Werbung für virt. Automatenspiele im Internet nur noch von 21 bis 6 Uhr...
01.06.2023, um 10:42 Uhr#16
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Marcus77 schrieb am 01.06.2023 um 00:35 Uhr: Hallo Matthias,
hast Du schon eine Rückmeldung von Euren Anwälten erhalten?
Das Telefonat war doch schon am Dienstag. Oder ist es doch komplexer diese Frage zu prüfen für die Anwälte?
Ich habe mal geschaut, was überhaupt unter "Werbung" verstanden wird, und bin darauf gestoßen:
"Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handelsgewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern."
Somit dürfte auch Affiliate-Werbung unter diesen Begriff fallen, oder sehe ich das falsch?
Würde ich jetzt nicht so sehen denn das setzt ja eine aktive Handlung voraus und nur weil die Seite online ist kommt GJ ja nicht um die Ecke nach dem Motto Meldet euch an ihr müsst spielen ihr müsst jetzt spielen
Marcus77 schrieb am 01.06.2023 um 00:35 Uhr: Hallo Matthias,
hast Du schon eine Rückmeldung von Euren Anwälten erhalten?
Das Telefonat war doch schon am Dienstag. Oder ist es doch komplexer diese Frage zu prüfen für die Anwälte?
Ich habe mal geschaut, was überhaupt unter "Werbung" verstanden wird, und bin darauf gestoßen:
"Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handelsgewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern."
Somit dürfte auch Affiliate-Werbung unter diesen Begriff fallen, oder sehe ich das falsch?
Warum bist du so "verbissen" darauf, hier ne Äußerung zu bekommen? Denke, wenn's was erwähnenswertes gibt, wird Matthias das schon von sich aus kommunizieren. Hat er ja auch schon in den Thread geschrieben.
Marcus77 schrieb am 01.06.2023 um 00:35 Uhr: Hallo Matthias,
hast Du schon eine Rückmeldung von Euren Anwälten erhalten?
Das Telefonat war doch schon am Dienstag. Oder ist es doch komplexer diese Frage zu prüfen für die Anwälte?
Ich habe mal geschaut, was überhaupt unter "Werbung" verstanden wird, und bin darauf gestoßen:
"Werbung ist jede Äußerung bei der Ausübung eines Handelsgewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern."
Somit dürfte auch Affiliate-Werbung unter diesen Begriff fallen, oder sehe ich das falsch?
Guten Morgen,
wie schön, dass du schon als neues Communitymitglied so um unser Projekt besorgt bist. Aber mach dir keine Sorgen…
In der Tat haben wir den Termin für das Gespräch von Dienstag auf Mittwoch verschoben, da wir uns nicht aufteilen konnten und es noch andere Dinge zu erledigen gab, die eine höhere Priorität auf der ToDo-Liste hatten.
Nichtsdestotrotz haben wir gestern mit unseren Anwälten gesprochen und wurden noch einmal daran erinnert, dass wir der GGL seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021, also bereits seit 2 Jahren bekannt sind und die GGL uns damals schriftlich über ihre Anforderungen informiert hat. Grundsätzlich ist es das Ziel, das Glücksspiel in legale und regulierte Bahnen zu lenken und wir haben damals bis heute alle diese Anforderungen durch entsprechende Anpassungen auf unserer Website umgesetzt.
Ob die Verlinkungen in der Sidebar, bei denen die Positionierung der Anbieter unter anderem von nutzergenerierten Daten durch automatische Auswertung von persönlichen Erfahrungsberichten abhängt, als Werbung zu werten sind, müsste vor Gericht geklärt werden.
Nach rechtlicher Einschätzung mehrerer Glücksspielanwälte sind Inhalte wie Testberichte, Newsartikel, Vergleichstabellen als redaktionelle Inhalte zu werten und somit Verlinkungen unproblematisch.
Hinzu kommt, dass wir keine großflächigen Werbeflächen vermieten, sondern als Informations- und Bewertungsportal zu verstehen sind.
Vergleichbar ist unser Portal mit Seiten wie "Trustpilot", wo sich ebenfalls tagsüber Verlinkungen (Affiliate Links) zu diversen Glücksspielanbietern mit deutscher Lizenz befinden. Siehe zum Beispiel: https://www.trustpilot.com/review/bingbong.de
Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, hier im Forum eine vertiefte juristische Grundsatzdiskussion zum Thema "was ist Werbung" oder "was darf man als Affiliate" zu führen.
