Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen auf unserer Webseite einige Cookies. Einige sind essentiell, während andere uns helfen, unser Portal für dich zu verbessern.

Datenschutzeinstellungen

Hier findest du eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Du kannst ganzen Kategorien zustimmen oder dir weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Essenziell (6)

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Statistiken (3)

Statistik Cookies erfassen Informationen anonym. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Werden die Statistik Cookies nachträglich abgewählt, bleiben diese bis zum Ablaufdatum auf dem Rechner. Sie werden jedoch weder aktualisiert, noch ausgewertet.

Online Casinos allgemein: Zeugenbefragung Online Casinos (Seite 2)

Thema erstellt am 16.11.2021 | Seite: 2 von 3 | Antworten: 22 | Ansichten: 6.337
2511-joker
Amateur
Hallo ich würde zur Sicherheit einen Anwalt fragen, dann bist Du sicher. 
MissesMiss
Amateur

Niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung.

Am besten redet man gar nicht mit der Polizei, ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt und dann auch nur über diesen oder nach Absprache.

Das ist keine Rechtsberatung, ich ich bin keine Rechtsanwältin, auch wenn man als ReNo meist genauso weiß, wo die verschiedenen Paragraphen im Gesetz zu finden sind.
Shugg
MissesMiss schrieb am 16.11.2021 um 17:25 Uhr:
Niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung.

Am besten redet man gar nicht mit der Polizei, ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt und dann auch nur über diesen oder nach Absprache.

Das ist keine Rechtsberatung, ich ich bin keine Rechtsanwältin, auch wenn man als ReNo meist genauso weiß, wo die verschiedenen Paragraphen im Gesetz zu finden sind.

Ich danke dir. Ich habe tatsächlich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Die helfen einem natürlich nur dann weiter, wenn man beschuldigt wird. Grundsätzlich muss man aber wohl keine Fragen zu sich persönlich beantworten, wenn man als Zeuge zu jemand anderem Stellung nehmen soll. Insofern sind die Fragen wirklich sehr zweifelhaft, ein wenig drohend sogar. Ich werde nicht antworten.
Chrizzi
Erfahrenes
Anhand des Schreibens (Art des Verfahrens)  + den in " Wörtern schaust du was zutrifft.

Das "Zeugnisverweigerungsrecht" berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern. 
Davon zu unterscheiden ist das "Auskunftsverweigerungsrecht", welches sich lediglich auf bestimmte Fragen bezieht.

Meine Frage: Muss man im Schreiben nicht über die eigenen Rechte als Zeuge belehrt werden?? 

Chrizzi
(Kennt Barbara Salesch nur aus dem Fernsehen)

Edit Schriftfarbe
Shugg
Ja steht auch alles drin. Ich habe dann begonnen es auszufüllen, aber habe gemerkt, dass die Fragen nur eine eigene Belastung bedeuten. Von daher…
Falke
Experte
Ist denn das Schreiben überhaupt echt? Könnte ja auch irgendeine Betrugsmasche sein.

Hast du dich denn schlau gemacht ob das Schreiben wirklich von besagter Behörde kommt? 
TWiSTeD
Stamm-User
klingt alles sehr kurios bist du dir sicher, dass dieses schreiben echt ist?
Shugg
Ja das glaube ich schon. Zumindest existiert dieses Dezernat. Und es ist händisch unterschrieben. Was fehlt ist allerdings ein offizieller Stempel, kein Rücksendeumschlag und die Frist ist „bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurück.“ Ein Einschreiben oder so war es nicht. Alles ein wenig suspekt. Auch mit einigen Wortfehlern und komischer Formulierung. 😊
Wie dem auch sei, ich werde es erst einmal ignorieren, hätte ja sein können, dass noch andere angeschrieben wurden. Wenn man so eine Brief bekommt, ist man erst einmal verunsichert. 
Tonkabohne
Stamm-Userin
So was habe ich ja noch nie gehört bzw. gelesen.

Stell doch mal einen Screenshot rein von dem Schreiben?

Natürlich mit geschwärzten persönlichen Infos.

Wäre mal Interessant sowas zu lesen

Xavi22
Experte

Shugg schrieb am 16.11.2021 um 23:56 Uhr: Ja das glaube ich schon. Zumindest existiert dieses Dezernat. Und es ist händisch unterschrieben. Was fehlt ist allerdings ein offizieller Stempel, kein Rücksendeumschlag und die Frist ist „bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurück.“ Ein Einschreiben oder so war es nicht. Alles ein wenig suspekt. Auch mit einigen Wortfehlern und komischer Formulierung. 😊
Wie dem auch sei, ich werde es erst einmal ignorieren, hätte ja sein können, dass noch andere angeschrieben wurden. Wenn man so eine Brief bekommt, ist man erst einmal verunsichert. 

Das ist dann aber doch komisch. In der Regel sind das doch vorgefertigte Texte, die eigentlich keine Rechtschreibfehler und Co. beinhalten sollten.

Mich würde das Schreiben auch interessieren, um einen Blick draufzuwerfen.

Alternativ einfach mal beim Dezernat anrufen und fragen, was das soll?

Aktuelle Themen23.12.2024 um 04:54 Uhr

Community Foren-Moderatoren

Mitglieder, die das GJ-Team bei der Moderation des Forums unterstützen.
Profilbild von AndreAndre
Profilbild von gamble1gamble1
Profilbild von Langhans_innenLanghans_innen
Profilbild von SaphiraSaphira

Mitarbeiter von Beratungsstellen

Profilbild von Dilara_StreetworkDilara_StreetworkProfilbild von streetworksusistreetworksusi
GambleJoe richtet sich ausschließlich an Besucher, an deren aktuellen Aufenthaltsort das Mitspielen in Online Casinos legal ist und nicht gegen die gültige Gesetzeslage verstößt.
Es unterliegt der Verantwortung des Besuchers, sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren. Alle Glücksspiele sind für Kinder sowie Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
Glücksspiel kann süchtig machen. Bitte spiele verantwortungsvoll.
GambleJoe ist eine in der EUIPO eingetragene Marke der GJ International Ltd.

© 2012-2024 GambleJoe.com

Du hast dein Passwort vergessen?

Erstelle hier ein neues Passwort

  • 1. Fülle die 3 Felder sorgfältig aus und klicke auf den grünen Button
  • 2. Schaue in deinem E-Mail Postfach nach einer Nachricht von GambleJoe
  • 3. Klicke in der E-Mail den Bestätigungslink an und dein neues Passwort ist dann sofort aktiv