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Online Casinos allgemein: Viel Geld verspielt, rückbuchung möglich?

Thema erstellt am 04.01.2019 | Seite: 1 von 39 | Antworten: 388 | Ansichten: 106.497
Klatka91
Hallo ich war bis dato ein stiller mitleser und wollte jetzt doch mal ein Thema verfassen was mich interessiert.

Jeder kennt es neues Jahr neues Glück , der Verstand setzt aus und die Roulett Kugel dreht sich- nur leider nicht so wie man will !
Ich hab innerhalb von 3 Tagen 1000€ verloren. Die für mich sehr schmerzhaft sind.  ich weiß spiel nur das was du hast, aber Leider war die Versuchung viel zu groß und die Sucht packte ein.

Ich hab alle Einzahlung per PayPal eingezahlt, wie verhält Sich das wenn ich bei Paypal einen Fall eröffne das verlorene Geld zurück zu buchen? 
wettibernd
Experte
Die Rückbuchung ist möglich, kenne mitlerweile schon Leute die das gemacht haben. Natürlich haben die jetzt kein PayPal-Konto mehr. Wenn Paypal von Deinem Giro-Konto runtergebucht hat dann kannst Du einfach bei Deiner Hausbank die Abbuchungen stornieren. Wenn das Guthaben auf Paypal war dann kannst Du einen Fall aufmachen. Das Geld kommt jedenfalls wieder zurück und das Paypal-Konto ist für immer weg.
Anonym
Einen Fall öffnen bringt bei PayPal nichts, die mauern dann. Du musst die Lastschriften zurückbuchen und Paypal schreiben welchen Lastschriften du widersprichst und auch warum.

Es wird dich einige Nerven kosten und am Ende wird das Paypal Konto weg sein. Wenn du dir Nerven sparen willst nutze einen Anwalt der sich darauf spezialisiert hat, aber bei 1000 Euro... da werden so 140 bis 350 Euro draufgehen.

Aufgrund den eindeutig erkennbaren Vorsatz werde ich aber keine weitere Hilfestellung geben. Das ist wirklich "Ich habe einen Fehler gemacht und dafür zahlt jetzt Paypal..." und das der Gedanke da einem sofort kommt...

Ich hoffe du spielst danach nicht mehr.
sigi36
Amateur
Klatka91 schrieb am 04.01.2019 um 13:49 Uhr: Hallo ich war bis dato ein stiller mitleser und wollte jetzt doch mal ein Thema verfassen was mich interessiert.

Jeder kennt es neues Jahr neues Glück , der Verstand setzt aus und die Roulett Kugel dreht sich- nur leider nicht so wie man will !
Ich hab innerhalb von 3 Tagen 1000€ verloren. Die für mich sehr schmerzhaft sind.  ich weiß spiel nur das was du hast, aber Leider war die Versuchung viel zu groß und die Sucht packte ein.

Ich hab alle Einzahlung per PayPal eingezahlt, wie verhält Sich das wenn ich bei Paypal einen Fall eröffne das verlorene Geld zurück zu buchen? 

hab im dez 1,5k in ein paar stunden verloren,ich weis wie man sich am tag danach fühlt und das geld bitter nötig hat,
aber es hat einen keiner gezwungen einzuzahlen, zahl deine schuldenund sperr dich beim casino, vielleicht war dir das eine lehre,
wenn auch nur für einige zeit....

ciao
sigi
thebutcher85
Amateur
denk dran solltest du dein geld zurückholen war es das mit PayPal für immer und wer weiß was das noch für langzeit folgen hat ? ob es das wert ist bei 1k 
tsrvtech
Amateur
Also bei PP ist bis dato nirgends was nachgekommen, m.E. wird da auch nichts nachkommen, weil die Gesetzeslage im moment halt so ist.


Wenns sein muss dann Lastschrift zurückholen und wenn PP sich meldet, der Forderung widersprechen .
z.b. so in der art :

Der von Ihnen geforderte Betrag in Höhe von xxx Euro betrifft ausschließlich Entgelte für Online Casino-Spiele.
Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB),
da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele
im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche
Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).
Dementsprechend stehen den  Glücksspielanbietern keine Ansprüche zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten,
insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote
die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann.
Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel
gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB,
so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären
und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen mich nicht bestehen können.

Ihre Ausgleichsforderungen gegen mich weise ich daher zurück.
thebutcher85
Amateur
ich meine auch nicht rechtlich   aber wer weiß wie sich das in z.b. in ein paar jahren auswirkt wenn es irgendwelche neuen online zahlungs methoden gibt und man auf irgendwelchen blacklists steht  
Spectral
Erfahrene
Wenn ich ehrlich bin find ich diese Masche "Hab so und so viel Geld eingezahlt und nicht gewonnen. Ach egal, hol ichs mir halt bei PayPal zurück" unter alle Kanone.

Wenn man sich nicht beherrschen kann, sollte man das vielleicht ganz sein lassen. Man sieht ja jetzt, wozu das führen kann und es ist eben deine Schuld und nicht die von Paypal.

Sorry, aber es gab glaube schon mal ein Thread darüber das verspielte Geld bei Paypal zurück zu holen und sowas finde ich halt echt verwerflich.
Anonym
Spielschulden sind Ehrenschulden. Dieses rückgebuche ist letztklassig . 
tsrvtech
Amateur
Ich frag mich nur wieso die jetzt alle damit anfangen , angfangen mit dem rueckbuchen hat das doch schon 2015 um den dreh....

Aktuelle Themen05.11.2024 um 04:39 Uhr

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