Um auf deine Bedenken zurückzukommen: Du kannst dich darauf verlassen, dass wir uns beim Betrieb von GambleJoe an alle gesetzlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen halten.
Matthias schrieb am 01.06.2023 um 11:11 Uhr:
Guten Morgen,
wie schön, dass du schon als neues Communitymitglied so um unser Projekt besorgt bist. Aber mach dir keine Sorgen…
In der Tat haben wir den Termin für das Gespräch von Dienstag auf Mittwoch verschoben, da wir uns nicht aufteilen konnten und es noch andere Dinge zu erledigen gab, die eine höhere Priorität auf der ToDo-Liste hatten.
Nichtsdestotrotz haben wir gestern mit unseren Anwälten gesprochen und wurden noch einmal daran erinnert, dass wir der GGL seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021, also bereits seit 2 Jahren bekannt sind und die GGL uns damals schriftlich über ihre Anforderungen informiert hat. Grundsätzlich ist es das Ziel, das Glücksspiel in legale und regulierte Bahnen zu lenken und wir haben damals bis heute alle diese Anforderungen durch entsprechende Anpassungen auf unserer Website umgesetzt.
Ob die Verlinkungen in der Sidebar, bei denen die Positionierung der Anbieter unter anderem von nutzergenerierten Daten durch automatische Auswertung von persönlichen Erfahrungsberichten abhängt, als Werbung zu werten sind, müsste vor Gericht geklärt werden.
Nach rechtlicher Einschätzung mehrerer Glücksspielanwälte sind Inhalte wie Testberichte, Newsartikel, Vergleichstabellen als redaktionelle Inhalte zu werten und somit Verlinkungen unproblematisch.
Hinzu kommt, dass wir keine großflächigen Werbeflächen vermieten, sondern als Informations- und Bewertungsportal zu verstehen sind.
Vergleichbar ist unser Portal mit Seiten wie "Trustpilot", wo sich ebenfalls tagsüber Verlinkungen (Affiliate Links) zu diversen Glücksspielanbietern mit deutscher Lizenz befinden. Siehe zum Beispiel: https://www.trustpilot.com/review/bingbong.de
Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, hier im Forum eine vertiefte juristische Grundsatzdiskussion zum Thema "was ist Werbung" oder "was darf man als Affiliate" zu führen.
Um auf deine Bedenken zurückzukommen: Du kannst dich darauf verlassen, dass wir uns beim Betrieb von GambleJoe an alle gesetzlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen halten.
Jetzt aber schnell mit dem GJ Handtuch und 1000 € an den Strand und schauen ob Leute ihre Casinos über GJ besorgt haben ...... wenn man mal kurz auf Check24 macht
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01.06.2023, um 12:07 Uhr#20
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Hallo Matthias,
vielen Dank für die interessante Rückmeldung.
"Nach rechtlicher Einschätzung mehrerer Glücksspielanwälte sind Inhalte wie Testberichte, Newsartikel, Vergleichstabellen als redaktionelle Inhalte zu werten und somit Verlinkungen unproblematisch."
Das hört sich zunächst plausibel an.
Der Unterschied zwischen Bewertungsportalen wie Trustpilot auf der einen Seite und Gamblejoe und der BILD-Zeitung auf der anderen Seite besteht aber darin, dass letztere Affiliate-Links schalten, d.h. dass sie direkt dafür bezahlt werden, wenn sie einen Kunde für JackpotPiraten oder BingBong oder andere Angebote erfolgreich werben, Trustpilot hingegen nicht.
Nicht umsonst heißt es ja auch Affiliate-Werbung.
Mich wundert ein wenig, dass Eure Anwälte diesen im vorliegenden Zusammenhang relevanten und einfach erkennbaren Unterschied nicht erkannt haben.
Ich drücke Euch dennoch die Daumen, dass die GGL sich weiterhin nur auf die Regulierung der BILD-Zeitung beschränkt, und Euch auch tagsüber die Affiliate-Werbung weiter erlaubt, denn ihr seid die einzige deutschsprachige authentische Community in diesem Bereich. Macht weiter so.
