
P****1
Jenges schrieb am 25.04.2018 um 22:57 Uhr:
Generell stimme ich dir zu. Mir ist das "Verbot" egal und ich spiele weiter. Aber: Leider gibt es höchstrichterliche Urteile die das Gegenteil besagen (Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vom 27. Oktober 2017). Denke im Zweifel würden sich Amtsgerichte etc. in einem Prozess darauf stützen.

In dem Urteil welches du da aufführst geht es nicht um das Verbot in hinsicht Teilnahme am Glücksspiel von Privatpersonen im Internet. Es geht um eine Klägerin welche Casinospiele, Rubbellose und Poker anbot ohne über eine Konzession verfügt zu haben. Ich Zitiere aus dem Urteil:  

Die darüber hinaus im Verfahren BVerwG  8  C  18.16 angegriffene Untersagung von Online-Sportwetten ist nicht zu beanstanden, weil die Klägerin nicht über die erforderliche Konzession verfügt und diese auch nicht beantragt hatte. Dies kann ihr entgegengehalten werden, weil das Erfordernis einer Konzession mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist.

Das Urteil hat also nichts mit der Teilnahme an Glücksspiel von Privatpersonen im Internet mit entsprechenden Lizenzen zu tun.  
Woher nehmen alle dieses " Verbot " in Deutschland? Wenn dem so wäre, dann würde aber tausende Verurteilungen geben. Aktuell gibt es nicht eine in Deutschland.  

Aktuelle Themen04.11.2024 um 19:32 Uhr

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