Niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung.
Am besten redet man gar nicht mit der Polizei, ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt und dann auch nur über diesen oder nach Absprache.
Das ist keine Rechtsberatung, ich ich bin keine Rechtsanwältin, auch wenn man als ReNo meist genauso weiß, wo die verschiedenen Paragraphen im Gesetz zu finden sind.
MissesMiss schrieb am 16.11.2021 um 17:25 Uhr:
Niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung.
Am besten redet man gar nicht mit der Polizei, ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt und dann auch nur über diesen oder nach Absprache.
Das ist keine Rechtsberatung, ich ich bin keine Rechtsanwältin, auch wenn man als ReNo meist genauso weiß, wo die verschiedenen Paragraphen im Gesetz zu finden sind.
Ich danke dir. Ich habe tatsächlich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Die helfen einem natürlich nur dann weiter, wenn man beschuldigt wird. Grundsätzlich muss man aber wohl keine Fragen zu sich persönlich beantworten, wenn man als Zeuge zu jemand anderem Stellung nehmen soll. Insofern sind die Fragen wirklich sehr zweifelhaft, ein wenig drohend sogar. Ich werde nicht antworten.
Anhand des Schreibens (Art des Verfahrens) + den in " Wörtern schaust du was zutrifft.
Das "Zeugnisverweigerungsrecht" berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern.
Davon zu unterscheiden ist das "Auskunftsverweigerungsrecht", welches sich lediglich auf bestimmte Fragen bezieht.
Meine Frage: Muss man im Schreiben nicht über die eigenen Rechte als Zeuge belehrt werden??
Chrizzi
(Kennt Barbara Salesch nur aus dem Fernsehen)
Ja das glaube ich schon. Zumindest existiert dieses Dezernat. Und es ist händisch unterschrieben. Was fehlt ist allerdings ein offizieller Stempel, kein Rücksendeumschlag und die Frist ist „bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurück.“ Ein Einschreiben oder so war es nicht. Alles ein wenig suspekt. Auch mit einigen Wortfehlern und komischer Formulierung. 😊
Wie dem auch sei, ich werde es erst einmal ignorieren, hätte ja sein können, dass noch andere angeschrieben wurden. Wenn man so eine Brief bekommt, ist man erst einmal verunsichert.
Shugg schrieb am 16.11.2021 um 23:56 Uhr: Ja das glaube ich schon. Zumindest existiert dieses Dezernat. Und es ist händisch unterschrieben. Was fehlt ist allerdings ein offizieller Stempel, kein Rücksendeumschlag und die Frist ist „bitte innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurück.“ Ein Einschreiben oder so war es nicht. Alles ein wenig suspekt. Auch mit einigen Wortfehlern und komischer Formulierung. 😊
Wie dem auch sei, ich werde es erst einmal ignorieren, hätte ja sein können, dass noch andere angeschrieben wurden. Wenn man so eine Brief bekommt, ist man erst einmal verunsichert.
Das ist dann aber doch komisch. In der Regel sind das doch vorgefertigte Texte, die eigentlich keine Rechtschreibfehler und Co. beinhalten sollten.
Mich würde das Schreiben auch interessieren, um einen Blick draufzuwerfen.
Alternativ einfach mal beim Dezernat anrufen und fragen, was das soll?
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Niemand – ob Beschuldigter oder Zeuge – verpflichtet, einer Vorladung von der Polizei Folge zu leisten. Diese Pflicht existiert nur im Falle der Vorladung durch die Staatsanwaltschaft oder einer gerichtlichen Ladung.
Am besten redet man gar nicht mit der Polizei, ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt und dann auch nur über diesen oder nach Absprache.
Das ist keine Rechtsberatung, ich ich bin keine Rechtsanwältin, auch wenn man als ReNo meist genauso weiß, wo die verschiedenen Paragraphen im Gesetz zu finden sind.
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Ich danke dir. Ich habe tatsächlich bei meiner Rechtsschutzversicherung angerufen. Die helfen einem natürlich nur dann weiter, wenn man beschuldigt wird. Grundsätzlich muss man aber wohl keine Fragen zu sich persönlich beantworten, wenn man als Zeuge zu jemand anderem Stellung nehmen soll. Insofern sind die Fragen wirklich sehr zweifelhaft, ein wenig drohend sogar. Ich werde nicht antworten.
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Das "Zeugnisverweigerungsrecht" berechtigt den Zeugen vor Gericht oder anderen staatlichen Stellen, unter bestimmten Bedingungen die Auskunft in Bezug auf sich oder einen Dritten vollkommen zu verweigern.
Davon zu unterscheiden ist das "Auskunftsverweigerungsrecht", welches sich lediglich auf bestimmte Fragen bezieht.
Meine Frage: Muss man im Schreiben nicht über die eigenen Rechte als Zeuge belehrt werden??
Chrizzi
(Kennt Barbara Salesch nur aus dem Fernsehen)
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Hast du dich denn schlau gemacht ob das Schreiben wirklich von besagter Behörde kommt?
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Wie dem auch sei, ich werde es erst einmal ignorieren, hätte ja sein können, dass noch andere angeschrieben wurden. Wenn man so eine Brief bekommt, ist man erst einmal verunsichert.
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Stell doch mal einen Screenshot rein von dem Schreiben?
Natürlich mit geschwärzten persönlichen Infos.
Wäre mal Interessant sowas zu lesen
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Das ist dann aber doch komisch. In der Regel sind das doch vorgefertigte Texte, die eigentlich keine Rechtschreibfehler und Co. beinhalten sollten.
Mich würde das Schreiben auch interessieren, um einen Blick draufzuwerfen.
Alternativ einfach mal beim Dezernat anrufen und fragen, was das soll?