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Würde ich jetzt nicht so sehen denn das setzt ja eine aktive Handlung voraus und nur weil die Seite online ist kommt GJ ja nicht um die Ecke nach dem Motto Meldet euch an ihr müsst spielen ihr müsst jetzt spielen
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Warum bist du so "verbissen" darauf, hier ne Äußerung zu bekommen? Denke, wenn's was erwähnenswertes gibt, wird Matthias das schon von sich aus kommunizieren. Hat er ja auch schon in den Thread geschrieben.
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Guten Morgen,
wie schön, dass du schon als neues Communitymitglied so um unser Projekt besorgt bist. Aber mach dir keine Sorgen…
In der Tat haben wir den Termin für das Gespräch von Dienstag auf Mittwoch verschoben, da wir uns nicht aufteilen konnten und es noch andere Dinge zu erledigen gab, die eine höhere Priorität auf der ToDo-Liste hatten.
Nichtsdestotrotz haben wir gestern mit unseren Anwälten gesprochen und wurden noch einmal daran erinnert, dass wir der GGL seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Juli 2021, also bereits seit 2 Jahren bekannt sind und die GGL uns damals schriftlich über ihre Anforderungen informiert hat. Grundsätzlich ist es das Ziel, das Glücksspiel in legale und regulierte Bahnen zu lenken und wir haben damals bis heute alle diese Anforderungen durch entsprechende Anpassungen auf unserer Website umgesetzt.
Ob die Verlinkungen in der Sidebar, bei denen die Positionierung der Anbieter unter anderem von nutzergenerierten Daten durch automatische Auswertung von persönlichen Erfahrungsberichten abhängt, als Werbung zu werten sind, müsste vor Gericht geklärt werden.
Nach rechtlicher Einschätzung mehrerer Glücksspielanwälte sind Inhalte wie Testberichte, Newsartikel, Vergleichstabellen als redaktionelle Inhalte zu werten und somit Verlinkungen unproblematisch.
Hinzu kommt, dass wir keine großflächigen Werbeflächen vermieten, sondern als Informations- und Bewertungsportal zu verstehen sind.
Vergleichbar ist unser Portal mit Seiten wie "Trustpilot", wo sich ebenfalls tagsüber Verlinkungen (Affiliate Links) zu diversen Glücksspielanbietern mit deutscher Lizenz befinden. Siehe zum Beispiel: https://www.trustpilot.com/review/bingbong.de
Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, hier im Forum eine vertiefte juristische Grundsatzdiskussion zum Thema "was ist Werbung" oder "was darf man als Affiliate" zu führen.
Um auf deine Bedenken zurückzukommen: Du kannst dich darauf verlassen, dass wir uns beim Betrieb von GambleJoe an alle gesetzlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen halten.
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Jetzt aber schnell mit dem GJ Handtuch und 1000 € an den Strand und schauen ob Leute ihre Casinos über GJ besorgt haben ...... wenn man mal kurz auf Check24 macht
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vielen Dank für die interessante Rückmeldung.
"Nach rechtlicher Einschätzung mehrerer Glücksspielanwälte sind Inhalte wie Testberichte, Newsartikel, Vergleichstabellen als redaktionelle Inhalte zu werten und somit Verlinkungen unproblematisch."
Das hört sich zunächst plausibel an.
Der Unterschied zwischen Bewertungsportalen wie Trustpilot auf der einen Seite und Gamblejoe und der BILD-Zeitung auf der anderen Seite besteht aber darin, dass letztere Affiliate-Links schalten, d.h. dass sie direkt dafür bezahlt werden, wenn sie einen Kunde für JackpotPiraten oder BingBong oder andere Angebote erfolgreich werben, Trustpilot hingegen nicht.
Nicht umsonst heißt es ja auch Affiliate-Werbung.
Mich wundert ein wenig, dass Eure Anwälte diesen im vorliegenden Zusammenhang relevanten und einfach erkennbaren Unterschied nicht erkannt haben.
Ich drücke Euch dennoch die Daumen, dass die GGL sich weiterhin nur auf die Regulierung der BILD-Zeitung beschränkt, und Euch auch tagsüber die Affiliate-Werbung weiter erlaubt, denn ihr seid die einzige deutschsprachige authentische Community in diesem Bereich. Macht weiter so.